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Stand: 29.07.2009


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Nachhaltigkeitsverordnung zum EEG

- amtliche Fassung vom 23. Juli 2009 -

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2009, S. 2174.

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundestages die Nachhaltigkeitsverordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet ("Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung"). Die Verordnung tritt am 24. August 2009 in Kraft und muss bei flüssiger Biomasse, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt wird, beachtet werden, wobei im Jahr 2010 verschiedene Übergangsbestimmungen gelten, die im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten den Nachweis vereinfachen.


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