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Gewässerschutz
Flussgebietskommissionen
Stand: Juli 2007
Flussgebietskommissionen
Die integrierte Bewirtschaftung von Fließgewässern und Seen erfolgt bei grenzüberschreitenden Gewässern großräumig im Rahmen internationaler Kommissionen für ganze Flussgebiete oder bilateral für Grenzgewässer.
Deutschland ist Mitglied in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen, deren Tätigkeit auf der Basis völkerrechtlich verbindlicher Übereinkommen basiert.
Dies gilt für den Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Maas, die Mosel/Saar und den Bodensee.
Internationale Kommissionen
- Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (
www.iksr.org)
- Internationale Kommission zum Schutz der Donau (
www.icpdr.org)
- Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (
www.ikse-mkol.org)
- Internationale Kommission zum Schutz der Oder (
www.mkoo.pl)
- Internationale Maaskommission (
www.cipm-icbm.be)
- Internationale Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (
www.iksms-cipms.org)
- Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (
www.igkb.de)
Sonstige Zusammenschlüsse
- Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (
www.dk-rhein.de)
- Flussgebietsgemeinschaft Elbe (
www.fgg-elbe.de)
- Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe der Länder SH, MV, BB, NS, HH, ST, SN (
www.arge-elbe.de)
- Flussgebietsgemeinschaft Weser (
www.fgg-weser.de)
- Zusammenarbeit im Flussgebiet Ems (
www.ems-eems.de)
Allgemeine Informationen über internationale Flussgebiete
- Die Flüsse der Welt - allgemeine Informationen (
www.rivernet.org)
