Das Gemeinsame Übereinkommen zur Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle wurde am 29. September 1997 anlässlich der IAEO-Generalkonferenz von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete das Gemeinsame Übereinkommen am 01. Oktober 1997. Durch Gesetz vom 13. August 1998 wurde es in Bundesrecht übernommen.
Mit dem Gemeinsamen Übereinkommen ist erstmals im internationalen Rahmen eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung geschaffen worden, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. Fragen der Sicherheit unterstehen damit nunmehr auch einer internationalen Kontrolle.
Ziel des Gemeinsamen Übereinkommens ist die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung in allen Stufen der Behandlung und die Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente, soweit diese aus dem Betrieb ziviler Kernreaktoren stammen, radioaktiver Abfälle und verbrauchter Quellen, die grenzüberschreitende Verbringung dieser Stoffe sowie Ableitungen aus nuklearen Einrichtungen.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichten sich die einzelnen Staaten, auf Konferenzen, die alle drei Jahre stattfinden sollen, über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. In den Jahren 2003 und 2006 fanden zwei Überprüfungskonferenzen der Vertragsstaaten in Wien statt. Hierzu erstatteten die Vertragsstaaten jeweils einen Staatenbericht, der die Maßnahmen behandelt, die zur Erfüllung der Verpflichtungen des Übereinkommens getroffen wurden. Im Rahmen der Überprüfungstagung erhält dann jede Vertragspartei angemessen Gelegenheit, die von anderen Vertragsparteien vorgelegten Berichte zu erörtern und um Klarstellung zu diesen Berichten zu ersuchen.
Die dritte Überprüfungstagung fand in der Zeit vom 11. bis 20. Mai 2009 statt.