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Stand: 05.07.2006
Regelungsprogramm des UGB in der 16. Legislaturperiode
Im Koalitionsvertrag vom 18.11.2005 heißt es unter der Überschrift "Neuordnung des Umweltrechts" u.a.:
"Das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht entspricht nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik: Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst werden. Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu ersetzen. (…). Für diese Neuorientierung des deutschen Umweltrechts werden im Rahmen der Reform des Grundgesetzes (Föderalismusreform) die Voraussetzungen geschaffen."
Das BMU wird daher in der 16. Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch vorlegen, das das Umweltrecht nicht nur zusammenführt, sondern – bei Wahrung der geltenden Umweltstandards – zugleich vereinfacht und, soweit erforderlich, modernisiert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu Bürokratieabbau und Investitionsförderung geleistet.
Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 05.07.2006: Gabriel will Umweltrecht neu ordnen - Umweltgesetzbuch in dieser Legislaturperiode
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Neuordnung der Umweltkompetenzen nach der Föderalismusreform: Der Weg ist frei für das Umweltgesetzbuch
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