Die integrierte Bewirtschaftung von Fließgewässern und Seen erfolgt bei grenzüberschreitenden Gewässern großräumig im Rahmen internationaler Kommissionen für ganze Flussgebiete oder bilateral für Grenzgewässer.
Deutschland ist Mitglied in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen, deren Tätigkeit auf der Basis völkerrechtlich verbindlicher Übereinkommen basiert.
Dies gilt für:
Am 23. Februar 2007 fand in Bukarest eine Konferenz der Umweltminister und -ministerinnen aus 16 Donau- und Schwarzmeerstaaten statt. Es wurden die Chancen und Herausforderungen beraten, die sich aus dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens für den Schutz der Donau und des Schwarzen Meeres ergeben.
Seit dem 1. Januar 2007 sind mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zwei weitere Staaten des Donauraums in die EU aufgenommen worden. Erstmals grenzt die EU unmittelbar an das Schwarze Meer.
Darüber hinaus arbeitet Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) und insbesondere der UN-Regionalorganisation ECE (Economic Commission for Europe) an internationalen Vorhaben zum Schutz von Flüssen und Seen mit.