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Stand: Mai 2010



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UFOPLAN 2010
 


 


 

Forschungsrahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
und
Umweltforschungsplan 2010

Das Bundesumweltministerium benötigt für die Umsetzung seiner umweltpolitischen Ziele wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen und –hilfen. Dazu leistet die Ressortforschung des BMU einen wesentlichen Beitrag. Diese richtet sich an den Prioritäten und Zielsetzungen der Umweltpolitik aus. Der dazu erforderliche, mittelfristige Forschungsbedarf des BMU wird in dem folgenden Forschungsrahmen beschrieben.

Die sich aus dem Forschungsrahmen ergebenden neuen Forschungsvorhaben sind jährlich im Umweltforschungsplan (UFOPLAN) des BMU niedergelegt. Die aktuellen Forschungsvorhaben, die im Jahr 2010 beginnen sollen, sind aus der danach folgenden Übersicht - dem UFOPLAN 2010 ersichtlich.

Die Darstellung des Forschungsrahmens und der wesentlichen Forschungsthemen zum UFOPLAN 2010 kann heruntergeladen und auch schriftlich beim Bundesumweltministerium (Referat ZG II 2, 11055 Berlin) angefordert werden.

Die jeweilige Vergabebehörde - Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz oder Bundesamt für Strahlenschutz sowie in Einzelfällen das Bundesumweltministerium - ist Ansprechpartner für Fragen, die sich auf die Forschungsvorhaben zum UFOPLAN 2010 beziehen.

Umweltbundesamt (UBA),
Sekretariat Z 6
Postfach 1406
06813 Dessau

Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340 2103-2228
Internet: www.umweltbundesamt.de

oder
Bundesamt für Naturschutz (BfN),
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn

Telefon: 0228/8491-0, Fax: 0228/8491-1019
Internet: www.bfn.de

oder Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Telefon: 030 - 18333-0, Fax: 030 - 18333-1885
Internet: www.bfs.de

Die Realisierung der geplanten Vorhaben erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Aufnahme eines Vorhabens in den UFOPLAN bzw. seine Erwähnung in dieser Veröffentlichung bedeutet somit noch nicht, dass es auch im Laufe des Jahres zur Vergabe kommt.

Der Teil der Vorhaben, für die noch keine Markterkundung erfolgt ist bzw. noch keine Zuwendungsanträge vorliegen, wird gesondert bekannt gemacht. Dazu werden von den jeweiligen Vergabebehörden Interessentenermittlungsverfahren durchgeführt und die betreffenden Vorhaben werden dort (auf den jeweiligen Internetseiten s.o.) gesondert bekannt gegeben.

In Einzelfällen werden Vorhaben auch vom Bundesumweltministerium selbst vergeben.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

Weitere Informationen: