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Stand: 07.03.2011

Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

Was ist drin im Sprit, und wo kommen die Rohstoffe her?

  • Bioethanol wird aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen hergestellt. Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes wurde das in Deutschland verwendete Ethanol (u. a. in E5 und reinem Bioethanol) aus folgenden Rohstoffen hergestellt:
    • zu rund 60 % aus Getreide,
    • zu rund 30 % aus Zuckerrüben, und
    • zu rund 10 % aus Zuckerrohr.
  • Getreide und Zuckerrüben werden hauptsächlich in Deutschland und der EU angebaut und auch dort verarbeitet. Aufseiten des Imports kommt Bioethanol aus Zuckerrohr zumeist aus Brasilien und zeichnet sich durch eine sehr gute Treibhausgasbilanz aus. Die Frage von direkten Landnutzungsänderungen spielt hierbei eine untergeordnete Rolle, da der Anbau des für die Herstellung von Bioethanol verwendeten Zuckerrohrs auf Plantagen außerhalb des Regenwaldes stattfindet.

Wie funktioniert die Zertifizierung?

  • Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 % an Treibhausgasen einsparen. Diese Mindestanforderung erhöht sich ab dem Jahr 2017 auf 50 % und für Neuanlagen ab dem Jahr 2018 auf 60 %. Des Weiteren dürfen zum Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder mit hoher biologischer Vielfalt genutzt werden.
  • Biokraftstoffe, die diese Nachhaltigkeitsstandards nicht einhalten, können weder steuerlich begünstigt noch auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden.
  • Zuständig für den Vollzug der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Geschäftsbereich des BMELV.
  • Von der BLE werden privatwirtschaftlich organisierte Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen anerkannt und überwacht. Die unter den Zertifizierungssystem arbeitende Zertifizierungsstellen stellen Zertifikate für die Betriebe entlang der Verarbeitungskette (sog. "Schnittstellen") aus und kontrollieren die Erfüllung der Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung.
  • Als Anlage beigefügt ist das Merkblatt "Nachhaltige Biomasseherstellung" der BLE mit detaillierten Informationen zum Zertifizierungsprozess.

Wie verhindern wir Landnutzungsänderungen?

  • Direkte Landnutzungsänderungen, d.h. Anbau von Biomasse auf Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (z.B. Regenwald), sind durch die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien ausgeschlossen.
  • Bioethanol wird vorzugsweise in Deutschland und der EU hergestellt. Gleichwohl ist generell auf das Problem der indirekten Landnutzungsänderungen hinzuweisen: Gemeint ist die Gefahr von Verdrängungseffekten (Biomasse für Biokraftstofferzeugung wird auf „zulässigen“ Flächen unter Verdrängung der bisherigen Nutzung erzeugt, während die herkömmlichen Nutzungen in ökologisch sensible Bereiche abwandern).
  • Diese Effekte werden bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zurzeit noch nicht erfasst. Diese Verdrängungseffekte sind sehr komplex und schwer quantifizierbar. Neben ihrem Einfluss auf die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen können sich indirekte Landnutzungsänderungen auch negativ auf die biologische Vielfalt auswirken. Gemeinsam mit dem BMELV hat das BMU die EU-Kommission aufgefordert, sicherzustellen, dass die Zuwächse im Biokraftstoff- und Biobrennstoffmarkt keine zusätzlichen indirekten Landnutzungsänderungen verursachen und dabei den Vorschlag eines kontinuierlich ansteigenden und den Zuwachs abdeckenden Unterziels ins Spiel gebracht. Deutschland hatte gemeinsam mit Großbritannien und den Niederlanden bereits vor drei Jahren auf die Regelung dieser Effekte gedrängt.
  • Die Entwicklung der Weltmarktpreise für Getreide und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse bilden sich durch Wechselwirkungen einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren mit einem spekulativen Element. Kurzfristig tragen insbesondere witterungsbedingte Produktionsausfälle in wichtigen Erzeugerländern, steigende Rohölpreise und abnehmende Lagerbestände zu Preisschwankungen bei. Langfristig wirkt sich auch die wachsende Weltbevölkerung und die damit verbundene steigende Nachfrage nach landwirtschaftlicher Produktion für die Ernährung aus. Hierzu gehören auch geänderte Ernährungsgewohnheiten (mehr Menschen bevorzugen eiweißreiche tierische Lebensmittel, die mit dem Einsatz eines Vielfachen an Getreide erzeugt werden).

