Betrifft die Regelung daher Haushaltslampen?
Ab wann werden welche Glühlampen verboten?
Welche Lampen sind von der Regelung nicht betroffen?
Sind Reflektorlampen ebenfalls betroffen?
Sind farbige Lampen weiterhin erhältlich?
Enthalten Energiesparlampen Quecksilber?
Wie kann ich verhindern, dass wenn eine Lampe zerbricht, Quecksilber freigesetzt wird?
Wie entsorge ich gebrauchte bzw. die Reste von zerbrochenen Energiesparlampen?
Wie gehe ich mit Energiesparlampen um, so dass kein Risiko für Umwelt und Gesundheit entsteht?
Müssen Energiesparlampen mindestens 30 Minuten brennen, bevor sie Energie sparen?
Lassen sich Kompaktleuchtstofflampen dimmen?
Verschleißen Kompaktleuchtstofflampen durch häufiges Ein und Ausschalten?
Medien berichten oft von einem "Glühlampenverbot". In der Vergangenheit war ein solches auch wiederholt gefordert worden. Die Regelung sieht aber kein Verbot bestimmter Techniken vor, sondern stellt Anforderungen an die Effizienz von üblicherweise in Privathaushalten eingesetzten Lampen. Produkte, die diese Anorderungen nicht erfüllen, die also weniger effizient sind, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr "in Verkehr gebracht" werden. In der Folge wird der größte Teil der herkömmlichen Glühlampen (Allgebrauchslampen) im Laufe der nächsten Jahre vom Markt weichen. Gewisse Typenvon Glühlampen werden auch in Zukunft erhältlich sein.
Nein, die Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Lampe in einem Privathaushalt eingesetzt wird oder nicht. Sie zielt vielmehr auf Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind: herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen, Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen. Die Regelung gilt auch für Lampen, die nicht für den Einsatz in Privathaushalten verkauft werden sowie für Lampen, die ein anderes Produkt eingebaut sind.
Siehe dazu zunächst die Antwort auf die Frage "Werden Glühlampen verboten?". Der „Glühlampenausstieg“ erfolgt in vier Stufen. Ob eine Lampe die Anforderungen erfüllt oder nicht und deshalb ab einem Zeitpunkt nicht mehr auf dem Markt zu finden sein wird, ist in Verbindung der Werte von Leistungsaufnahme (Watt) und Lichtstrom (Lumen) festgelegt. Bezogen auf den von einer definierten Standardglühlampe abgegebenen Lichtstrom, lässt sich die Regelung wie folgt vereinfacht ausdrücken:
Während bereits mit den Stufen von 2009 bis 2012 auch die weniger effizienten Halogenglühlampen vom Markt verschwinden, werden ab dem Jahr 2016 dann nur noch die effizienteren Leuchtmittel (mindestens Energieeffizienzklasse B) in den Regalen zu finden sein.
Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften oder laut der ihnen beigefügten Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies sind z.B. Pflanzen- oder Wachstumslampen mit bestimmten Lichteigenschaften, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.
Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar folgendes anzugeben:
Nein, Lampen die das Licht bündeln sind ebenfalls von der Regelung ausgeschlossen.
Ja, Lampen mit farbigem Licht sind von der Regelung ausgeschlossen. Lampen mit leicht farbigem Licht, sogenannte "Soft Tone" oder "Soft White"-Lampen sind jedoch erfasst.
Kompaktleuchtstofflampen (KLL, sogenannte Energiesparlampen) enthalten, ebenso wie stabförmige Leuchtstofflampen (umgangssprachlich fälschlicherweise oft als "Neonröhren" bezeichnet), in geringen Mengen Quecksilber. Hierfür gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte. Bei KLL sind dies derzeit maximal 5 Milligramm Quecksilber pro Lampe und bei stabförmigen Leuchtstofflampen je nach Typ zwischen 5 und 10 Milligramm. Der beste Stand der Technik bei KLL liegt bereits bei 1,23 Milligramm.
Bei der Erzeugung von Strom aus Kohle wird Quecksilber ausgestoßen. Studien bestätigen, dass bei Einhaltung des Grenzwertes von 5 mg Quecksilber pro KLL, die Mengenbilanz von Quecksilber bezogen auf die gleiche Menge gelieferten Lichtes zugunsten der KLL ausfällt. Das heißt: Die Summe aus Quecksilber in der Lampe und Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung ist geringer als der Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung für eine vergleichbare herkömmliche Glühlampe.
Wer verhindern möchte, dass in einem solchen Falle Quecksilber frei wird, kann Modelle mit Splitterschutz erwerben. Sie bieten aber keinen absoluten Schutz gegen Lampenbruch. Eine Reihe von Modellen nutzt die Amalgamtechnik, so dass nur sehr geringe Mengen Quecksilber frei wird, wenn die Lampen in heißem Zustand zerbrechen. Geht eine solche Lampe in kaltem Zustand zu Bruch, bleibt das Quecksilber gebunden und kann nicht in die Raumluft gelangen.
