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Nanotechnologie
NanoDialog
Stand: November 2007
Hintergrundpapier der Nanokommission zum NanoDialog
Die Nanotechnologie gilt weltweit als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Mehr als 40 Staaten haben Strategien zur Förderung und Entwicklung der Nanotechnologie erarbeitet. Deutschland ist als Innovationsstandort auf dem Feld der Nanotechnologie mit an der Weltspitze, Forschung und Industrie sind voll wettbewerbsfähig.
Eine zukunftsorientierte Innovationspolitik umfasst heute in den führenden Industrieländern nicht nur die Förderung von Forschung und Entwicklung. Es geht auch um die rechtzeitige Klärung und Vermeidung möglicher Risiken neuer Technologien für Mensch und Umwelt. Es geht um zukunftsorientierte Dialoge zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, um Kommunikationsfehler - wie sie auf anderen Technikfeldern beobachtet wurden - zu vermeiden. Es geht auch um den Beitrag, den neue Technologien für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft leisten können.
Das Bundesumweltministerium hat für die Bundesregierung Ende 2006 den NanoDialog gestartet. Ziel ist es, mit Hilfe der Nanokommission eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie mit dem Schwerpunkt Nanomaterialien zu unterstützen. Auf diesem Gebiet hat die kommerzielle Nutzung der Nanotechnologie längst begonnen. Die EU-Kommission geht von derzeit etwa 500 bis 600 auf dem Markt befindlichen Produkten aus. Dazu gehören z.B. Medikamente, Kosmetika, Elektronik und Lebensmittel. Bereits heute wird das Marktvolumen nanotechnologischer Produkte weltweit auf ca. 100 Mrd. Euro geschätzt.
In den Dialog über Chancen und Risiken von Nanomaterialien sind Vertreter aus Wissenschaft, Fachbehörden des Bundes, Wirtschaft und aus Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden einbezogen. Die Ergebnisse sollen eine Grundlage für die Information der Öffentlichkeit bieten und bei Bedarf Handlungsempfehlungen an die Behörden ermöglichen.
Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär a.D., leitet die Nanokommission. Beteiligt sind daran Wissenschaftler, Wirtschaft und deren Verbände (BASF, Henkel, Degussa, Nanogate, Verband der Chemischen Industrie, Bundesverband der Deutschen Industrie), Umwelt- und Verbraucherschutzverbände (BUND, Verbraucherzentrale Bundesverband), Arbeitnehmervertreter (Deutsche Gewerkschaftsbund) und staatliche Vertreter (Bundesumweltministerium, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bund-/ Länderausschuss für Chemikaliensicherheit). Thematische Arbeitsgruppen mit weiteren Experten und gesellschaftlichen Akteuren unterstützen die Arbeit der Nanokommission.
Zum Hintergrund: Von Nanomaterialien spricht man bei Materialien, die in mindestens einer Dimension kleiner als 100 nm (Nanometer) sind. Sie finden mehr und mehr Anwendung und dienen insbesondere der Verbesserung von Produkten und Anwendungen wie z.B. höhere Stabilität bei Sportgeräten, Einsatz beim Brandschutz, selbst reinigende Oberflächen, Fließfähigkeit bei Lebensmitteln oder UV-Schutz bei Sonnencremes. In der Nanodimension weisen Partikel bekannter Stoffe häufig neuartige Eigenschaften auf, die auch Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben könnten. Die Nanokommission der Bundesregierung hat sich zunächst drei Aufgaben gestellt, für die Arbeitsgruppen gebildet worden sind:
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Welcher Beitrag kann durch Nutzung von Nanomaterialien für eine nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung in Deutschland geleistet werden, insbesondere für den Umwelt-/ Gesundheits- und Verbraucherschutz? So versprechen Nanomaterialien in Photovoltaikanlagen, Energiespeichern oder Batterien eine erheblich bessere Energieausbeute. Sie sollen aber auch als Umweltsensoren oder zur Qualitätskontrolle in Lebensmittelverpackungen vermehrt eingesetzt werden. Weiter ist die Verbesserung von Filteranlagen mit Membrantechnik z.B. für Kläranlagen möglich. Spannende Zukunftsmärkte gerade für die deutsche Wirtschaft. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe "Chancen für Umwelt und Gesundheit" soll eine Beschreibung von Nano-Produkten oder Anwendungen sein, die nachprüfbar einen besonderen Vorteil für die Umwelt oder den Verbraucherschutz bringen. Weil Nanomaterialien in vielen Bereichen noch in einem frühen Entwicklungsstadium sind, sollen darüber hinaus Zukunftspotenziale für den Standort Deutschland identifiziert werden. Zentrale Fragen werden sein: Welche positiven Effekte sind für Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien zu erwarten, welcher Beitrag kann insbesondere zum Klimaschutz geleistet werden, welche besonderen Vorteile bieten Nanomaterialien im Vergleich zu herkömmlichen Techniken? Können Risiken bei der Technologieentwicklung ausgeschlossen bzw. kontrolliert werden? Diese Arbeit soll zur Profilbildung Deutschlands auf diesen Zukunftsmärkten beitragen.
