Breites Themenspektrum zum Abschluss der tschechischen Präsidentschaft: Erhaltung der biologischen Vielfalt, internationaler Klimaschutz, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, neue Industrie-Emissionsrichtlinie und Bioabfall
Der Rat (Umwelt) trat am 25. Juni 2009 zu seiner zweiten und letzten Sitzung unter tschechischer Präsidentschaft zusammen. Die Sitzung leitete der tschechische Umweltminister Ladislav Miko. Für Deutschland nahm der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller an der Sitzung teil.
Entsprechend der Tagesordnung wurden insbesondere folgende Beratungsgegenstände behandelt:
Ohne Aussprache (als so genannte A-Punkte) wurden u. a. die Ratsschlussfolgerungen "Klimawandel: Hin zu einer umfassenden Anpassungsstrategie der EU" (PDF-Dokument, 146 KByte) sowie die Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (PDF-Dokument, 154 KByte) angenommen.
Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:
Der Rat nahm die Schlussfolgerungen zu den beiden Mitteilungen der EU-Kommission an. Viele Delegationen, einschließlich Deutschland, begrüßten den anspruchsvollen Entwurf der Schlussfolgerungen ausdrücklich. Leichte Änderungen gegenüber dem Präsidentschaftsentwurf gingen auf den Wunsch Italiens zurück, die Ergebnisse des G8-Umweltministertreffens vom April 2009 (Charta di Syracusa) stärker zu würdigen. Mit einer Protokollerklärung wurde klargestellt, dass der Rückgriff auf "flexible" Konzepte und bewährte Praktiken zur Unterstützung der Natura 2000-Netze nicht zu einer Abschwächung bestehender Rechtsvorschriften führen dürfe. PSt Müller verwies zudem auf die Erklärung vom März 2009, mit der die ablehnende deutsche Haltung zur Bodenschutzrichtlinie zu Protokoll gegeben worden war. Die Kommission betonte ebenso wie andere Delegationen die Notwendigkeit, für die nächste Vertragstaatenkonferenz des Übereinkommens für die biologische Vielfalt im Jahr 2010 eine ehrgeizige EU-Position zum Erhalt der Biodiversität zu entwickeln.
Der Vorsitz führte zu dem Richtlinienvorschlag eine politische Einigung mit qualifizierter Mehrheit herbei. Den Kern des Vorschlages bilden eine Überarbeitung der bestehenden IVU-Richtlinie sowie deren Zusammenfassung mit sechs weiteren Richtlinien zum Schutz vor besonderen Schadstoffen (VOC-Richtlinie zu Lösemitteln, Abfallverbrennungsrichtlinie, Großfeuerungsanlagenrichtlinie sowie drei Titandioxid-Richtlinien). Inhaltlich geht es um Umweltschutzstandards bei Errichtung und Betrieb von Industrieanlagen.
Der politischen Einigung ging eine längere kontroverse Diskussion voran. Die strittigen Verhandlungspunkte waren insbesondere:
PSt Müller forderte strengere Umweltstandards im Richtlinien-Text und wies den Vorschlag der Präsidentschaft als nicht akzeptabel zurück. Dabei fand Deutschland Unterstützung von Dänemark, Frankreich, Irland, den Niederlanden und Österreich. PSt Müller betonte, dass gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise Anreize zur technischen Weiterentwicklung z. B. durch höhere Umweltstandards wichtig seien, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Unter Berufung, insbesondere auf zu hohe Investitionskosten widersprachen jedoch viele Delegationen. Diese sprachen sich für weniger strenge Regelungen als im Präsidentschaftsvorschlag vorgesehen aus, kündigten jedoch in der Mehrzahl ihre Unterstützung des Vorschlags im Interesse einer raschen Einigung an. Ein Umschwung der Niederlande während der Debatte weg von der Sperrminorität ermöglichte der tschechischen Präsidentschaft, eine politische Einigung mit qualifizierter Mehrheit herbeizuführen.
Der Vorsitz kam der Mehrheit der Mitgliedstaaten im Lauf der Debatte, insbesondere durch eine Fristverlängerung für die nationalen Pläne zur Reduktionsverpflichtung von 4 auf 5 Jahre, also bis Ende 2020, entgegen.
Die schwedische Präsidentschaft plant, im Herbst 2009 Gespräche mit dem Europäischen Parlament über die Einigung in 2. Lesung zu führen. Deutschland kündigte an, dort die jetzt nicht berücksichtigten Forderungen weiter zu verfolgen.
