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Stand: 20.12.2007

Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 20. Dezember 2007 in Brüssel

Rat einigt sich auf die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel und zieht Schlussfolgerungen zum Thema Umwelt und Gesundheit; Bodenschutzrahmenrichtlinie findet keine Mehrheit; Kommission stellt ihren Vorschlag zu CO2–Emissionen von PKW vor

Der Umweltrat trat am 20. Dezember 2007 zu seiner zweiten und letzten Sitzung unter portugiesischer Präsidentschaft zusammen. Unter dem Vorsitz des portugiesischen Umweltministers Correia wurde eine Einigung über den Vorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie zur Aufnahme des Flugverkehrs in das Handelssystem erzielt. Außerdem verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen zum Thema Umwelt und Gesundheit. Eine politische Einigung zur Bodenrahmenrichtlinie scheiterte, da nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit zu Stande kam. Die Europäische Kommission stellte unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" ihren Vorschlag zur Verminderung der CO2–Emissionen bei PKW vor.

Die deutsche Delegation wurde von Umweltminister Gabriel geleitet. Der Minister - wie auch eine Reihe anderer Delegationen - dankte der portugiesischen Präsidentschaft für ihr großes Engagement und ihre Leistungen bei den Klima-Verhandlungen in Bali. Ohne die Vorreiterrolle der Gemeinschaft und die Festigkeit der EU-Position wäre das insgesamt erfreuliche Ergebnis nicht möglich gewesen. Auch die deutsche Verhandlungsstrategie in Bali wurde von anderen Delegationen gewürdigt.

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:

Bodenschutz

Keine Einigung über den Entwurf der Bodenschutzrahmenrichtlinie

Der Umweltrat konnte trotz großer Bemühungen der Präsidentschaft keine Politische Einigung über den Entwurf der Bodenschutzrahmenrichtlinie erzielen.

Nach intensiver Diskussion eines neuen, noch weiter auf Flexibilität abstellenden Vorschlages erklärten fünf Mitgliedstaaten, dass eine Zustimmung nicht möglich sei. Minister Gabriel machte deutlich, dass Deutschland aus prinzipiellen Erwägungen eine Bodenschutzrichtlinie nicht akzeptieren könne. Er bedankte sich für die gute Arbeit der Präsidentschaft und wies darauf hin, dass viele deutsche Anliegen aufgegriffen worden seien. Wenn Deutschland nun ablehne, so läge das nicht an den Bemühungen der Präsidentschaft oder daran, dass Deutschland prinzipiell gegen den Boden schützende Regelungen sei. Er verwies auf das hohe Bodenschutzniveau in Deutschland. Aber es müsse bei dieser Thematik deutlich gemacht werden, welche Bereiche die Mitgliedstaaten und welche die EU zu regeln habe. Bodenschutz sei kein originäres europäisches Problem. Ähnlich äußerten sich das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Österreich. Frankreich konnte sich mit den konkreten Formulierungen nicht einverstanden erklären und lehnte schließlich nach längerer Diskussion und nach Sitzungsunterbrechungen auch den neuen Vorschlag ab, der insbesondere seinen Bedenken Rechnung tragen sollte.

Die Kommission und andere Delegationen, allen voran Italien, forderten künftige Vorsitze auf, die Arbeiten an einer Bodenrahmenrichtlinie fortzusetzen. Die slowenische Präsidentschaft hat allerdings inzwischen angekündigt, das Thema nicht aufgreifen zu wollen.

Emissionshandel

Luftverkehr soll ab dem Jahr 2012 in den EU-Emissionshandel integriert werden

Der Umweltrat erzielte eine Politische Einigung über die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel. Alle Mitgliedstaaten konnten einem Vorschlag der Präsidentschaft zustimmen, der folgende Elemente enthält:

  • Beginn der Einbeziehung aller Flüge in und aus der EU in einer Stufe im Jahre 2012,
  • Obergrenze (CAP) bei 100% der durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs der Jahre 2004-2006,
  • die Höhe des Anteils der Auktionierung beträgt 10%,
  • bei der so genannten speziellen Reserve wird festgelegt, dass Flugverkehrsunternehmen Zertifikate aus der Reserve erhalten können, wenn sie ein Wachstum (in Bezug auf die Steigerung von Tonnen/Kilometern) in Höhe von 18 % aufweisen,
  • eine offene Formulierung zur Zweckbindung der Auktionierungseinnahmen (Die Zweckbindung der Auktionierungseinnahmen soll entsprechend eines britischen Kompromissvorschlags durch die Mitgliedstaaten zu Gunsten des Klimaschutzes und zu Gunsten von aufgrund der Richtlinie notwendigen Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen werden).
  • In der "review-clause" werden die Themen "periphere Regionen, max. Fluggewicht und die Anzahl der Flüge" in der De-Minimis-Regelung aufgenommen sowie die Regelung über die Flüge aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.

