Stand: April 2011


Verbraucherschutz vor Umweltkontaminanten in Lebensmitteln - National

Zentrales Dach- und Rahmengesetz im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist das am 7. September 2005 in Kraft getretene Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in welches weite Teile des ehemaligen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) eingeflossen sind. Die Federführung für dieses Gesetz obliegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Gemäß § 13 Absatz 5 LFGB (ehemals § 9 Absatz 4 LMBG) ist das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von Gefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit werden federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet. Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.

Dokumente zum Thema:


Titel / Überschrift
 
Obst, Gemüse und Getreide weitestgehend frei
von Dioxinen und PCB
 
Aufnahme von Umweltkontaminanten über Lebensmittel 
Entwicklung einer Methode zur Bestimmung des Methylquecksilberanteils in Fischereierzeugnissen 
Unverbindliche Richtwerte 
Ergebnisse präventiver Forschung zur gesundheitlichen Anpassung an den Klimawandel 
Dioxin- und PCB-Einträge in Lebensmittel vermeiden
Ein Leitfaden für Geflügel-, Rinder-, Schaf- und Schweinehalter
 
Tschernobyl und seine Folgen 
Cadmium in Lebensmitteln
Hintergrund
 
Kontaminanten-Verordnung 


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