Wälder sind auf Grund ihrer vielfältigen Funktionen, z.B. für den Schutz von Boden und Grundwasser als Kohlenstoffspeicher zur Stabilisierung des Weltklimas, für den Schutz der biologischen Vielfalt, als erneuerbare Rohstoffquelle sowie als Lebensräume dort ansässiger Bevölkerungsgruppen ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensgrundlagen der Erde. Diese Grundlagen sind erheblich gefährdet. In letzter Zeit hat sich weltweit die Fläche der besonders wertvollen Primärwälder jährlich um rund 16,1 Mio. ha verringert, das entspricht etwa der eineinhalbfachen Waldfläche der Bundesrepublik. Die Zerstörung großer Flächen an tropischen, gemäßigten und borealen Wäldern wird vor allem durch deren Umwandlung in landwirtschaftlichen Nutzflächen, den Raubbau an den Holzbeständen, die Ausbeutung mineralischer Rohstoffvorkommen und durch Infrastrukturprojekte verursacht. Verschärft wird die Situation durch Strukturschwächen in den betroffenen Ländern, aber auch in mancher Hinsicht durch ungünstige internationale Rahmenbedingungen.
Die Bundesregierung fördert nachhaltige Waldbewirtschaftung in Partnerländern u.a. durch Förderung der Entwicklung von weltweit anwendbaren, glaubhaften Zertifizierungssystemen wie dem Forest Stewardship Council (FSC) und durch ihre Unterstützung der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit illegal eingeschlagenem Holz. Im Jahr 2005 wurde von der EU die sog. FLEGT (Forest Law Enforcement Governance and Trade) – Verordnung verabschiedet.
Diese Verordnung sieht ein EU-weites Importverbot für nicht legal geschlagenes Holz bzw. daraus hergestellte Produkte vor, allerdings nur dann, wenn zuvor entsprechende bilaterale Verträge mit den jeweiligen Lieferländern geschlossen wurden.
Es laufen derzeit erste Verhandlungen mit Ghana, Indonesien und Malaysia.
Außerdem hat die EU Kommission im Juni 2007 nunmehr ein "Impact assessment" begonnen, welches die Angemessenheit und Machbarkeit weiterer Rechtsoptionen abschätzen soll. In Frage stehen dabei vier weitere Maßnahmen:
Dabei wird es vor allem darauf ankommen, eine WTO-konforme und EU-kohärente Lösung zu finden, die einerseits den Handel mit legal produziertem Holz stützt und andererseits effektiv den Import von illegal geschlagenem Holz verhindert.
Mit der Verabschiedung der Waldgrundsatzerklärung bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio (1992) konnte international ein erster Grundkonsens über Handlungserfordernisse und Verantwortlichkeiten für die Erhaltung und den Schutz der Wälder weltweit erreicht werden. In der Folgezeit wurde versucht, die Waldgrundsatzerklärung zu konkretisieren. Im internationalen Walddialog konnten so bisher Handlungsvorschläge zur nachhaltigen Waldentwicklung erarbeitet werden. Die Hauptanstrengungen in den nächsten Jahren werden sich auf die Umsetzung dieser Handlungsvorschläge richten. Das hierzu im Oktober 2000 errichtete Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) dient daneben auch als Diskussions- und Kooperationsgremium in der internationalen Waldpolitik. Im April 2007 wurde unter maßgeblicher Beteiligung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in den internationalen Verhandlungen beim Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) ein Durchbruch zu vier globalen Waldzielen erreicht. Im neuen nicht rechtsverbindlichen Instrument (NLBI) wird erstmals eine weltweit gültige Definition nachhaltiger Waldbewirtschaftung festgelegt, die deutlich über die reine Holznutzung hinausgeht und Aspekte der Nachhaltigkeit mit einbezieht.
Weiterhin wurde auch ein konkretes Arbeitsprogramm zur Umsetzung des NLBI sowie für UNFF bis 2015 erarbeitet. Diese besitzen das Potenzial, den Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder weltweit neuen Schub zu verleihen. 2011 und 2015 werden die Ergebnisse bewertet werden. Ein Netzwerk von internationalen Institutionen wie zum Beispiel die gemeinsame Waldpartnerschaft / Collaborative Partnership on Forests (CPF) unterstützt das UNFF-Sekretariat und die Staatengemeinschaft bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Bei der 9.Vertragstaatenkonferenz zur Konvention zur biologischen Vielfalt im Mai 2008 wird das bestehende Waldarbeitsprogramm aktualisiert und Schwerpunkte für den internationalen Waldschutz festgelegt.
Weitere internationale Organisationen, die sich auf globaler Ebene mit Waldfragen befassen, sind u.a.
Je nach den Fortschritten in den laufenden internationalen Prozessen könnte sich auch die Verabschiedung von völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften als zweckdienlich erweisen. Ein solches Instrument müsste auf hohem Niveau Aussagen zu Schutz, Bewirtschaftung und nachhaltiger Entwicklung der Wälder treffen und die den Wald berührenden Themen auf internationaler Ebene in integrierter und kohärenter Weise regeln.