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Lebensmittelsicherheit
Kurzinfo
Kurzinfo Lebensmittelsicherheit
Umweltpolitik – Auch ein Standbein der Lebensmittelsicherheit
Gesunde Lebensbedingungen werden durch die Umweltpolitik des
Bundesumweltministeriums in den klassischen Bereichen wie Luftreinhaltung, Klima-, Boden- und Gewässerschutz, Chemikaliensicherheit oder Lärmschutz angestrebt bzw. gesichert. Als Bestandteil einer umfassenden Strategie nachhaltiger Entwicklung geht es dabei vor allem um vorbeugendes und
nachhaltiges Vorgehen, weniger um reaktives Handeln bei Umweltproblemen.
Umweltschutz ist auch ein Standbein der Lebensmittelsicherheit. Umwelttechnik trägt dazu bei, im Zuge von Produktionsprozessen oder bei der Energieerzeugung Verunreinigungen der Umwelt zu vermeiden bzw. auf das unumgängliche Maß zu reduzieren. Ziel der Umweltpolitik ist es demnach auch, Voraussetzungen für die Produktion gesunder, weitestgehend unbelasteter Lebensmittel zu schaffen. Das Bundesumweltministerium ist folglich innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Verhütung von gesundheitlichen Gefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit werden federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet.
Gesundheitlicher Umweltschutz konkret
Zu den Umweltkontaminanten in Lebensmitteln, von denen je nach Gehalt gesundheitliche Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können, gehören Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Schwermetalle kommen zum einen ohne Eingriffe des Menschen, also natürlicherweise, in der Umwelt und dadurch auch in Lebensmitteln vor. Zum anderen rührt ihr Vorkommen aus Eingriffen des Menschen in die Umwelt, ist also auch anthropogen bedingt. Schwermetalle werden zudem auch über Verunreinigungen in Zusatzstoffen in Lebensmittel eingetragen. Eine eindeutige Abgrenzung der Eintragswege von Schwermetallen in Lebensmittel ist nicht möglich.
So sind die überwiegend natürlich zustande gekommenen Quecksilbergehalte in Fischen der Weltmeere, die der menschlichen Ernährung dienen, so niedrig, dass von ihnen kein gesundheitliches Risiko ausgeht. Das gilt nicht für besonders exponierte, langsam wachsende, am Ende der Nahrungskette stehende und ein hohes Lebensalter erreichende Fischarten wie bestimmte Haie, Schwertfisch oder der Weiße Heilbutt. Diese Fischarten können auch unter „natürlichen“ Bedingungen relativ hohe Quecksilbergehalte enthalten. Daher wurde in Deutschland bereits im Jahr 1975 zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ein Höchstgehalt für Quecksilber in Fischereierzeugnissen in Höhe von 1 mg/kg festgesetzt. Eine entsprechende EU-weite Festsetzung erfolgte im Jahr 1993. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten zudem seit April 2002 EU-weit Höchstgehalte für Blei und Cadmium in verschiedenen Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse, Früchte und Nahrungsergänzungsmittel sowie Fleisch- und Fischereierzeugnisse, die ebenfalls in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 verankert sind. Die Bestimmung des Blei-, Cadmium- und Quecksilbergehalts im Rahmen des jährlichen Lebensmittel-Monitoring ergab, dass der Anteil der Lebensmittelproben mit Überschreitungen der Höchstgehalte für die oben genannten Schwermetalle bis auf wenige Ausnahmen gering ist.
Auch Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den Umweltkontaminanten. Dioxine sind unerwünschte, unvermeidbare und zu minimierende Nebenprodukte, die hauptsächlich bei bestimmten industriellen thermischen Prozessen sowie bei Verbrennungsprozessen freigesetzt werden können. Dazu zählen vor allem Sinteranlagen, die Metallproduktion und Hausbrandstätten. Dioxine werden bzw. wurden also nicht absichtlich produziert. Dagegen sind PCB für verschiedene Anwendungen zweckbestimmt hergestellt worden, in der Hauptsache als nicht brennende und den Strom nicht leitende zähe Flüssigkeiten in Transformatoren und in der Hydraulik. Als Emissionsquellen für Dioxine und PCB dominieren Altlasten aus der Vergangenheit. Einige Vertreter dieser unerwünschten Stoffe sind chemisch sehr stabil, besonders toxisch und werden nur sehr langsam abgebaut. Beide Verbindungsgruppen reichern sich im Fettgewebe von Mensch und Tier an. Der Mensch nimmt diese schädlichen Substanzen im Wesentlichen über fetthaltige vom Tier stammende Nahrung auf. Zum Schutz des Verbrauchers gelten bereits seit dem Jahr 1988 rechtsverbindliche Höchstmengen (Grenzwerte) für PCB in zahlreichen Lebensmitteln tierischer Herkunft. Diese nationalen Grenzwerte werden seit dem Jahr 2002 ergänzt durch europaweit rechtsverbindliche Höchstgehalte (Grenzwerte) und freiwillig anzuwendende Auslösewerte für Dioxine und seit dem Jahr 2006 für dioxinähnliche PCB in verschiedenen Lebensmitteln. Die Auswertung der Messwerte für Dioxine und PCB in den Umweltmedien Luft, Wasser und Boden zeigt, dass die auf den Weg gebrachten Umweltschutzmaßnahmen erfolgreich sind. Die allgemeine Belastung der Umwelt mit diesen Stoffen, die so genannte Hintergrundbelastung, ist seit Jahren abnehmend und inzwischen sehr gering. Dies führt gleichzeitig auch zu einem relativ einheitlich bundesweit sehr geringem Belastungsniveau in den meisten Lebensmitteln sowohl mit Dioxinen als auch mit PCB. Demnach führt die Hintergrundbelastung der Umwelt in der Regel heutzutage nicht zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für diese die Gesundheit gefährdenden Stoffe in Lebensmitteln wie Milch, Fleisch oder Eiern.
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