Mehrwegverpackungen im Sinne dieser Verordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden (§ 3 der Verpackungsverordnung).
Sie tragen durch die Möglichkeit der Wiederverwendung zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Abfallreduzierung bei. Sie entsprechen damit in beispielhafter Weise dem vorrangigen abfallwirtschaftlichen Ziel der Abfallvermeidung. Mehrwegverpackungen sind aber oft auch aus ökonomischen Aspekten vorzugswürdig.
So finden sich gerade im Bereich der Transportverpackungen zunehmend wiederverwendbare Verpackungen.
Mehrweg-Getränkeverpackungen sind in der Verpackungsverordnung unter besonderen Schutz gestellt.