Dieses Ergebnis entspricht weitgehend den deutschen Verhandlungszielen. Damit können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden.
Für Deutschland ist wesentlich, dass die Gemeinschaft gerade in diesem Bereich ein wichtiges Zeichen an Drittstaaten setzt und die Führungsrolle der EU im Klimaschutz unterstreicht. Da der internationale Flugverkehr bislang im Kioto-Protokoll ausgenommen ist, kommt einer solchen Maßnahme eine besondere Signalwirkung zu. Die EU sieht diese Maßnahme im Einklang mit dem Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.

Umwelt und Gesundheit

Schlussfolgerungen wurden angenommen

Der von der Präsidentschaft vorgelegte Wortlaut des Textes für Ratsschlussfolgerungen wurde ohne Änderungen angenommen. Die Ratschlussfolgerungen „Umwelt und Gesundheit“ greifen die notwendige Integration von Umwelt- und Gesundheitsschutz in sämtlichen Politikbereichen auf. Ziel ist ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen Umweltrisiken und gesundheitlichen Auswirkungen. Dabei geht es zum einen um das Schließen von Wissenslücken durch eine verstärkte Forschung auf diesem Gebiet. Zum anderem um die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung, dass Umweltschutz gleichzeitig Gesundheitsschutz bedeutet. Der Text wurde von mehreren Mitgliedstaaten ausdrücklich begrüßt. Auch die Kommission lobte den Text als ehrgeizig und konstruktiv mit Blick auf die weitere Umsetzung des Europäischen Plans für Umwelt und Gesundheit.

Verminderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen

Verordnungsvorschlag wurde vorgestellt

EU-Umweltkommissar Dimas stellte unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" den am 19.12.2007 von der Kommission verabschiedeten Vorschlag einer Verordnung zur "Minderung der CO2-Emissionen bei PKW" vor. Er bezeichnete diesen Vorschlag als ganz wesentlichen Teil seiner Klimapolitik; gerade so kurz nach der Bali-Konferenz stelle die Gemeinschaft mit dieser Gesetzesinitiative ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz unter Beweis. Kommissar Dimas führte aus, dass der Vorschlag auch zur Energiesicherheit und zur Verbesserung der Luftqualität beitrage; er bringe deutliche Anreize für Innovationen und Einsparungen für den Verbraucher durch geringere Kraftstoffkosten. Die vorgeschlagene Minderung von durchschnittlich 160 auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer sei mit der Steigung der Geraden von 60% und den Bezug auf die Fahrzeugmasse wettbewerbsneutral und sozial gerecht ausgestaltet. Die vorgesehene Strafzahlung von 95 € pro Gramm im Falle der Überschreitung des Grenzwertes sei so gewählt, dass sie abschreckend wirke.

Einige Minister stellten angesichts der nun erst anlaufenden Diskussion in den Ratsgremien der Gemeinschaft in knapper Form ihre grundsätzlichen Positionen dar. Minister Gabriel hob hervor, dass Deutschland das Ziel einer Minderung der CO2-Emissionen von PKW auf 130 durch fahrzeugtechnischen Maßnahmen bzw. 120 Gramm CO2 pro Kilometer durch zusätzliche weitere Maßnahmen voll unterstütze. Auch sei klar, dass größere Fahrzeuge einen größeren Beitrag leisten müssten. Jedoch sei der Minderungsbeitrag von kleinen und mittelgroßen Fahrzeugen im Vorschlag zu gering ausgefallen. Darüber hinaus sei der Vorschlag in Hinblick auf die vom Umweltrat im Juni 2007 geforderte Wettbewerbsneutralität dringend überprüfungsbedürftig.

Frankreich kritisierte den Bezugsparameter "Gewicht" und die Steigung der Geraden von 60%. Auch Rumänien und Italien sehen - anders als Deutschland - eher eine Benachteiligung von Kleinwagen durch die Kommissionsvorschläge. Die Niederlande vertraten die Auffassung, dass alle Fahrzeuge einen Beitrag liefern müssten, insbesondere große. Außerdem solle ein weiterer Schritt (über 2012 hinaus) schon jetzt berücksichtigt werden. Die slowenische Präsidentschaft hat inzwischen für den Umweltrat im Juni 2008 eine ausführliche politische Debatte zu dem Vorschlag angekündigt.

A-Punkte

Als A-Punkte, d. h. Tagesordnungspunkte ohne Aussprache, wurden zu drei Rechtsakten Gemeinsame Standpunkte, auf die man sich bereits im Juni 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft politisch geeinigt hatte, formell beschlossen:

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