Startseite - Klima · Energie - Klimaschutz - Internationale Klimapolitik

Stand: November 2009


Kabinettklausur am 17. und 18. November 2009, Schloss Meseberg

Auszug: Internationale Klimapolitik


[...]

Beschluss

Die Bundesregierung hat folgenden Beschluss gefasst:

Internationaler Klimaschutz

Der Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung. Vor diesem Hintergrund kommt der bevorstehenden Weltklimakonferenz in Kopenhagen eine herausragende Bedeutung zu.

Ziel der Bundesregierung ist es, ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 zu vereinbaren, das die wesentlichen Komponenten des Kyoto-Protokolls umfasst. Sie setzt sich dafür ein, in Kopenhagen alle Kernpunkte sowie Form und Struktur des neuen Klimaschutzabkommens zu entscheiden. Dazu gehören insbesondere das Zwei-Grad-Ziel und hieraus abgeleitete Minderungspfade, ambitionierte und vergleichbare Emissionsminderungsziele für die Industrieländer, ambitionierte und nachprüfbare Minderungsmaßnahmen der Entwicklungsländer, flexible Marktmechanismen, eine angemessene finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in den Entwicklungsländern sowie funktionsfähige und verlässliche internationale Standards und Verfahren zur Messung, Berichterstattung, Überprüfung und Verifizierung.

Bei den Verhandlungen in Kopenhagen und danach wird sich die Bundesregierung für eine faire internationale Lastenteilung einsetzen, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert. 13 von 19

Die Verpflichtungen müssen regelmäßig und verlässlich auf wissenschaftlicher Basis überprüft werden, spätestens 2016 ist eine umfassende Überprüfung und ggf. Anpassung vorzusehen.

Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, müssen die globalen Emissionen bis 2050 um mindestens 50 Prozent reduziert werden, in Industrieländern sogar um 80 – 95 Prozent gegenüber 1990. Die Bundesregierung bekräftigt in diesem Zusammenhang ihr Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Bundesregierung prüft, ob und wann sich die EU im Rahmen einer globalen und umfassenden Vereinbarung in Kopenhagen verpflichten soll, ihre Emissionen um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Die Bundesregierung fordert andere Industrieländer auf, ihre Emissionen in vergleichbarer Weise zu senken. Schwellen- und Entwicklungsländer sollten sich zu anspruchsvollen nachprüfbaren Minderungen verpflichten und zunächst den erwarteten Anstieg ihrer Emissionen deutlich reduzieren, um dann später ebenfalls absolute Minderungen zu erreichen.

Die Bundesregierung ist bereit, ihren fairen Anteil zur finanziellen Unterstützung von Klimaschutz in Entwicklungsländern beizutragen. Die Finanzierung muss in verlässlicher und voraussehbarer Weise erfolgen. Die Höhe des Finanzierungsbeitrags der Bundesregierung, inkl. des Beitrags zur Anschubfinanzierung, und die Modalitäten werden rechtzeitig festgelegt.

[...]




Meseberger Beschlüsse: