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Stand: 21.06.2011

Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 21. Juni 2011 in Luxemburg

Aktivitäten zum Schutz der Biologischen Vielfalt und der Wasserressourcen kommen voran

Der Umweltrat trat am 21. Juni zu seiner zweiten Sitzung unter ungarischer Präsidentschaft zusammen. Deutschland wurde durch Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vertreten. Für die EU-Kommission (KOM) nahmen die Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, und der Kommissar für Umwelt, Janez Potočnik, teil.

Der Rat hörte Fortschrittsberichte zum Vorschlag für eine neue Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen) und zum Vorschlag für eine Verordnung zu nationalen Anbauverboten für genetisch veränderte Organismen.

Schlussfolgerungen wurden zu den folgenden Themen verabschiedet:

  • EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020
  • Schutz der Wasserressourcen und integriertes nachhaltiges Wassermanagement in der Europäischen Union und darüber hinaus.

Da sich die Minister nach intensiver Diskussion nicht auf Ratsschlussfolgerungen zum Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 einigten, hielt der Vorsitz das Ergebnis der Debatte in Präsidentschaftsschlussfolgerungen fest.

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:

Gefahrenvorsorge

Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wird überarbeitet

Ausgelöst durch einen der folgenschwersten Störfälle in der chemischen Industrie, der sich 1976 im italienischen Seveso ereignete, wurde 1982 die sogenannte Seveso-I-Richtlinie verabschiedet. Diese wurde 1997 bereits einmal überarbeitet ("Seveso-II").

Am 21. Dezember 2010 hat die KOM einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vorgelegt (Seveso-III-Richtlinie). Ziel ist die Anpassung an das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der EU für gefährliche Stoffe (sog. CLP-Verordnung). Wegen der Unterschiede im bisherigen und neuen Einstufungssystem wird eine Änderung des bestehenden Anwendungsbereichs unvermeidlich sein.Zu den wesentlichen Neuerungen zeichnen sich noch keine einheitlichen Positionen der Mitgliedstaaten und der KOM ab. Dies gilt auch für eine von Deutschland eingebrachte alternative Anpassungsvariante, die zu geringeren Abweichungen vom bisherigen Anwendungsbereich führen würde als der Kommissionsvorschlag.

Das Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt soll aus Sicht der KOM gleich bleiben oder sogar leicht steigen. Dieses Ziel wird von Deutschland unterstützt.Während des Umweltrates hat die Präsidentschaft einen Fortschrittsbericht (PDF-Dokument, 123 KB, extern) vorgelegt, der von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten und der KOM begrüßt wurde. Die Beratungen werden im zweiten Halbjahr 2011 unter polnischem Vorsitz fortgesetzt.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Möglichkeit eines GVO-Anbauverbots einzelner Mitgliedstaaten weiter umstritten

Die KOM hat im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG vorgelegt. Die Mitgliedstaaten sollen hierdurch das Recht erhalten, aus anderen Gründen als Risiken für Umwelt oder Gesundheit den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet unbefristet zu verbieten ("Opting Out"). Federführend in der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Sowohl Umweltrat (am 14. Oktober 2010, 20. Dezember 2010 und 14. März 2011) als auch Agrarrat (am 27. September 2010) hatten sich bereits mit dem Kommissionsvorschlag befasst. Für die weitere Beratung des Vorschlags wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Ad-hoc-Gruppe GVO eingerichtet.

Die KOM hat im Februar 2011 ein Papier mit möglichen Gründen für nationale GVO-Anbauverbote der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Am 12. April 2011 hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments (EP) 26 Änderungen des Kommissionsvorschlages beschlossen. Die Ratspräsidentschaft hat auf Grundlage der Beratungen der Ad-hoc-Gruppe GVO einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der die Basis für einen ersten informellen Trilog mit dem EP und der KOM darstellen sollte. Eine Sperrminorität lehnte ein solches Mandat ab und schlug stattdessen die Vorlage eines Fortschrittsberichtes vor. Diesem Wunsch ist die Präsidentschaft gefolgt.

Die Mitgliedstaaten diskutierten im Anschluss an den Fortschrittsbericht (PDF-Dokument, 132 KB, extern) kontrovers, ob zufriedenstellende Antworten auf die Frage der Kompatibilität mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gefunden wurden. Einige Mitgliedstaaten sind besorgt, dass durch die Änderung der Binnenmarkt zersplittern könnte. Auch Deutschland bekräftigte seine Ablehnung des Verordnungsvorschlags.

Schutz der Wasserressourcen

Konzept für nachhaltiges Wassermanagement beschlossen

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum "Schutz der Wasserressourcen und integriertem nachhaltigem Wassermanagement in der Europäischen Union und darüber hinaus" (PDF-Dokument, 151 KB, extern) . Er führte einen Gedankenaustausch zu den Erwartungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf das künftige Konzept für den Schutz der europäischen Wasserressourcen, das die KOM für 2012 plant.

Die Ratsschlussfolgerungen wurden ohne Aussprache angenommen. Im anschließenden Gedankenaustausch betonte Bundesumweltminister Dr. Röttgen, dass sich das zukünftige Konzept für den Schutz der europäischen Wasserressourcen auf die Umsetzung des bereits bestehenden europäischen Rechtsrahmens und die Berücksichtigung wasserpolitischer Ziele in anderen relevanten EU-Politiken konzentrieren sollte. Die Ratsschlussfolgerungen haben diese Position bereits teilweise aufgegriffen – so unterstützen sie die Integration von Wasserthemen unter anderem in die Raumordnung, die zukünftige Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und die Klimapolitik. Darüber hinaus betonte Deutschland, dass Wasser ein essenzieller Bestandteil der "Green Economy" ist. Daher kommt der Weiterentwicklung von Wassertechnologien durch Forschungsprogramme und Innovationspartnerschaften eine wichtige Rolle zu. Auch der ökonomische Wert der Dienstleistungen von Wasserkörpern und damit verbundenen Ökosystemen ist in den Schlussfolgerungen angesprochen. Deutschland erinnerte daran, dass den unterschiedlichen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der Mitgliedstaaten mit Flexibilität begegnet werden müsse. Außerdem wies es auf die für November dieses Jahres geplante 'Bonn2011 Konferenz' zum Thema "The Water, Energy and Food Security Nexus: Solutions for the Green Economy" hin.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstrich außerdem die zentrale Rolle des Wassers in der internationalen Zusammenarbeit und verwies auf das diesbezügliche Millennium-Entwicklungsziel. Wiederholt wurden in der Debatte von extremen Wettereignissen, insbesondere Dürren, verursachte Schwierigkeiten betont. Einige Mitgliedstaaten plädierten für europäische Regelungen, die über den Status Quo hinausgehen. Die Mehrzahl sah den Fokus jedoch auf der besseren Umsetzung bestehenden EU-Rechts.

Biologische Vielfalt

Rat unterstützt die neue EU-Strategie zur Bewahrung der Biodiversität

Die KOM hat am 3. Mai 2011 eine Mitteilung zur Biodiversität veröffentlicht ("Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020"). Die neue Biodiversitätsstrategie dient der Umsetzung der EU-Zielsetzung zur Biodiversitätspolitik für 2020, die der EU-Umweltrat am 15. März 2010 beschlossen und der Europäische Rat am 25./26. März 2010 bestätigt hatten.

Zur Frage, ob die gesamte Strategie einschließlich der sechs Ziele angenommen wird, fanden intensive Verhandlungen im Rat statt. Deutschland setzte sich gemeinsam mit der KOM und einer Reihe weiterer Mitgliedstaaten dafür ein, dass der Rat nicht nur die Strategie an sich, sondern auch die Ziele unterstützen solle. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen betonte, die Bewahrung der Biodiversität und der Klimaschutz seien die zwei zentralen Herausforderungen der Politik - nicht nur der Umweltpolitik. Beide Bereiche stünden nicht im Gegensatz zu Wirtschaft und Industrie, sondern sie seien ein Teil davon. Die Ziele gäben der Strategie erst ihren Wert und sollten deshalb möglichst stark in Bezug genommen werden.

Der Kompromiss, der für die Schlussfolgerungen (PDF-Dokument, 94 KB, extern) gefunden wurde, sieht eine Unterstützung der Strategie ("endorsement") vor. Der Rat erachtet die Strategie zusammen mit ihren Zielen als ein wesentliches Instrument, das die EU in die Lage versetzen wird, ihr Gesamtziel für 2020 zu erreichen. Der Rat betont den weiteren Diskussionsbedarf hinsichtlich der in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen.

Des Weiteren begrüßt der Rat, dass die Strategie auf die Haupthindernisse reagiert, welche die Erreichung des Gesamtziels für 2010 verhindert haben: Hierzu zählen unter anderem die unzureichende Integration der Biodiversität in andere EU-Politiken, inadäquate Finanzmittel, spezifische Lücken im politischen Konzept sowie Wissenslücken und Datenmangel. Die Minister unterstreichen außerdem, dass Biodiversitätsanliegen in sektorale Politiken integriert werden sollten, wie etwa die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik und die Kohäsionspolitik. Der Rat ruft die KOM dazu auf, Biodiversitätsmaßnahmen in den Kommissionsvorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 einzubeziehen.

Klimaschutz

Meilensteine sollen den Weg zur kohlenstoffarmen Wirtschaft markieren

Im Zentrum der längeren Aussprache stand der Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (sogenannte "Klima-Roadmap"). Der KOM-Vorschlag vom 8. März 2011 schlägt folgende Meilensteine zur Reduktion der EU-internen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 vor, um das EU-Ziel für 2050 zu erreichen:

  • 25 Prozent bis 2020,
  • 40 Prozent bis 2030,
  • 60 Prozent bis 2040,
  • 80 Prozent bis 2050.

Ein Mitgliedstaat lehnte am Ende ab, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine interne Verringerung von 25 Prozent bis 2020 den Erkenntnissen der KOM zufolge mit der schrittweisen, kosteneffizienten Vorgehensweise im Einklang stünde und dem langfristigen Klimaziel entspräche. Daneben war er bei der Auflistung von Grundsätzen mit der Nennung des Verursacherprinzips nicht einverstanden. So konnten die Schlussfolgerungen vom Rat nicht angenommen werden. Der Vorsitz fasste den von den übrigen Mitgliedstaaten mitgetragenen Text in Form von Präsidentschaftsschlussfolgerungen (PDF-Dokument, 90 KB, extern) .

Bundesumweltminister Dr. Röttgen setzte sich für eine Anerkennung der in der Roadmap 2050 enthaltenen Meilensteine ein. Es bemühte sich außerdem um eine klare Bitte an die KOM, zeitnah, als Vorbereitung für weitere Arbeiten des Rates und ggf. des Europäischen Rates, Politikoptionen für einen sicheren, nachhaltigen und kosteneffizienten Minderungsfahrplan vorzulegen.

Die wesentlichen Aussagen der Präsidentschaftsschlussfolgerungen lauten:

Die Präsidentschaft bekräftigt das Ziel, die Emissionen verglichen mit 1990 bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Sie begrüßt die Kommissionsmitteilung zur Klima-Roadmap als ein Hauptelement der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" innerhalb der Strategie Europa 2020. Die Schlussfolgerungen unterstreichen die Notwendigkeit klarer Signale für die Wirtschaft, Investoren und andere Beteiligte. Sie legen dar, dass Verzögerungen von Maßnahmen zu zusätzlichen Kosten führen können. Sie erkennen an, dass die Meilensteine 40 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050 die Grundlage für die weiteren Arbeiten sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass eine interne Verringerung von 25 Prozent bis 2020 den Erkenntnissen der KOM zufolge mit diesem Pfad im Einklang stünde und dem langfristigen Klimaziel entspräche. Sie ersuchen die KOM, rechtzeitig Optionen vorzulegen, wie die in der Roadmap genannten Emissionsreduzierungen bis 2030 erfolgen können. In diesem Zusammenhang wird auf das Verursacherprinzip sowie den Grundsatz der Kosteneffizienz, Fairness und Solidarität verwiesen.

Die Präsidentschaft teilt die im Fahrplan dargelegte Erkenntnis der KOM, dass die EU das derzeitige Ziel von 20 Prozent übertreffen und die Emissionen bis 2020 um 25 Prozent verringern könnte, wenn sie ihre Energieeffizienzziele verwirklicht. Sie ruft die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2011 ins Gedächtnis, welche besagen, dass das Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 erreicht werden muss.

Die Schlussfolgerungen stellen zudem die Bedeutung der CO2-Märkte sowie der Beibehaltung und Verbesserung der flexiblen Mechanismen heraus. Sie betonen das Erfordernis eines tragfähigen CO2-Markts, der den CO2-Preis so steuert, dass dieser einen Anreiz für CO2-arme Investitionen darstellt.

Der Vorsitz ersucht die KOM, so schnell wie möglich einen Zeitplan für die zukünftigen Arbeiten vorzulegen. Spätestens im März 2012 will der Rat hiernach auf diese Themen zurückkommen.

Ratspräsidentschaft

Seit dem 1. Juli 2011 hat Polen den Ratsvorsitz für das 2. Halbjahr inne.

Im Internet sind aktuelle Informationen zur polnischen EU-Ratspräsidentschaft unter www.pl2011.eu/de verfügbar.

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