Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen (§ 3 der Verpackungsverordnung).
Laut Verpackungsverordnung müssen Transportverpackungen seit dem 01. Dezember 1991 von Herstellern und Handel zurückgenommen und entweder erneut verwendet oder außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Durch diese Regelung haben Mehrwegtransportverpackungen in einigen Branchen deutlich zugenommen.
Durch eine Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998 wurde auch die Rücknahmeverpflichtung der Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen (in § 4) geregelt.