In zahlreichen deutschen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verringern.
Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen Deutschlands gültig.
Einen Überblick über die Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt unter http://gis.uba.de.
Darüber hinaus stellen die Städte wichtige Informationen zu ihrer Umweltzone (Größe, Ausnahmen, Service, praktische Hinweise) auf ihren Internetseiten bereit.
Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht:
In die Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren. Es braucht somit nur derjenige eine entsprechende Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfahren will. Dagegen ist bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands keine Plakette erforderlich.
Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), z. B. Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden. Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennunngsmotor (z.B. Elektrofahrzeuge) sind der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhalten eine grüne Plakette.
Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt und Überwachungsorganisationen wie z. B. Dekra und TÜV, ggf. auch Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen).
Die Plaketten sind unter Vorlage der Fahrzeugpapiere bei jeder der oben genannten Ausgabenstellen erhältlich.
Es ist auch möglich, Plaketten vor einer Fahrt in das Gebiet einer Umweltzone bei einer o. g. Ausgabestelle zu bestellen. Die Fahrzeugpapiere (grundsätzlich ohne Beglaubigung) können über Fax, Email (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt werden. Die Plakette wird per Post versandt. Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen zwischen 5 und 10 Euro. Im Versand können höhere Gebühren, einschließlich Porto, anfallen.
Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 40 Euro).
| Eurostufe | Schadstoff- gruppe | Erstzulassung Pkw | Erstzulassung Lkw / Busse | Plakette |
|---|---|---|---|---|
| Diesel | Diesel | |||
| Euro 1 oder schlechter | 1 | vor 01.01.1997 | vor 01.10.1996 | keine |
| Euro 2 oder Euro 1 mit PMS | 2 | ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 | ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 | rote |
| Euro 3 oder Euro 2 mit PMS | 3 | ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 | ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 | gelbe |
| Euro 4 oder Euro 3 mit PMS und besser | 4 | ab 01.01.2006 | ab 01.10.2006 | grüne |
| Benziner / Gas | Benziner / Gas | |||
| Euro 1 oder schlechter (Fahrzeuge, die nicht in Gruppe 4 fallen) | 1 | vor 01.01.1993 | vor 01.01.1993 | keine |
| Euro 1 und besser oder Anlage XXIII StVZO oder gleichwertig oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO oder gleichwertig | 4 | ab 01.01.1993 | ab 01.01.1993 | grüne |