Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gilt nur für die Bundesebene. Auf Umweltinformationen, über die Landesbehörden bzw. informationspflichtige Stellen in den Ländern verfügen, findet das jeweilige Landesgesetz zur Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie Anwendung. Die Bundesländer haben dazu teils eigene Umweltinformationsgesetze erlassen oder aber die Regelungen in schon vorhandene Informationsfreiheitsgesetze eingegliedert.