Das globale Schutzgebietsnetz im Rahmen des VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) nimmt Gestalt an
Erste Sitzung der Open-ended Working Group zu Schutzgebieten, 13.-17. Juni 2005 / Geberkonferenz zur Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten, 20.-21. Juni 2005, Montecatini, Italien.
Auf der 7. Vertragstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) wurde im Februar 2004 ein umfangreiches und ehrgeiziges Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten beschlossen. Ziel der Vertragsstaaten ist es, bis 2010 auf Land und bis 2012 auf dem Meer ein weltweites, repräsentatives Netzwerk von Schutzgebieten zu errichten. Um die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu unterstützen und die Erreichung der Ziele zu überprüfen, wurde von den Vertragsstaaten eine "Open-ended Working Group zu Schutzgebieten" (OEWG) eingesetzt. Diese Arbeitgruppe traf sich nun zum ersten Mal in Montecatini, Italien.
Die Hauptthemen des Treffens waren:
Hierzu wurden Empfehlungen zur Beschlussfassung auf der 8. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (Curitiba, Brasilien, März 2006) erarbeitet.
Im Anschluss an die Sitzung der OEWG wurde eine zweitägige "Geberkonferenz" zur Umsetzung des Arbeitsprogramms abgehalten.
Schutzgebiete auf Hoher See
Das Thema der Identifikation, Auswahl und Einrichtung mariner Schutzgebiete in Internationalen Gewässern (High Seas Marine Protected Areas - HSMPA) war das kontroverseste Thema der Konferenz. Ein wesentlicher Streitpunkt war, welche Zuständigkeit die CBD in Bezug auf HSMPAs besitzt. Die EU vertrat die Auffassung, dass die CBD durch die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz (VSK) und des WSSD in Johannesburg 2002 das Mandat und die Verpflichtung besitzt, die Gefährdung der Biodiversität in marinen Ökosystemen auch in Internationalen Gewässern wirkungsvoll zu verringern. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist die Einrichtung eines kohärenten Netzwerks von Schutzgebieten in Internationalen Gewässern. Aus den VSK-Beschlüssen erwächst die Aufgabe der OEWG, wissenschaftliche und juristische Grundlagen für marine Schutzgebiete zu erarbeiten. Die Position der EU ist, dass die CBD die Zuständigkeit für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Einrichtung von HSMPAs habe, die Entscheidung über juristische Instrumente zur Einrichtung von HSMPAs dagegen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens zu regeln sei. Die CBD sei dieser Meinung nach allerdings berechtigt, Empfehlungen zu rechtlichen Fragen abzugeben. Vertragstaaten wie Kanada erkennen zwar das wissenschaftliche Mandat der CBD an, lassen aber keine Bewertung der juristischen Optionen zu.
Norwegen, Island und Neuseeland vertraten hingegen die Position, dass sich die CBD in Bezug auf HSMPAs weder in Bezug auf juristische noch wissenschaftliche Aspekte äußern darf. Aufgrund der destruktiven Haltung der zuletzt genannten Vertragsstaaten hinsichtlich der Rolle der CBD und der OEWG in Bezug auf Schutzgebiete in Internationalen Gewässern konnte nur ein Teil des ursprünglichen Arbeitspapiers mit starken inhaltlichen Modifikationen konsensual verabschiedet werden. Es verbleiben zahlreiche strittige Textpassagen, die in der zweiten OEWG (Dezember 2005 in Montreal) und auf VSK 8 erneut verhandelt werden müssen. Die Vertragsstaaten konnten sich ebenfalls nicht über die Aufnahme einer Liste von Kriterien zur Identifikation von marinen Schutzgebieten in Internationalen Gewässern in den Beschlusstext einigen. Immerhin konnte die EU aber durchsetzen, dass die Erarbeitung von Kriterien zu diskutieren ist. Kanada hat sich bereit erklärt, vor der nächsten Sitzung der OEWG einen Expertenworkshop zu diesem Thema durchzuführen. In Bezug auf Moratorien für destruktive Fischereipraktiken in sensiblen Gebieten der Hohen See (vor allem Grundschleppnetzfischerei) konnten keine Beschlüsse gefasst werden, die über die bestehenden Resolutionen der UN Generalversammlung und VSK-Beschlüsse hinausgehen.
Weiterentwicklung von Toolkits für die Identifizierung, Ausweisung, Management, Monitoring und Evaluierung von nationalen und regionalen SchutzgebietssystemenBei den Verhandlungen des Schutzgebietsarbeitsprogramms auf der letzten VSK wurde u.a. von den Entwicklungsländern hervorgehoben, dass ein großer Bedarf an Unterstützung zur Umsetzung des Arbeitsprogramms z.B. in Form von Toolkits besteht. Die Arbeitsgruppe definierte Toolkits als eine Zusammenstellung von Instrumenten, welche die systematische Umsetzung des Schutzgebietsarbeitsprogramms ermöglichen sollen. Sie bieten unverbindliche Hilfestellung; die Vertragsparteien können ihre eigenen spezifischen Methoden und Instrumentarien entwickeln. Neben der Weiterentwicklung bestehender Toolkits sollte deren Verfügbarkeit und Anwendung verbessert und ein verstärktes Capacity-building angeboten werden. Aufbauend auf dem Dokument des Sekretariates, in dem eine Liste existierender Instrumente zusammengestellt wurde, identifizierte die Arbeitsgruppe eine Reihe von Themen, für die weitere Toolkits entwickelt werden müssen. Die Zusammenstellung existierender Toolkits wird als vorläufige Liste betrachtet und soll vom CBD-Sekretariat durch den Beitrag von Vertragsparteien, internationalen Organisationen und Expertenkonsultationen regelmäßig überarbeitet und weiterentwickelt werden. Alle Informationen sollen über den Clearing House Mechanismus verfügbar gemacht werden.
Finanzierung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten
Die Diskussion über Optionen zur Finanzierung des Arbeitsprogramms zwischen Geberländern und Entwicklungsländern verlief sehr konstruktiv. Vor allem auch von Seiten der Entwicklungsländer gab es eine rege und ausgewogene Beteiligung. Das Abschlussdokument reflektiert die Verantwortlichkeit sowohl der Geber- als auch der Entwicklungsländer für eine effektivere und verstärkte Finanzierung von Schutzgebieten. Es wird herausgestellt, dass von Seiten der Empfängerländer eine detaillierte Analyse des Finanzierungsbedarfs zu erstellen ist und aufbauend auf dieser Analyse nachhaltige Finanzplanungen für die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu erarbeiten sind. Hierbei soll ein Mix nationaler und internationaler Finanzressourcen genutzt werden. Die unterschiedlichen Optionen für ein diversifiziertes "Portfolio" werden in dem Dokument aufgelistet.
Der Beitrag, den Schutzgebiete zur Erreichung der Milleniumsziele (MDG's) liefern, soll hervorgehoben werden (u.a. auf dem MDG+5 Summit im September). Die Entwicklungsländer sollen die Schwerpunktsetzung in ihren nationalen Entwicklungsstrategien überprüfen und die Errichtung von Schutzgebietssystemen in diese Strategien einbinden. Auf der anderen Seite werden die Geber (Staaten, GEF, NGO's) aufgefordert, verstärkte Anstrengungen zur Finanzierung des Arbeitsprogramms zu unternehmen. Die Optionen für innovative globale Finanzierungsinstrumente soll geprüft werden. Um eine langfristige und nachhaltige Finanzierung des globalen Schutzgebietsnetzes zu erreichen, soll ein "ständiger Dialog" zwischen den Vertragsstaaten begonnen werden. Dieser Dialog soll auf zwei Ebenen stattfinden. Zum einen sollen auf nationaler und regionaler Ebene Runde Tische zur Finanzierung des Arbeitsprogramms veranstaltet werden, zum anderen soll der Prozess im Rahmen der CBD auf globaler Ebene begleitet werden.
Überprüfung der Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten
Die Verhandlungen zu diesem Thema waren relativ unstrittig. Es gab Übereinstimmung, dass so weit wie möglich zusätzliche Berichtspflichten verhindert werden sollen. Gleichzeitig bestand auch Einverständnis, dass für eine effektive Überprüfung des Arbeitsprogramms ein bestimmter Umfang an relevanter Information notwendig ist. Informationen sollen im Rahmen der Nationalberichte und durch einen thematischen Bericht erhoben werden. Es wurde sich darauf geeinigt, eine ausgewogene Evaluationsmatrix zu entwickeln. Eine erste Überprüfung des Arbeitsprogramms soll bereits auf der nächsten Arbeitsgruppensitzung im Dezember 2005 in Montreal stattfinden.
Geberkonferenz zur Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten
Auf dem Treffen stellten zahlreiche Länder Lateinamerikas, Afrikas und Asiens ihre Bedarfsberechnungen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms vor. Wenn diese Erhebungen auch z.T. noch relativ grob waren, so ergeben sie doch einen wichtigen ersten Eindruck über den notwendigen Finanzierungsrahmen. Die meisten Berechnungen lagen im mehrstelligen Millionenbereich. Mit Hilfe dieser Zahlen wurde ein wesentlich realistischeres Bild gezeichnet, als die bisher kursierenden Zahlen, die auf globalen Pauschalberechnungen beruhten und sich im Milliardenbereich bewegten. Die Vertreter der einzelnen Staaten traten dabei nicht als Bittsteller auf. Neben der realistischen Einschätzung notwendiger Kosten für die nationalen Schutzgebietsysteme betonten die Länder, dass sie auch selbst Anstrengungen unternehmen müssen, um interne Finanzierungsinstrumente für die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu schaffen. Die Geberländer und -organisationen stellten ihrerseits ihre bestehenden und zukünftigen Aktivitäten zur Unterstützung des Arbeitsprogramms vor. Die Teilnehmer des Treffens würdigten die umfangreichen Anstrengungen, stellten aber auch heraus, dass die Geberländer in großem Umfang zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen müssten, soll das Ziel eines globalen Schutzgebietsnetzes bis 2010 verwirklicht werden. Auf dem Treffen wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen bzw. Zusagen gemacht. Vielmehr wurde der in der Arbeitsgruppe eingeforderte ständige Dialog zur Finanzierung des Arbeitsprogramms eingeläutet.