Zwischenberichte der Unterarbeitsgruppen I-IV (UAGs) der AGE, Phase III (Jan.-Dez. 2003)
UAG I: Verknüpfung mit anderen Instrumenten, Makro-Allokation, 2003
Die Unterarbeitsgruppe (UAG) 1 hatte sich bereits im Jahr 2002 mit Fragestellungen zur Entwicklung eines "Gesamtkonzeptes" für den Emissionshandel befasst. Dabei konnten wesentliche Ergebnisse für die Einführung eines Emissionshandelssystems in Deutschland formuliert werden
- u.a. zum Verhältnis des Emissionshandels zu anderen klimapolitischen Instrumenten, zur 'Einbeziehung' der nicht von der EU-Richtlinie erfassten Sektoren, zum nationalen Allokationsplan (Top-Down-Ansatz), zur Behandlung von Stillegungen, Neu- und Ersatzinvestitionen sowie zur
Verbindung des EU-Handelssystems mit den "flexiblen Mechanismen" des Kyoto-Protokolls.
UAG II: Bottom-up-Allokation, 2003
Die Unterarbeitsgruppe II "Allokation" wurde im Jahr 2002 eingesetzt und beschäftigt sich seither mit der Frage der Allokation auf Anlagenebene (Mikroallokation).
Anhänge zum Zwischenbericht der Unterarbeitsgruppe II - Allokation
Anhang 1: Ansätze einzelner Branchen zur Bottom-up-Allokation auf Basis von Vorträgen und Positionspapieren, 2003
Anhang 2: Auswertung einer Umfrage (des BMWA und BMU) zum Benchmarking, April 2003.
Für die Allokation von Emissionsberechtigungen bietet sich als prinzipiell bestes Verfahren das Benchmarking an, das heißt die Zuteilung von Berechtigungen auf Basis von branchenbezogenen Referenzwerten für spezifische CO2-Emissionen.
Anhang 3: Wirkungsverzerrungen bei Mischsystemen, 2003.
Verzerrung zwischen den homogenen und heterogenen Bereichen, sowohl innerhalb einer Branche als auch zwischen Branchen, da die Early-Action-Anerkennung (EA) im heterogenen Bereichen über den Einzelfallnachweis den gemeinsamen Erfüllungsfaktor verringert. Wahlmöglichkeit zwischen
homogener und heterogener Zugehörigkeit besteht nicht, sondern eindeutige Zuordnung ist Voraussetzung.
Anhang 4: Formeln für KWK Zuteilung, 2003
Zur Ermittlung dieser substituierten Emissionen bei C1 wird der Anhang III der EU-Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKRichtlinie) angewendet (derzeit in 2. Lesung im EP).
UAG III: Rechtliche und institutionelle Fragen - Vereinbarkeit mit geltendem Recht, 2003
Die Mitgliedsstaaten müssen der Europäischen Kommission bis zum 31. März 2004 einen sogenannten nationalen Allokationsplan übermitteln (Art. 9 Abs. 1 EH-RL). Der Inhalt des Allokationsplans (NAP) ergibt sich aus Art. 9 i.V.m. Anhang III der EHRL.
UAG IV: Projektbezogene Mechanismen (JI/CDM), 2003
In diesem Dokument werden die Arbeitsergebnisse der Unterarbeitsgruppe 4 des Jahres 2003 zusammengefasst wiedergeben. Ergänzend dazu enthält der Anhang erarbeitete Positionspapiere.
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