Startseite - Europa · International - Europa und Umwelt - Cardiff-Prozess

 


Cardiff-Prozess / Integration von Umwelterfordernissen in andere Gemeinschaftspolitiken

Auf Beschluss des Europäischen Rates in Cardiff im Juni 1998 wurde ein Prozess in Gang gesetzt, in dessen Rahmen verschiedene Formationen des Ministerrates jeweils eigene Strategien zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes in ihrem Tätigkeitsbereich erarbeiten (Cardiff-Prozess). Damit sollten die Voraussetzungen für die Erfüllung der Verpflichtung aus Artikel 6 des EG-Vertrages zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes in allen Politikbereichen geschaffen werden.

Der Ministerrat, und damit die einzelnen Ratsformationen, wurde gebeten, die Arbeiten an der Entwicklung von Integrationsstrategien zum Abschluss zu bringen und dem Europäischen Rat im Juni 2001 in Göteborg unter schwedischer Präsidentschaft umfassende Strategien vorzulegen.

Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Fortentwicklung der EU-Umweltpolitik - Elemente für eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Jahre 2000-2010 unter besonderer Berücksichtigung der Integration von Umwelterfordernissen in die anderen Gemeinschaftspolitiken" wurden die bis Ende 2000 erreichten Ergebnisse analysiert und bewertet.

Auch im Vereinigten Königreich wurde eine Studie zum Cardiff-Prozess erarbeitet, die auf der folgenden Website zu finden ist: http://www.ieep.org.uk.