| Artikel in der WRRL | Fristen | |
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| Inkrafttreten | 25 | Dez. 2000 |
| Rechtliche Umsetzung Die WRRL ist in deutsches Recht umgesetzt. Die Föderalismusreform 2006 hat die Gesetzgebungskompetenzen im Umweltschutz neu geordnet und insbesondere im Bereich der früheren Rahmengesetzgebungskompetenz, dem Wasserrecht, die Regelungsbefugnisse des Bundes erweitert. Damit hat die Verfassungsreform die Möglichkeit eröffnet, das bisher geltende Rahmenrecht des Bundes durch Vollregelungen zu ersetzen. Demgemäß überführt das Wasserhaushaltsgesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es schafft damit auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. | 24 | Dez. 2003 |
| Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden an die Europäische Kommission berichtet. | 5 | Dez. 2004 |
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EU-Grundwasser-Richtlinie (Tochterrichtlinie der WRRL) wurde im Dez. 2006 veröffentlicht (2006/118/EG)
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| Monitoringprogramme - Bericht an die Europäische Kommission | 8 | Dez. 2006 |
Information und Anhörung der Öffentlichkeit
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Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme
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Zielerreichung
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Liste prioritärer Stoffe
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| EU-Umweltqualitätsstandard-Richtlinie (Tochterrichtlinie der WRRL) wurde am 24. Dezember 2008 veröffentlicht (2008/105/EG) | 16(7,8) | 13. Juli 2010 (InKraft treten) |
| Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen | 9(1) | Einzuführen bis 2010 |