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Stand: 21.05.2010



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Besondere Ausgleichsregelung im EEG entlastet stromintensive Unternehmen bei ihren Energiekosten

Hintergrundinformationen zur Regelung und zum Bescheidverfahren für das Jahr 2010

Die in § 40 ff EEG verankerte Besondere Ausgleichsregelung des EEG sorgt dafür, dass stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie solche, die Schienenbahnen betreiben, bei ihren Stromkosten entlastet werden. Hiervon werden im Jahr 2010 insgesamt etwa 565 Unternehmen profitieren. Zum Jahresende 2009 hat das mit der Administrierung der Regelung befasste Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechende Bescheide verschickt.

Das Gesamtvolumen der hieraus resultierenden Begünstigung, die im Gegenzug bei allen anderen Stromkunden zu steigenden EEG-Kosten führt, wird 2010 in einer Größenordnung von gut einer Milliarde Euro liegen. Im Gegenzug müssen die entlasteten Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen, das betriebliche Energieeinsparpotentiale erfasst und bewertet.

Die grundlegende Funktionsweise der Besonderen Ausgleichsregelung und ihre voraussichtlichen Wirkungen werden in einem Hintergrundpapier des BMU genauer erläutert.


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