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Richtlinie 2003/30/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates zur "Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor"

Am 17. Mai 2003 ist die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur "Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie wurden Richtwerte für Mindestanteile an Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt beschlossen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie unterstützt die europaweite Markteinführung von Biokraftstoffen, schafft damit einen neuen Absatzmarkt für landwirtschaftliche Rohstoffe und trägt zu einer weiteren Emissionsminderung speziell im Verkehrssektor bei.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.