Die Präsidentschaft leitete die kurze Debatte mit einer Erläuterung zum Stand der Beratungen im Rat, insbesondere dem Hinweis, dass eine politische Einigung zu diesem Dossier derzeit nicht möglich sei, ein. Einige Delegationen trugen ihre bekannten Positionen zur Notwendigkeit einer europäischen Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz bzw. ihre Ablehnung (durch die bekannte Sperrminorität von Deutschland, Frankreich, der Niederlande, Österreich und dem Vereinigten Königreich) vor. Die Niederlande schlugen beispielsweise stattdessen Aktionsprogramme zu einer Bodenschutzstrategie vor. Während einige Mitgliedstaaten die kommenden Präsidentschaften aufforderten, die Beratungen der Richtlinie weiterzuführen, kündigte der schwedische Umweltminister an, dass man sich unter seiner Präsidentschaft dem Dossier nicht widmen wolle, da der politische Wille zu einer Einigung in der EU derzeit nicht erkennbar sei. Die belgische Delegation kündigte demgegenüber die Beratung des Dossiers in der folgenden Trio-Präsidentschaft (Spanien, Belgien, Ungarn) an.
Der Rat führte während des Mittagessens und im anschließenden Plenum eine Debatte über die europäische Strategie für ein Klimaschutzübereinkommen nach 2012 vor dem Hintergrund der Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009. Einleitend informierte die Präsidentschaft über die Ergebnisse des Major Economies Forum (MEF) vom 22./23. Juni 2009 in Mexiko. Die Mitgliedstaaten bekräftigten die Verpflichtung zum 2°C-Ziel und zu den europäischen Reduktionszielen für Treibhausgase von 20 % bzw. 30 % gegenüber 1990. Man wolle die Konditionalität des 30 %-Ziels als Hebel einsetzen, weitere Industrieländer zu stärkeren Beiträgen zu bewegen.
Der künftige schwedische Vorsitz unterstrich engagiert, dass es kein Scheitern in Kopenhagen geben dürfe, man habe keinen "Plan B" für einen solchen Fall. Als besonders wichtige Elemente für die künftigen Verhandlungen hob Schweden ambitionierte Verpflichtungen der Industrie- und Schwellenländer sowie die Lösung der offenen Fragen u. a. zu Finanzierung und Technologietransfer hervor. Schweden kündigte an, Anfang Juli einen Fahrplan zur Vorbereitung der Verhandlungen in Kopenhagen vorzulegen. Die Kommission wurde aufgefordert, vorbereitende Papiere zur Unterstützung des Diskussionsprozesses vorzulegen. Beim informellen Umweltministertreffen am 24./25. Juli 2009 im schwedischen Åre, sollen insbesondere das Thema Finanzierung der Klimapolitik sowie die Ergebnisse des G8-Gipfels aufgegriffen werden. Die künftige Präsidentschaft hob die zentrale Rolle der Umweltminister für die Vorbereitung der Verhandlungen hervor und appellierte an die Einigkeit der EU in den internationalen Verhandlungen.
In der Debatte wurde weiter die Bedeutung von "Low Carbon Development Strategien" in Entwicklungsländern betont. Die Entwicklungsländer sollten diese nicht als Belastung, sondern als Chance auffassen. Grundsätzlich müssten alle Staaten - außer den am wenigsten entwickelten Entwicklungsländern - Beiträge zum Klimaschutz leisten. Weitere Themen in der Diskussion waren u. a. die Einbeziehung der Schifffahrt und die EU-interne Organisation des Werbens bei Drittstaaten.
PSt Müller unterstrich in der Debatte, dass die EU, insbesondere noch ihre Position zum Thema Technologie weiterentwickeln müsse. Wichtig sei dabei für Deutschland neben dem Technologietransfer auch die Unterstützung von Instrumenten und Programmen, die Entwicklungsländer befähigen, die richtigen politischen Rahmenbedingungen sowie Anreize zur Entwicklung einer "Niedrig-Emissions-Wirtschaft“ zu setzen. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen diskutiert werden, die auf eine Erhöhung der privaten und öffentlichen energiebezogenen Forschung und Entwicklung abzielen.
Nach schwierigen Verhandlungen mit Malta, das eine eigenständige Richtlinie für Bioabfall ablehnt, konnte der Rat eine Einigung auf einen Kompromissvorschlag der Präsidentschaft erzielen und die Schlussfolgerungen annehmen. Die gefundene Formulierung sieht weiterhin die von Deutschland aktiv verfolgte Option einer eigenständigen EG-Richtlinie für Bioabfall als mögliches Ergebnis der laufenden Folgenabschätzung über die Bewirtschaftung von Bioabfall vor; sie wird jedoch durch den Zusatz "if appropriate" relativiert. Darüber hinaus wurden Hinweise aufgenommen, dass die Kommission bei der Folgenabschätzung auch die Nutzung von Bioabfällen als Biotreibstoff untersuchen solle und dass Kosten und Verwaltungsaufwand eines Qualitätssicherungssystems in einem angemessenen Rahmen bleiben sollten. Die Kommission kündigte an, voraussichtlich noch im Jahr 2009 die Folgenabschätzung vorlegen zu können, die dann die Grundlage für Vorschläge für ein Konzept zur Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU seitens der Kommission bilden soll.
Am 1. Juli 2009 hat Schweden den Ratsvorsitz übernommen.
Im Internet sind aktuelle Informationen zur schwedischen EU-Ratspräsidentschaft unter www.eu2009.se verfügbar.