Der Schutz der Zwischenlager für Kernbrennstoffe und hochradioaktive Abfälle in Deutschland wird weiter optimiert. Darauf haben sich die Betreiber der Anlagen und die zuständigen Behörden bereits im vergangenen Jahr geeinigt.Die Maßnahmen zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, die sogenannten Sicherungsmaßnahmen, sind regelmäßig zu überprüfen und umfassen insbesondere auch den Schutz gegen terroristische Angriffe. Neue technische Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden und haben dazu geführt, dass diese Maßnahmen weiter optimiert werden. Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.
Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.
Für die Umsetzung der Nachrüstung sind folgende Behörden verantwortlich:
Weitergehende Einzelheiten zu den Gründen der Nachrüstung und zu den Einzelheiten der unterschiedlichen Maßnahmen können nicht dargelegt werden, um deren Wirksamkeit - gerade gegen terroristische Angriffe - zu gewährleisten.