Weitere Hintergrundgrundinformationen

1. Brasilianisches Bioethanol

Das erste Treffen der deutsch-brasilianischen Arbeitsgruppe zu Biokraftstoffen unter dem Deutsch-Brasilianischen Energieabkommen vom Mai 2008 fand auf bras. Einladung am 20.10.2010 in Sao Paulo statt. Die deutsche Seite war mit Ressortvertretern aus dem BMWi, BMELV, BMU und BMZ (mit GTZ) sowie Generalkonsulat und Botschaft z. T. hochrangig vertreten. Prioritäre Bereiche der zukünftigen Zusammenarbeit wurden vereinbart, unter anderem die Themen Biomassenutzung und Nachhaltigkeits-Zertifizierung auf Wunsch der deutschen Seite. Dieser Dialog soll in regelmäßigen Treffen weitergeführt werden: mindestens ein hochrangiges Treffen pro Jahr sowie Gespräche auf Arbeitsebene zu Fachthemen.

2. Treibhausgasbilanz

Biokraftstoffe können in unterschiedlichem Ausmaß zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen, meist zwischen rund 20 und 60 % gegenüber den jeweiligen fossilen Referenzkraftstoffen, wobei dies sehr stark vom Einzelfall abhängig ist (Art des Rohstoffs, Transport, Konversion, etc.). Aufgrund der günstigeren klimatischen Gegebenheiten können bestimmte Biokraftstoffe aus Brasilien günstigere Werte für die Treibhausgasminderung erreichen als die heimisch produzierten Biokraftstoffe.

Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien legt fest, dass Biokraftstoffe in der EU nur dann gefördert sowie auf die Einhaltung der nationalen Ziele und Nutzungspflichten angerechnet werden dürfen, wenn sie pro Energieeinheit eine um mindestens 35 % günstigere Treibhausbilanz aufweisen als fossile Kraftstoffe. Da die Verwendung von Biokraftstoffen aufgrund der höheren Herstellungskosten ohne Förderung unwirtschaftlich ist, sind nicht nachhaltige Biokraftstoffe damit vom europäischen Markt de-facto ausgeschlossen.

Beispielsweise liegt die typische Treibhausgasminderung von Bioethanol aus Zuckerrohr in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie bei 71 %. Die typischen Werte für Ethanol aus Weizen oder Zuckerrüben (je nach Prozessbrennstoff) liegen zwischen 16 und 69 %.

3. EU-Ziele

Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU muss der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor in jedem Mitgliedstaat auf 10 % energetisch im Jahr 2020 gesteigert werden. Dieses Ziel wird seitens der Mitgliedstaaten aller Voraussicht nach zum Großteil durch Biokraftstoffe erfüllt werden.

Bei der Novelle der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie wurde ein Treibhausgasminderungsziel für Kraftstoffe in Höhe von 6 % im Jahr 2020 gegenüber 2010 festgelegt. Auch dieses Ziel wird im Wesentlichen durch Biokraftstoffe erfüllt werden.

4. Biokraftstoffquote und Quotenerfüllung in den Jahr 2008 und 2009

Zum 1. Januar 2007 trat das Biokraftstoffquotengesetz in Kraft. Damit wurde die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine ordnungsrechtliche Vorgabe ersetzt. Wesentliche Eckpunkte der Regelung sind:

  • Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind seit dem Jahr 2007 verpflichtet, einen gesetzlich bestimmten Mindestanteil (Quote) des Kraftstoffabsatzes in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Für die Jahre 2010 bis 2014 wurde die Quote auf 6,25 % festgelegt.
  • Neben der Beimischung kann die Quote auch durch Inverkehrbringen von reinen Biokraftstoffen (insbesondere reinen Biodiesel B100), Übertragung aus den Vorjahren sowie durch Übertragung der Verpflichtung auf Dritte erfüllt werden.
  • Ab dem Jahr 2015 werden die Biokraftstoffquoten von der jetzigen energetischen Bewertung auf die Treibhausgasminderung als Bezugsgröße umgestellt. Damit werden Biokraftstoffe mit einer hohen Treibhausgasminderung besonders begünstigt.

Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegte Sanktion bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben kann umgerechnet auf die Differenz von E10 zu E5 bis zu rund 2 Cent pro Liter Superkraftstoff betragen. Die Quotenerfüllung des Vorjahres muss immer zum April bei der zuständigen Behörde (Zoll) angemeldet und nachgewiesen werden, d.h. für das Quotenjahr 2010 liegen die Angaben noch nicht vor. Im Jahr 2009 wurde die Quote praktisch vollständig erfüllt, vorwiegend durch Beimischung von Biodiesel und Bioethanol, teilweise auch durch Übertragung aus den Vorjahren. Aus der vom BMF kürzlich übersandten Quotenstatistik ergibt sich, dass insgesamt lediglich Sanktionen in Höhe von weniger als 300.000 Euro fällig wurden. Über alle Marktteilnehmer gemittelt wurde die Quote im Jahr 2009 deutlich übererfüllt, letztlich auch durch die Guthaben aus den Vorjahren 2007 und 2008 bedingt. Darüber hinaus konnten reine Biokraftstoffe in Anrechnung gebracht werden.

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