Chemische Beschaffenheit
Die chemische Beschaffenheit wird durch punktuelle (z.B. Abwassereinleitung) und diffuse Stoffeinträge (z.B. Einträge aus der Landwirtschaft) belastet. Die Beurteilung dieser Belastungen erfolgt in Deutschland über eine chemisch-physikalische Gewässergüteklassifikation, die die LAWA 1998 veröffentlicht hat (siehe Tab. "
Chemische Gewässergüteklassifikation"). In der Klassifikation stellen Zielvorgaben (ZV) für organische Umweltchemikalien und Schwermetalle die Werte der maximalen Auslenkung in der Güteklasse II dar. Die Zielvorgaben sind fachlich begründete Orientierungswerte für eine gute Gewässerqualität, die rechtlich nicht verbindlich sind. Rechtlich verbindlich sind hingegen die zukünftigen Umweltqualitätsnormen der Wasserrahmenrichtlinie, die sich im Wesentlichen auf den Werten der Zielvorgaben zum Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften begründen. In der Gewässergüteklassifikation wurde die jeweils strengste Zielvorgabe für die Schutzgüter aquatische Lebensgemeinschaften, Trinkwasserversorgung, Schwebstoffe und Sedimente und Fischerei als Klasse II definiert. Für alle anderen Kenngrößen (z.B. Nährstoffe) wurde die Güteklasse II aus den bisherigen Bewertungsansätzen der Länder abgeleitet (siehe Tab. "
Chemisch-physikalische Gewässergüteklassifikation für ausgewählte Kenngrößen").
Quelle: "Umweltdaten Deutschland online" des UBA
