Gesetzesentwürfe im parlamentarischen Verfahren

Gesetze werden im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates verabschiedet. Verordnungen hingegen können grundsätzlich von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Grundlage ist aber auch hier ein Gesetz, in dem der Erlass von Verordnungen bestimmt ist. Durch diese gesetzliche Ermächtigung sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung geregelt. Darüber hinaus kann gemäß gesetzlicher Ermächtigung trotzdem noch eine Zustimmung - in der Regel des Bundesrates - erforderlich sein, ohne die eine Verordnung nicht rechtskräftig wird. Bei den Gesetzesentwürfen "in der regierungsinternen Abstimmung" handelt es sich um solche, die bisher nicht im parlamentarischen Verfahren sind.


Datum
 
Titel / Überschrift
 
24.08.2011 Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) 
30.03.2011 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts 
16.02.2011 Entwurf: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels 
24.02.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften 
Dez. 2009 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BImSchG - Entwurf) 
19.11.2008 Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
(Entwurf und Begründung)
 


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