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Stand: Mai 2009


Internationale Klimapolitik

Internationaler Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Der 4. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschuss über Klimaveränderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) hat den fortschreitenden Klimawandel und den Einfluss den Menschen auf diese Veränderung endgültig wissenschaftlich belegt. Die Diskussion jedoch ist nicht neu. Seit Ende der 70er Jahre wird in Wissenschaftskreisen über den anthropogenen Klimawandel diskutiert. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann Ende der 80er Jahre und führte zunächst zum Abschluss der Klimarahmenkonvention. Diese trat 1994 in Kraft. Seitdem gibt es jährliche Klimakonferenzen im Rahmen der Vereinten Nationen.

Auf der dritten Klimakonferenz im Jahr 1997 verabschiedete man das Kyoto-Protokoll. Hier einigten sich die verhandelnden Staaten erstmals darauf, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und setzen dafür einen verbindlichen Zeitrahmen. Noch heute findet ein Großteil der internationalen Klimapolitik auf der Grundlage der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls statt.

Dieser Prozess wird begleitet von dem IPCC-Expertengremium. Das IPCC wurde 1988 gegründet und legt seitdem regelmäßig sogenannte Sachstandsberichte vor. Diese Sachstandsberichte sollen als wissenschaftliche Basis die internationalen Klimaverhandlungen unterstützen.

Die Bundesregierung ist eine treibende Kraft in den internationalen Klimaverhandlungen. Einerseits indem sie sich national auf ehrgeizige Emissionsreduktionsziele festlegt, andererseits indem sie sich für verbindliche Regeln auf internationaler Ebene einsetzt. Die klimapolitischen Erfolge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 und des G8-Gipfels in Heiligendamm unterstreichen das unermüdlichen Engagement Deutschlands im Rahmen der Klimarahmenkonvention Fortschritte zu erzielen und Perspektiven für den Internationalen Klimaschutz für den Zeitraum nach 2012 zu entwickeln.

Vertragsstaatenkonferenzen

Mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro von 1992 wurde auf internationaler Ebene ein kontinuierlicher Verhandlungsprozess zum Schutz des Klimas ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses fortlaufenden Prozesses werden vielfältige Aspekte der internationalen Klimapolitik erörtert und dementsprechende Entscheidungen getroffen.

Die Konvention legt fest, dass sich die beteiligten Staaten einmal pro Jahr im Rahmen einer Konferenz aller Vertragsstaaten (engl.: Conference of the Parties, COP) treffen, um über weitere Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz zu beraten. Die erste Vertragsstaatenkonferenz dieser Art (COP 1) fand 1995 in Berlin statt. Hier wurde anerkannt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrieländer, die in der Klimarahmenkonvention steht, unzureichend für einen effektiven Klimaschutz ist. Daher sollte in einem Protokoll vereinbart werden, dass und wie die Länder ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Bei der 2. Klimakonferenz 1996 in Genf erklärten die dort vertretenen Umweltminister, dass die Ziele zur Reduktion bzw. zur Begrenzung von Treibhausgasen in diesem Protokoll rechtlich verbindlich ausgestaltet werden sollen. Aus diesem Verhandlungsprozess entstand schließlich 1997, auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz, das Kyoto-Protokoll.

Zunächst ging es in den Vertragsstaatenkonferenzen um die Ausgestaltung des internationalen Klimaregimes und des Kyoto-Protokolls, daneben aber auch um so unterschiedliche Themen wie die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern, die Information der Öffentlichkeit und neuerdings auch um Anpassungsmaßnahmen für schon heute vom Klimaschutz betroffene Staaten.

Neben den jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen gibt es zwei Nebenorgane, eines für wissenschaftliche und technische Fragen (engl. Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice / SBSTA) und eines für Fragen der Umsetzung (Subsidiary Body for Implementation / SBI). Während die COP regelmäßig einmal im Jahr tagt, finden die Nebenorgansitzungen zweimal im Jahr statt. Dazu tagen seit 2005 auf der 10. VSK (COP10) ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur Verpflichtungen für Industrieländer für den 2. Verpflichtungszeitraum unter dem Kyoto-Protokoll (AWG-KP) und seit der Konferenz in Bali (COP13) die Arbeitsgruppe zu "langfristiger Zusammenarbeit unter Klimarahmenkonvention" (engl. Ad Hoc Working Group on Long-term Cooperative Action under the Convention, AWG-LCA) inzwischen mehrmals im Jahr. Daneben fördert das ständige Sekretariat mit Sitz in Bonn den Prozess auf vielfältige Weise. Wesentliche Ergebnisse der bisherigen Konferenzen waren die Verabschiedung des Kyoto-Protokolls und dessen Ausgestaltung durch den Bonner Beschluss (COP 6 bis) sowie die Konferenz von Marrakesch (COP7).

Zwischenstaatlicher Sachverständigenrat für Klimaänderung (IPCC)

Der Einfluss des Menschen auf das Klima ist wissenschaftlicher Fakt. Dies verdeutlicht der 4. Sachstandsbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen ( IPCC). Dieser Bericht gliedert sich in verschiedenen Arbeitsgruppen und wurde 2007 veröffentlicht. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dieses Weltklimarates, der unter dem Dach der Vereinten Nationen arbeitet, sind eine entscheidende Grundlage für die notwendige, ehrgeizige, internationale Klimapolitik der Europäischen Union und Deutschlands. Nur wenn die Erkenntnisse der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft in den politischen Prozess einfließen und die Empfehlungen umgesetzt werden, kann eine Reduzierung des Klimawandels auf ein für die Gesellschaft beherrschbares Maß reduziert werden. Derzeit bereitet der IPCC den 5. Sachstandsbericht vor, der 2014 veröffentlicht werden soll. Außerdem erarbeitet der IPCC einen Sonderbericht zu Erneuerbaren Energien, der 2010 veröffentlicht werden soll.

Internationaler Klimaschutz im Rahmen der EU

Ziel der EU ist es, daran mitzuwirken den durchschnittlichen Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf höchstens 2 Grad zu begrenzen. Dieses Ziel wurde erneut im März 2007 vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs bestätigt.

Im Februar 2007 hat der Umweltrat unter deutscher Präsidentschaft ambitionierte Klimaschutzziele bis 2020 und ein Verhandlungspaket der EU für die Fortentwicklung des Klimaregimes nach 2012 verabschiedet. Dieses Paket wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU auf der Frühjahrstagung im März 2007 aufgegriffen. Es gelang ein Durchbruch für eine ehrgeizige integrierte europäische Klima- und Energiepolitik.

Der Europäische Rat beschloss, dass die EU im Rahmen eines internationalen Abkommens ihre Treibhausgasemissionen um 30% bis 2020 (gegenüber 1990) senken wird, wenn sich andere Industriestaaten zu vergleichbaren Anstrengungen verpflichten und die Schwellenländer angemessen beitragen. Unabhängig von internationalen Vereinbarungen hat sich die EU bereits jetzt verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent (gegenüber 1990) zu mindern.