Wegen der Relevanz von Quecksilber für Umwelt und Gesundheit gehören Energiesparlampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei Sammelstellen abzugeben. Dies wird auch vom deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgeschrieben. Bei ordnungsgemäßer Abgabe der Altlampen kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos.
Energiesparlampen können derzeit in 1.700 kommunalen Sammelstellen entsorgt werden. Aufgrund einer freiwilligen Initiative von Herstellern, Handels- und Handwerksverbänden sowie den Verbraucherzentralen stehen nach aktuellem Stand zusätzlich über 1.400 Sammelstellen im Handel und im Handwerk zur Verfügung, dabei handelt es sich meistens um Bau- oder Heimwerkermärkte sowie um Elektro-Handwerksbetriebe. Die nächstgelegene Sammelstelle für Energiesparlampen ist unter www.lichtzeichen.de zu finden.
Zum richtigen Umgang mit zerbrochenen Energiesparlampen erhalten Sie beim Umweltbundesamt ausführliche Hinweise. Von entscheidender Bedeutung ist das ordnungsgemäße Lüften und Wegräumen der Scherben, damit Belastungen durch entweichendes Quecksilber minimiert werden.
Bei normalem Gebrauch und richtiger Entsorgung stellen Energiesparlampen kein Risiko dar, da das Quecksilber nicht freigesetzt wird. Ausrangierte Energiesparlampen müssen wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom übrigen Hausmüll entsorgt werden! Sie unterliegen den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und müssen daher über die speziellen Sammelbehälter auf Recyclinghöfen oder im Handel entsorgt werden. Informationen über die Rückgabemöglichkeiten erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise bei ihrer kommunalen Abfallberatung oder über www.lichtzeichen.de. Für Privatpersonen ist die Rückgabe kostenlos.
Beim Einschalten einer Energiesparlampe wird nicht mehr Strom benötigt, als im sonstigen Betrieb. Anders lautender Irrglaube stammt noch von nicht schaltfesten Leuchtstofflampen ("Neonröhren").
Nach Auskunft der Stiftung Warentest wurde bei keiner der 28 Energiesparlampen des Tests vom März 2008 ein größerer Stromverbrauch infolge Einschalten gemessen. Zwar gibt es in den ersten Millisekunden des Startvorganges bei einigen Produkten eine Spitze, diese ist jedoch so kurz, dass sie keinen erhöhten Stromverbrauch verursacht.
Kompaktleuchtstofflampen benötigen je nach Produkt sehr unterschiedliche Zeiten für ihre Helligkeitsentwicklung. Zunächst brauchen schaltfeste Kompaktleuchtstofflampen einige Sekundenbruchteile für die Vorheizung der Elektroden, bevor sie aufleuchten. Die Startzeit liegt oft zwischen 0 und 2 Sekunden. Darüber hinaus benötigen sie nochmals bis zu 2 Minuten, um etwa auf ihre Endhelligkeit zu kommen. Während dieser Zeit stabilisieren sich die im Inneren des Glaskolbens ablaufenden lichterzeugenden Vorgänge.
Nicht jede KLL ist für jeden Anwendungsfall geeignet. Dort, wo häufig ein- und ausgeschaltet wird, wie beispielsweise in Fluren und Treppenhäusern sollten speziell dafür entwickelte KLL zum Einsatz kommen.
Für Anwendungsbereiche mit kurzen Brennzeiten sind im Wesentlichen 3 Eigenschaften besonders wichtig: Kurze Startzeit, schnelles Erreichen der Endhelligkeit und hohe Schaltfestigkeit. Welche Lampen diese Kriterien am besten erfüllen, ist z.B. nachzulesen in Test Energiesparlampen, Stiftung Warentest, test 3/2008 und test 9/2011.
Mittlerweile gibt es auch eine Reihe von dimmbaren KLL. Zwei davon wurden auch in Test Energiesparlampen, Stiftung Warentest, test 3/2008 geprüft und hatten sogar hervorragende Langzeiteigenschaften. Beim Dimmen ist zu beachten, dass sich die subjektiv empfundene Lichtfarbe alleine wegen der abnehmenden absoluten Helligkeit ändern kann. Das abgegebene Lichtspektrum ändert sich jedoch nicht. Weil die dimmbaren KLL teurer sind als die normalen KLL, sollte man sie gezielt dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden.
Ja. Dort, wo häufig ein- und ausgeschaltet wird, wie beispielsweise in Fluren und Treppenhäusern sollten Standard-Kompaktleuchtstofflampen nicht verwendet werden, das diese durch häufiges Ein- und Ausschalten verschleißen. Es gibt aber für diese Anwendungsbereiche speziell entwickelte Kompaktleuchtstofflampen.