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Stand: 10. Mai 2005
Hochwasserschutzgesetz
(Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes)
vom 3. Mai 2005
am 10. Mai 2005 in Kraft getreten
(BGBl. Teil I Nr. 26, Seite 1224ff)
Anlass für das Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.
Am 2. Juli 2004 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf der Grundlage der
Beschlussempfehlung des Umweltausschusses.
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses wurde am 17. März 2005 vom Bundestag und am 18. März 2005 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz trat am 10. Mai 2005 in Kraft.
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Weitere Informationen:
Durchbruch für den Hochwasserschutz
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