Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation
Stand: 01.01.2007

UN Wirtschaftskommission für Europa (ECE)

Prozess "Umwelt für Europa"

Die UN Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe – ECE) ist eine Regionalorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Sie verfügt über eine Umweltabteilung, die relevante Umweltfragen bearbeitet.

Mitglieder der UN ECE sind aus historischen Gründen auch die USA und Kanada. Nach der Auflösung der Sowjetunion sind alle Nachfolgestaaten, darunter auch die in Asien liegenden Kaukasusstaaten sowie die zentralasiatischen Staaten Mitglieder der UN ECE geworden (siehe auch www.unece.org nur in englischer Sprache).

Ihre historische Bedeutung hatte die UN ECE zur Zeit des "kalten Krieges" als ein Gremium, in dem unabhängig von der jeweiligen politischen "Großwetterlage" eine Zusammenarbeit mit der Sowjetunion möglich war. Diese Bedeutung der UN ECE ist nach der Beendigung des kalten Krieges entfallen. Sie hat jedoch neue Aufgaben übernommen und sieht sich als Brücke zwischen der sich ausdehnenden Europäischen Union und ihren Nachbarstaaten. Ihre Arbeit zielt darauf ab, auch diese Staaten an das gewachsene europäische Niveau heranzuführen.

Im Umweltbereich liegen die Schwerpunkte in der Erarbeitung von völkerrechtlichen Vereinbarungen zu Umweltfragen. Sie sind größtenteils auch für den Beitritt von Nichtmitgliedstaaten der UN ECE offen. Die ECE nimmt für die Konventionen auch die Sekretariatsfunktion wahr. Zurzeit gibt es internationale Übereinkommen der UN ECE zu folgenden Schwerpunkten:

  • Grenzüberschreitende Luftverunreinigung - Konvention über weiträumige Luftverschmutzung - mehr bei www.unece.org/env/lrtap (nur in englischer Sprache);
  • Grenzüberschreitender Gewässerschutz - Konvention über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Helsinki Konvention) - mehr bei www.unece.org/env/water (nur in englischer Sprache);
  • Industrieunfälle mit grenzüberschreitenden Wirkungen - Konvention über grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen - mehr bei www.unece.org/env/teia (nur in englischer Sprache);
  • Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltprojekten - Konvention über Zugang zu Informationen, öffentliche Beteiligung bei der Entscheidung und Zugang zu Gerichten in Umweltfragen (Aarhus Konvention) - mehr bei www.unece.org/env/pp (nur in englischer Sprache);
  • Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen - ESPOO Konvention - mehr bei www.unece.org/env/eia (nur in englischer Sprache).

Von besonderer Bedeutung bei der Zusammenarbeit mit den Nachfolgestaaten der UdSSR, den sog. EECCA Staaten (Eastern Europe, Caucasus and Central Asia), sind weiterhin die Umweltprüfberichte und die Arbeitsgruppe "Umweltmonitoring", die die Entwicklung in diesen Staaten verfolgt.

In ihrer Funktion als Regionalorganisation der UN ist die ECE auch aktiv in anderen "paneuropäischen Prozessen" wie "Umwelt und Gesundheit" und "Verkehr, Umwelt und Gesundheit" in denen in unregelmäßigen Abständen Ministerkonferenzen stattfinden.

Im Rahmen der CSD Aktivitäten führt die ECE die "Regionalforen" zu den jeweils zur Behandlung anstehenden Schwerpunktthemen durch. Am 15. und 16. Dezember 2005 fand das jüngste Regionalforum mit den Schwerpunkten Klimaschutz, nachhaltige Energienutzung und -Erzeugung und industrielle Entwicklung statt.

Die UN ECE ist federführend für die Vorbereitung der Ministerkonferenzen "Umwelt für Europa", die seit 1991 in Abständen von 2-4 Jahren stattfinden, die nächste im Oktober 2007 in Belgrad.

Die Konferenzen haben zum Ziel, den Zusammenhalt in Europa über den Bereich der EU hinaus zu festigen und zu vertiefen und die Umweltentwicklung und die Umweltzusammenarbeit in Richtung im Hinblick auf gemeinsame Ziele wie Friedenssicherung, Stabilität und nachhaltige Entwicklung zu steuern. Wesentliches Ergebnis ist jeweils die Ministererklärung, die dem Prozess für die Folgejahre die Richtung gibt. Daneben wird jeweils ein Umweltbericht über die regionale Entwicklung vorgelegt und diskutiert. Weiterhin werden Empfehlungen verabschiedet und ggf. internationale Abkommen beschlossen.

Die erste Konferenz fand 1991 auf Schloss Dobris (Tschechische Republik) statt. Hier wurden die ersten Richtlinien für eine Paneuropäische Umweltstrategie beschlossen und der Fokus auf Mittel- und Osteuropa festgelegt.

Auf der zweiten Konferenz 1993 in Luzern (Schweiz) wurde eine Strategie und ein Umweltaktionsprogramm für Mittel- und Osteuropa beschlossen und die hierfür erforderliche Infrastruktur geschaffen.

Die dritte Konferenz 1995 in Sofia (Bulgarien) vertiefte und konkretisierte die bereits in Luzern gefassten Beschlüsse.

Die vierte Konferenz in Aarhus (Dänemark) beschloss, nachdem durch den vorgesehenen Beitritt der Mehrzahl der Mittel- und Osteuropäischen Staaten zur EU eine neue Situation entstanden war, den Prozess neu auf die osteuropäischen und zentralasiatischen Nachfolgestaaten der UdSSR auszurichten. Auf dieser Konferenz wurde u.a. auch die Aarhus Konvention (s.o. unter völkerrechtliche Vereinbarungen) beschlossen.

Folgerichtig fand die fünfte Konferenz in Kiew (Ukraine) statt. Auf ihr wurde eine Umweltstrategie für die EECCA - Staaten beschlossen.

Die 6. Konferenz "Umwelt für Europa" wird im Oktober 2007 in Belgrad (Serbien) stattfinden. Ein Schwerpunkt werden mit Sicherheit die Partnerschaften mit den EECCA Staaten sowie die Umsetzung der Umweltstrategie für diese Staaten sein. Wegen des Orts der Konferenz werden Fragen der Umweltentwicklung auf dem Balkan eine erhebliche Rolle spielen. Die Tagesordnung für die Konferenz wird bis Mitte des Jahres 2007 festgelegt.

Weitere Informationen zur Entwicklung des Prozesses "Umwelt für Europa" unter www.unece.org/env/efe (nur in englischer Sprache).

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale