Stand: 01.03.2005
Ministererklärung anlässlich der Internationalen Elbe-Ministerkonferenz am 3. März 2005 in Dresden
Wir, der Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland, der Vizeminister im Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik, der Vizeminister im Umweltministerium der Republik Polen und der Vertreter des Umweltministers der Republik Österreich sowie der Vertreter der Europäischen Union unter Beteiligung der Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt, des Umweltministers des Freistaates Sachsen und der Umweltstaatsrätin der Freien und Hansestadt Hamburg als Vertreter der deutschen Bundesländer in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, sind
- in Würdigung, dass mit dem Beitritt der Tschechischen Republik und der Republik Polen zur Europäischen Union das gesamte Flusseinzugsgebiet der Elbe auf dem Territorium der Europäischen Union liegt und dies für die Zusammenarbeit über die Grenzen zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringt, aber auch neue Möglichkeiten eröffnet;
- in Anerkennung der in den 15 Jahren seit der Unterzeichnung der "Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe" im Oktober 1990 erreichten Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässergüte sowie der Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete im Elberaum;
- in dem Willen, die Anforderungen der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) in enger Koordinierung umzusetzen und bis zum Jahre 2009 einen kohärenten Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Elbe zu erstellen
anlässlich unseres Treffens in Dresden zu folgenden gemeinsamen Schlussfolgerungen gelangt:
- Wir begrüßen die Vorlage des mit Unterstützung der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) in enger Zusammenarbeit erarbeiteten gemeinsamen Berichts über die nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie vorgenommene Bestandsaufnahme des Zustands der Gewässer in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe (des sog. Berichts 2005). Wir werden diesen gemeinsamen Bericht als Teil der Erfüllung der jeweiligen nationalen Verpflichtungen zur Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission nutzen.
- Wir begrüßen, dass im Rahmen der IKSE im Jahre 2003 ein internationaler "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe" verabschiedet wurde. Damit ist für die Elbe eine wesentliche Anforderung der in Vorbereitung befindlichen EU-Initiative zur integrierten Hochwasser-vorsorge bereits erfüllt. Wir werden uns mit Nachdruck für die Umsetzung des Aktionsplans einsetzen. Dabei wird es auch darauf ankommen, bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen Möglichkeiten zu nutzen, die Umsetzung der gewässerökologischen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mit den Erfordernissen der Hochwasservorsorge miteinander zu verknüpfen. Zentrale Punkte des Aktionsplans sind der Rückhalt in der Fläche, die Schaffung von Retentionskapazitäten sowie Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über Hochwasserrisiken. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist zudem insbesondere die weitere Verbesserung der Hochwasservorhersage sowie der Koordinierung der Maßnahmen im Fall eines Hochwassers von Bedeutung. Dazu trägt auch die durch die Europäische Kommission ermöglichte Zusammenarbeit mit ihrem Joint Research Center in Ispra bei der Modellierung von Hochwasserereignissen bei.
- Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe zeigen, dass sich die Gewässergüte der Oberflächengewässer im Elbeeinzugsgebiet in den vergangenen 15 Jahren deutlich verbessert hat. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen erforderlich, um verbliebene Belastungen zu reduzieren. Schwerpunkte sind dabei einige aus punktuellen und diffusen Belastungen stammende gefährliche Stoffe sowie Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und kommunalen punktuellen Quellen. Zudem waren und sind die Elbe und ihre Nebenflüsse als Teil einer der zentralen Kulturlandschaften in Europa durch nutzungsbedingte Eingriffe, wie Quer- und Längsbauwerke für die Zwecke der Schifffahrt oder der Wasserkraftgewinnung, Verbauungen der Uferbereiche in Siedlungsbereichen und durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen, in ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Diese Eingriffe sollen minimiert, die entsprechenden Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht, unbelastete Gebiete - insbesondere die Flussaue und andere Naturräume - möglichst erhalten werden.
- Für die weitere Reduzierung der Belastungen und die Erreichung eines guten Zustands der Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe wird eine koordinierte und unter Einbindung der wesentlichen Nutzergruppen und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Gesamtplanung für die internationale Flussgebietseinheit Elbe erforderlich sein. Die auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zu ergreifenden Maßnahmen sind damit zu koordinieren. Wir werden dementsprechend bis zum Jahre 2009 einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Elbe nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten.
- Die erfolgreiche Umsetzung der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie wird nicht ohne Maßnahmen und Eingriffe erfolgen können, die Auswirkungen für wesentliche Gewässernutzungen wie die Schifffahrt oder die Wasserkraftgewinnung haben. Die notwendigen Maßnahmen müssen sich aber in den verschiedenen Teilen der internationalen Flussgebietseinheit an vergleichbaren Maßstäben orientieren und wo nötig aufeinander abgestimmt sein. So werden wir Bestrebungen zur Erarbeitung einheitlicher Kriterien für eine ökologisch verträgliche Ausgestaltung von Maßnahmen zur Unterhaltung der Schifffahrtswege unterstützen. Außerdem wollen wir im Zusammenhang mit der Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässernetzes für Wanderfische und andere wandernde aquatische Lebewesen gemeinsame Empfehlungen erstellen. Gegenüber rein technischen Lösungen sollen diese Empfehlungen einer naturnahen Gestaltung von Anlagen zur Unterstützung der Migration den Vorrang geben.
- Wir sehen in diesem gemeinsamen Bericht eine Grundlage für die nationale und grenzüberschreitende Information der Öffentlichkeit. Zu diesem Zweck wird der Bericht schnellstmöglich elektronisch öffentlich verfügbar gemacht. Angestrebt wird auch die Erarbeitung einer interaktiven Version. o Eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine breite Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Es ist notwendig, einen intensiven Dialog mit den Nutzergruppen und den Umweltverbänden zu führen. Hierfür unterstützen wir die Schaffung eines internationalen Elbeforums, in dem regelmäßig die für die internationale Flussgebietseinheit Elbe übergreifend relevanten Aspekte der Bewirtschaftungsplanung erörtert werden. Das im Anschluss an unser heutiges Treffen stattfindende internationale Seminar ist ein erster Schritt zur Einrichtung dieses Elbeforums.
- Für die Erarbeitung des gemeinsamen Bewirtschaftungsplans Elbe, für die Aufbereitung von Informationen für die Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch für die Vorbereitung künftiger Berichte an die Europäische Kommission ist eine effiziente gemeinsame Kommunikations- und Datenmanagementplattform ein unverzichtbares Instrument. Die von der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellte Informations- und Arbeitsplattform "Wasser-BLIcK" hat sich bei der Erarbeitung des gemeinsamen Berichts über die Bestandsaufnahme 2005 vor allem bei der Erstellung der Berichtskarten bewährt. Wir sind übereingekommen, dieses Instrument auch für die weiteren Arbeiten gemeinsam und umfassender zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses System auch bei der weiteren Entwicklung des im Aufbau befindlichen "Water Information System for Europe" (WISE) Berücksichtigung findet.
- Zur Bewältigung der bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Koordinierung bedarf es geeigneter Organisationsstrukturen. Die bisherigen an die IKSE angebundenen Strukturen haben sich zwar bei der Vorbereitung des Berichts zur Bestandsaufnahme grundsätzlich bewährt, müssen aber im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben weiter optimiert werden. Dabei ist auf eine stärkere Verzahnung mit den nationalen Koordinierungsabläufen zu achten, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Wir begrüßen, dass die IKSE noch im Jahre 2005 die notwendigen Veränderungen ihrer Strukturen und Arbeitsweisen vornehmen wird, um ihre Arbeiten noch stärker als bisher auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die internationale Flussgebietseinheit Elbe und die Begleitung der Umsetzung des "Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe" zu konzentrieren.
- Die internationale Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Elbe insbesondere bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist beispielgebend für andere internationale Flussgebiete in der Europäischen Union, vor allem im Hinblick auf die besondere Konstellation, dass in der Flussgebietseinheit Elbe zwei neu beigetretene mit zwei alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenarbeiten. Wir wollen unsere gemeinsamen Erfahrungen in die Weiterentwicklung der Wasserpolitik in der Europäischen Union einbringen und werden unsere Positionen im Vorfeld von Verhandlungen auf europäischer Ebene zunächst miteinander abstimmen. Außerdem werden wir die Möglichkeiten prüfen, wie die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Zusammenarbeit in der IKSE in Flussgebieten an den heutigen Außengrenzen der Europäischen Union bei der Unterstützung einer integrierten Bewirtschaftung der Gewässer und ihres Schutzes genutzt werden können.
- Die Europäische Gemeinschaft wird sich in absehbarer Zeit als Vertragspartei der "Vereinbarung über die IKSE" zurückziehen. Dies ist eine Konsequenz aus der Erweiterung der Europäischen Union, nach der alle an der Vereinbarung beteiligten Staaten nunmehr EU-Mitglieder sind, wodurch die Kompetenzgrundlage für die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an diesem Übereinkommen entfällt. Die Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik, der Republik Polen und der Republik Österreich danken der Europäischen Kommission für die konstruktive und aktive Mitwirkung, nicht zuletzt durch die Übernahme des Vorsitzes in der IKSE für die Jahre 2002 bis 2004. Wir hoffen, dass die Europäische Kommission auch künftig der Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Elbe in besonderer Weise verbunden bleibt und diese auch weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt.