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Stand: November 2009


Die ökologische Sanierung und Entwicklung in den neuen Ländern

Der Weg zur Umwelt-Einheit

Ausgangssituation

Zum Zeitpunkt der Wende war die Umweltsituation in der ehemaligen DDR durch erhebliche Hinterlassenschaften und Altlasten gekennzeichnet. Vier Jahrzehnte sozialistischer Planwirtschaft hatten kurzfristige Planerfüllung vor notwendige Umweltschutzmaßnahmen gestellt. Die Produktivität der Wirtschaft lag gerade einmal auf einem Drittel des westdeutschen Niveaus. Ersatzinvestitionen und dringende Investitionen in die Umweltinfrastruktur waren unterblieben, gesundheitsgefährdende Umweltgefahren wurden dabei in Kauf genommen.

Akute Gesundheitsgefahren bestanden insbesondere durch belastetes Trinkwasser. Hinzu kam eine hohe Luftverschmutzung in den Industrie- und Ballungszentren. Militärische und industrielle Altlasten einschließlich der Hinterlassenschaften des großflächigen Braunkohlebergbaus sowie die hohe Belastung der Gewässer durch Industrie und Landwirtschaft erwiesen sich als Umweltgefahr und Investitionshemmnis zugleich, obwohl sich die anfänglichen Befürchtungen von einer flächenhaften Umwelt- und Gesundheitsgefährdung erfreulicherweise nicht bestätigt haben.

Grüne Wiese mit noch kahlen BäumenDas Grüne Band: Drömlingswiesen bei Wolfsburg-Vorsfelde

Die Situation des Naturschutzes in der DDR war durch zwei Extreme gekennzeichnet: Während einerseits die Naturgüter Wasser, Boden und Luft erheblichen Belastungen durch Stoffeinträge ausgesetzt waren, sind andererseits viele großflächige Landschaftsräume erhalten geblieben, in denen sich stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten ungestört entwickeln konnten. Die Öffnung ehemaliger Staatsjagdgebiete und früherer militärischer Liegenschaften sowie der Sperrgebiete entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze hat einen unerwarteten Naturreichtum offenbart, der deutschlandweit einmalig und in hohem Maße schutzwürdig ist.

Übernahme des Umweltrechts – akute Gefahrenabwehr

Da akute Umweltgefährdungen keinen Aufschub duldeten, richteten der Bundesumweltminister und der Umweltminister der DDR bereits im Februar 1990 eine Gemeinsame Umweltkommission ein, in deren Rahmen u.a. Smog-Frühwarnsysteme und Trinkwassermeßnetze erstellt und erste ökologische Sanierungs- und Entwicklungspläne erarbeitet wurden. Die Atomkraftanlagen sowjetischer Bauart an den Standorten Greifswald und Rheinsberg wurden außer Betrieb genommen, der Bau der Anlage in Stendal beendet und eine Gemeinsame Kommission für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz eingerichtet, die im März 1990 die Stilllegung sämtlicher Reaktorblöcke beschloss.

Zeitgleich mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erlangten mit dem Umweltrahmengesetz zum 1. Juli 1990 die wesentlichen Bestimmungen des Umweltrechts der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der DDR Geltung. Das Umweltrahmengesetz sah im Bereich des Immissionsschutzes vor, dass vom 1. September 1990 für Neuanlagen die gleichen Vorschriften gelten wie in der der alten Bundesrepublik. Für bestehende Anlagen wurden Übergangsfristen festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 werden Bund und Länder nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten aufgerufen "die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips zu schützen und die Einheitlichkeit der ökologischen Lebensverhältnisse auf hohem, mindestens jedoch dem in der Bundesrepublik Deutschland erreichten Niveau zu fördern". Mit dem Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erlangte dies auch für die neuen Länder Gültigkeit und war am 3. Oktober 1990 die Teilung Deutschlands beendet.

Einen besonderen Erfolg für den Naturschutz stellte das noch im September 1990 vom Ministerrat der DDR beschlossene Nationalparkprogramm dar, das ebenfalls im Einigungsvertrag rechtsverbindlich wurde und die Unterschutzstellung von 5 Nationalparken, 3 Naturparken und 6 Biosphärenreservaten beinhaltete.

Im November 1990 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die "Eckwerte für die ökologische Sanierung und Entwicklung in den neuen Ländern". Sie enthielten eine umfassende Bestandsaufnahme der Umweltsituation und einen konzeptionellen Gesamtrahmen für eine Sanierungs- und Entwicklungsstrategie. In den Eckwerten wurde das Ziel formuliert, "bis zum Jahr 2000 gleiche Umweltbedingungen auf hohem Niveau in ganz Deutschland zu schaffen".

Umweltschutzfinanzierung und Arbeitsförderung

Spezielle Anschubhilfen zur Abwehr von akuten Umweltgefahren und zum Aufbau einer modernen Umweltschutzinfrastruktur hat der Bund mit dem Umweltschutzsofortprogramm und dem Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost in den Jahren 1990 bis 1994 geleistet.

Eine genaue Bezifferung der finanziellen Umweltschutzleistungen des Bundes erweist sich als schwierig, da Umweltschutz und wirtschaftliche Modernisierung Hand in Hand gingen. Allein die Leistungen des Bundes für die Beseitigung und Sanierung der in der ehemaligen DDR verursachten und erzeugten Umweltschäden werden auf rund 2,9 Mrd. Euro beziffert. Daneben hat der Bund z.B. allein für die Umstrukturierung der ostdeutschen Chemieindustrie bis Ende 2007 rund 16,4 Mrd. Euro verausgabt. Rund 10 Mrd. Euro wurden bis Ende 2007 in die Sanierung und Sicherung von stillgelegten Bergbaubetrieben über die verantwortlichen Bundesunternehmen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV) sowie die Wismut GmbH investiert.

Eine Verknüpfung von Arbeitsplatzsicherung und Umweltschutz wurde durch die Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erreicht. 1991 und 1992 waren von zeitweise über 400.000 ABM-Beschäftigten etwa 120.000 in Maßnahmen zur Umweltverbesserung tätig. Mit der "Arbeitsförderung Ost" (§ 249 h Arbeitsförderungsgesetz) wurde das zwischen Bund und Ländern 1992 geschlossene Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten flankiert.

Die Beseitigung der Umweltschäden und der Aufbau einer modernen Umweltschutzinfrastruktur wird zudem mit Investitions-Förderprogrammen und Finanzierungshilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union unterstützt. Von besonderer Relevanz für den Umweltbereich sind die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur", in deren Rahmen erhebliche Umweltschutzinvestitionen gefördert werden können und die seit Anfang 2005 um die Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement-Vorhaben erweitert wurde, die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie die Nutzung der Europäischen Strukturfonds.

Demonstrationsvorhaben im großtechnischen Maßstab werden aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Betriebliche Investitionen gerade kleiner und mittlerer Unternehmen in den neuen Ländern werden durch spezifische Programme, wie PRO INNO und Unternehmen Region unterstützt. Zentrale Instrumente der Förderung des Aufbau Ost bleiben im übrigen auch weiterhin die Investitionszulage für gewerbliche Unternehmen und der Solidarpakt II, aus dem bis 2019 Mittel bereit gestellt werden.

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