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Stand: Juli 2009



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Wissenschaftliche Begleitung bei der fachlichen Ausarbeitung eines Kombikraftwerksbonus gemäß der Verordnungsermächtigung § 64 EEG 2009

Studie

Nach der Verordnungsermächtigung in § 64 Absatz 1 Punkt 6 EEG 2009 "...zur verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien..." kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages eine entsprechende Verordnung erlassen.

In diesem Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des BMU wird die Einführung eines Kombikraftwerks-Bonus (K-Bonus) vorgeschlagen. Die Herleitung der Ziele, die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung sowie Beispiele und zu erwartende Gesamtkosten des K-Bonus für ausgewählte Szenarien werden in diesem Bericht dargestellt.


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