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Erneuerbare Energien
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Stand: 18. Dezember 2008
Informationen zur Anwendung von § 16 EEG (Besondere Ausgleichsregelung) für das Jahr 2009
Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) werden die Kosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher umgelegt. Für besonders stromintensive Unternehmen enthält das EEG dabei eine Ausgleichsregelung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gesichert werden soll. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt über die nach dieser Regelung eingereichten Anträge für das Jahr 2009 entschieden und, entsprechende Bescheide versandt.
Begünstigt werden demnach etwa 460 Firmen des produzierenden Gewerbes - z. B. Aluminiumhütten - sowie rund 50 Bahnunternehmen. Diese können im nächsten Jahr eine Entlastung in einer Größenordnung von etwa 700 Millionen Euro erwarten. Im Gegenzug hierzu müssen die entlasteten Unternehmen von 2009 an ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen, das betriebliche Energieeinsparpotentiale erfasst und bewertet.
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