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Stand: 01.09.2000

Ökobilanz für Altölverwertungsverfahren

- Ergebnisse eines Vergleichs von Altöl-Verwertungswegen nach ökologischen Kriterien -

Die Firma Arcadis Trischler und Partner und das Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg, haben die im Auftrag des BMU und des Umweltbundesamtes erstellte Studie zur "Ökologischen Bilanzierung von Altöl-Verwertungswegen" vorgelegt.

Ausgangslage

In Deutschland fallen jährlich etwa 500.000 t Altöl bei der Altölsammlung an. Den rechtlichen Rahmen für die Sammlung und Verwertung des Altöls bilden die EG-Altölrichtlinie, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und die Altölverordnung. Die EG-Altölrichtlinie schreibt vor, der Aufarbeitung von Altöl zu neuem Basisöl für Schmierstoffe den Vorrang einzuräumen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.

In Deutschland werden mehr als 60% des Altöls aufgearbeitet. Der Anteil der stofflichen Verwertung liegt damit mehr als doppelt so hoch wie im EG-Durchschnitt. Dennoch beanstandete der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom September 1999 die nach seiner Meinung unzureichende rechtliche Umsetzung des Gebotes der Vorrangstellung für die Aufarbeitung.

Zielsetzung

Angesichts z. T. sehr kontroverser Ansichten über Vor- und Nachteile der stofflichen und der energetischen Verwertung von Altöl wollte die Bundesregierung dies geklärt sehen. Durch einen Ökobilanzvergleich sollte ermittelt werden, ob für die wichtigsten Altölverwertungsverfahren eine Rangfolge nach ökologischen Kriterien aufgestellt werden kann. In die Bilanzierung wurden sowohl stoffliche Verwertungsverfahren einbezogen wie auch die energetische Verwertung im Zementwerk.

Die folgenden drei stofflichen und ein energetisches Verwertungsverfahren für Altöl wurden bilanziert:

     

  • Aufarbeitung zu Grundöl für Schmierstoffe in einem mehrstufigen Destillationsverfahren,
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  • Aufarbeitung zu Heizölen, die der DIN 51603-4 entsprechen,
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  • Druckvergasung mit anschließender Methanolsynthese,
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  • Hochtemperaturverbrennung zur Erzeugung von Zementklinkern in Drehrohröfen der Zementindustrie.
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Die Ökobilanz wurde entsprechend den internationalen Normen für Ökobilanzen (EN ISO 14040 und 14042) durchgeführt. Der ökobilanzielle Vergleich der Verwertungsverfahren ging von der Annahme aus, dass bei dem Verwertungsverfahren einer bestimmten Altölmenge das Vergleichsverfahren mit einem anderen Rohstoff, mit dem die äquivalente Produktmenge hergestellt wird, herangezogen werden muss. Deshalb wurden der Einsatz von Importkohle oder Braunkohle im Zementwerk als Äquivalenzprozess zum Altöleinsatz, die Herstellung von Grundöl und Heizöl aus Rohöl als Äquivalenzprozess zur Altölaufarbeitung und die Methanolsynthese aus Erdgas oder Braunkohle als Äquivalenzprozess zur Methanolsynthese aus Altöl bilanziert. Beim Ökobilanzvergleich der Verwertungsverfahren wurden die Umweltbelastungen aus den Äquivalenzprozessen der jeweiligen Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Wesentliche Ergebnisse der Studie

Bei dem paarweisen Vergleich der Verwertungsverfahren unter Einbeziehung der Äquivalenzprozesse kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass

     

  • keines der betrachteten Verfahren herausragende Umweltvorteile gegenüber den jeweiligen Vergleichsverfahren aufweise,
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  • jedes Verfahren in mindestens einer der berechneten Umweltauswirkungen günstiger sei als die Vergleichsverfahren und
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  • eine ökologisch begründete Rangreihenfolge der Verwertungsverfahren sich aus dem Ergebnis der Ökobilanz nicht ableiten lasse.
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Der Bericht und die Auswertung durch das Umweltbundesamt wurden entsprechend der Empfehlung in der EN ISO 14040 durch ein unabhängiges Gutachtergremium auf Plausibilität der Daten, Zweckmäßigkeit der gewählten Szenarien sowie Transparenz und Stimmigkeit geprüft. Das Gutachtergremium unter Leitung von Frau Prof. Dr. Grahl von der Fachhochschule Lübeck bescheinigt in seinem Prüfbericht, dass die Anforderungen der ISO-Normen erfüllt sind.

Die Veröffentlichung "Ökologische Bilanzierung von Altöl-Verwertungswegen - Ökologischer Vergleich von vier wichtigen Altölverwertungsverfahren" ist in der Reihe "Texte" des Umweltbundesamtes als Nr. 20/2000 erschienen, umfasst rd. 300 Seiten und kostet 10,- Euro. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, bestellt werden.

Die Studie hat keine Relevanz hinsichtlich der Umsetzung des in der EU-Altölrichtlinie geforderten Vorrangs der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl in nationales Recht. Die Bundesregierung wird deshalb das geltende EG-Recht nun unverzüglich auch in Deutschland entsprechend umsetzen.

Die Ökobilanzstudie wurde auch der Kommission der EG übersandt zur Berücksichtigung bei der dort beabsichtigten Fortschreibung der EG-Altölrichtlinie. Hierbei wird aber wohl auch berücksichtigt werden, dass die verstärkte Verwendung vollsynthetischer, teurer Motoröle die stoffliche Verwertung des daraus entstehenden Altöls, insbesondere bei Einsatz verbesserter Aufbereitungsverfahren auch ökonomisch zunehmend attraktiver macht.

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