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Wo brauchen wir Beiträge einer interdisziplinären Risiko- und Sicherheitsforschung zu Klärung von Fragen möglicher Auswirkungen des Umgangs mit Nanopartikeln auf Umwelt und Gesundheit? Die zweite Arbeitsgruppe "Risiken und Sicherheitsforschung" beschäftigt sich also mit möglichen Risiken von Nanomaterialien und mit Wissenslücken, die wir möglichst schnell schließen müssen. Erste Hinweise auf mögliche schädliche Wirkungen für Umwelt und Gesundheit sollen weiter erforscht und identifiziert werden. Ziel ist die Erarbeitung eines gemeinsam getragenen Programms für die zukünftige Sicherheitsforschung mit konkreten Projektvorschlägen. Trotz Wissenslücken soll mit vorhandenen Daten und Informationen eine erste Bewertung ausgewählter Nano-Produkte hinsichtlich möglicher Risiken bei der Verwendung erfolgen. Im Fokus der Arbeit stehen Nanomaterialien in Anwendungsbereichen, in denen sie nicht fest in ein Produkt eingebunden sind und mit denen der Mensch z.B. durch Einatmen, über die Haut oder die Nahrung bzw. die Umwelt in Berührung kommen.
Test- und Bewertungsmethoden, die Hinweise auf mögliche Risiken durch Nanomaterialien geben sollen, müssen neu entwickelt oder angepasst werden. Dabei geht es z.B. auch um Messmöglichkeiten von Nanopartikeln in den Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft) oder im menschlichen Körper. Damit wollen wir einen Beitrag zur Diskussion leisten, ob bestehende Rechtsvorschriften auf Nanomaterialien und -partikel anwendbar sind. Beide Arbeitsgruppen sollen bis zum Ende dieses Jahres erste Ergebnisse vorlegen.
- Müssen wir erst auf Ergebnisse der ersten zwei Arbeitsgruppen warten oder kann man vorher schon etwas aktiv für den Schutz von Mensch und Umwelt getan werden? Hinsichtlich gesetzlicher Regelungen gibt es Bemühungen, diese auf Ihre Anwendbarkeit für Nanomaterialien zu prüfen und anzupassen. Ein vom Prinzip der Vorsorge (precautionary principle) getragener Umgang mit Nanomaterialien wird aber durch Prozesse der Verständigung zwischen wichtigen gesellschaftlichen Akteuren über Anforderungen an einen vorsorgenden Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt auf dem Feld der Nanotechnologie sehr sinnvoll. Eine dritte Arbeitsgruppe arbeitet deshalb an einem "Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien" für einen vorsorgenden Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt. Ziel ist es, dass möglichst viele Hersteller- und Anwenderfirmen und weitere verantwortliche Akteure diese Leitfäden in der Praxis anwenden. Die Nanokommission wird auf diesem Gebiet mögliche Initiativen der OECD, der EU oder wichtiger Industrieländer in ihre Arbeit einbeziehen.
Die Nanokommission wird während des Jahres 2008 die Ergebnisse ihrer Arbeit in Bilanzveranstaltungen vorlegen und dabei den intensiven Dialog mit einer Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen suchen. Wir hoffen, durch unsere Arbeit einen hilfreichen Beitrag zur Stärkung einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung leisten und die Innovationskultur in der deutschen Gesellschaft voranbringen zu können.
Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 28.08.2007: Nanomaterialien im Dialog

