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Erneuerbare Energien
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Stand: Oktober 2006
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 692/06 vom 5. Oktober 2006
Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die dadurch entstehenden Kosten für stromintensive Unternehmen mit hohem Stromverbrauch zu senken, diesbezüglich für Kalkulationssicherheit zu sorgen, eine ordnungsgemäße Umsetzung des EEG sicher zu stellen und für mehr Transparenz bei dem bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen zu sorgen, um die Inanspruchnahme der Stromverbraucher für die EEG-Umlage nachvollziehbar zu machen...
Weitere Informationen:
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Meldung vom 13.10.2006: Bundesrat erhebt keine Einwände gegen Änderung des EEG
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Pressemitteilung vom 14.06.2006: Bundeskabinett beschließt Entlastungen im EEG
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