Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind (§ 3 der Verpackungsverordnung)
Seit dem 01. April 1992 können Umverpackungen, die zumeist lediglich einer besseren Warenpräsentation dienen, im Laden zurückgelassen werden. Diese Vorschrift bewirkte, da sie einen erheblichen organisatorischen Aufwand für den Einzelhandel nach sich zog, schon nach kurzer Zeit einen weitgehenden Verzicht auf Umverpackungen.
Die 1998 geänderte Verpackungsverordnung (VerpackV vom 21. August 1998) regelt die Rücknahmeverpflichten der Vertreiber von Umverpackungen in § 5.