Entscheidungen der Minister zu europäischem und internationalem Klimaschutz sowie Biologischer Vielfalt; Bodenschutz, Europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung, CO2-Minderung bei leichten Nutzfahrzeugen wurden diskutiert.
Der Rat (Umwelt) trat am 15. März 2010 zu seiner ersten Sitzung unter spanischer Präsidentschaft zusammen. Die Sitzung leitete die spanische Ministerin für Umwelt, ländlichen Raum und Meereswesen Elena Espinosa. Deutschland wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche vertreten. Für die Kommission nahmen erstmals die neue Kommissarin Connie Hedegaard für Klimaschutz und der neue Kommissar Janez Potocnik für Umwelt teil.Entsprechend der Tagesordnung wurden Ratsschlussfolgerungen zum Klimawandel und zur Biodiversitätsstrategie nach 2010 verabschiedet.
Zudem führte der Rat Aussprachen
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ersuchte u. a. Deutschland die Europäische Kommission bei der Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie Regelungen für die Unbedenklichkeit von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zu berücksichtigen.
Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:
Diskussion künftiger CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge
Kommissarin Hedegaard wies zu Beginn der Diskussion darauf hin, dass durch den Vorschlag für eine 'Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw' (PDF-Dokument, 318 KByte, extern) ein wichtiger Beitrag zu den übergeordneten Zielen der EU für die CO2-Reduktion geleistet werden müsse. Ein gesetzlicher Rahmen sei erforderlich, freiwillige Absprachen führten nicht zu den notwendigen Senkungen der CO2-Emissionen in diesem Bereich. Die erforderlichen Technologien seien zum Teil bereits vorhanden. Die teureren Anschaffungskosten würden, infolge der Senkung des Verbrauchs, durch verminderte Kraftstoffkosten mehr als ausgeglichen.
In der ausführlichen Aussprache wurden große Unterschiede der Bewertungen der einzelnen Mitgliedstaaten insbesondere in der Frage des Langfristzieles aber auch anderer Maßnahmen deutlich. Während Mitgliedstaaten mit eigener Automobilproduktion dem vorgesehenen Wert von 135 Gramm CO2 je Kilometer (g/km) als Langfristziel eher skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden, wurde dieser von anderen Mitgliedstaaten bei Vorliegen einer umfassenden Folgenabschätzung akzeptiert. Erwartungsgemäß gab es auch sehr unterschiedliche Bewertungen der vorgesehenen gestuften Einführung (Phasing-In), der Flexibilitätsmechanismen und der Höhe der Sanktionen. Vereinzelt wurden auch noch ambitioniertere Ziele sowie höhere Sanktionen gefordert. Einige Mitgliedstaaten forderten auch weitere Fahrzeuggruppen wie Minibusse einzubeziehen, andere forderten für Bioethanolfahrzeuge besondere Anreize zu schaffen.
Flexibilitätsmechanismen wurden differenziert beurteilt; einige Mitgliedstaaten warnten vor möglichen Lücken durch zu großzügige Kriterien für solche Mechanismen. Deutschland erklärte, dass es ein Langfristziel grundsätzlich akzeptiere, die vorgesehene Höhe von 135 g/km (d.h. eine Verminderung von 33 Prozent gegenüber dem derzeitigen Wert) jedoch nicht akzeptieren könne. Auch die Sanktionen und das Phasing-In müssten noch überprüft werden. Bei den Sanktionen soll auf den Betrag bei Pkw in Höhe von 95 € pro Gramm zurückgegriffen werden.
Weiterhin keine Einigkeit über die Bodenrahmenrichtlinie
Kommissar Potocnik erklärte in seinem Bericht, dass der rechtliche Ansatz und damit der Kommissionsvorschlag für eine 'Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz' (PDF-Dokument, 124 KByte, extern) weiter verfolgt werden müsse. Unverbindliche Maßnahmen seien in der Vergangenheit - jedenfalls in vielen Mitgliedstaaten - gegen die unbestreitbare weitere Verschlechterung der Böden nicht erfolgreich gewesen. Einige Mitgliedstaaten hätten zwar sehr gute Arbeit geleistet. Es gebe jedoch nur in 5 von 27 Mitgliedstaaten ausreichende Regelungen. Der Kommissar betonte auch, dass es in Bezug auf den Klimawandel und die Erhaltung der biologischen Vielfalt wichtige grenzüberschreitende Wirkungen des Bodens gäbe. Auch müsse man bei den finanziellen Betrachtungen die hohen Kosten des Nichtstuns berücksichtigen. Die Kommission werde versuchen, kritische Mitgliedstaaten in den nächsten Monaten zu überzeugen. Das Subsidiaritätsprinzip dürfe jedenfalls nicht als Ausrede für unterlassenes Handeln in diesem Bereich verwendet werden. Alle der Sperrminorität angehörenden Delegationen ergriffen anschließend das Wort und bekräftigten ihre Ablehnung einer rechtsverbindlichen Regelung. Für Deutschland erläuterte Parlamentarische Staatssekretärin Reiche die ablehnende Haltung gegenüber dieser Richtlinie. Sie wies auf die erfolgreiche nationale Bodenschutzpolitik sowie auf die Cross-compliance-Maßnahmen der Agrarpolitik (Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards) hin. Die mit der Richtlinie angestrebten Maßnahmen seien besser durch die Mitgliedstaaten zu erreichen. Deutschland trete aber durchaus für eine inhaltlich erweiterte thematische Bodenschutzstrategie ein. Einige Mitgliedstaaten wiesen erneut auf die hohen Kosten insbesondere durch den Bodenzustandsbericht hin und forderten eine erneuerte oder erweiterte Strategie, zum Teil auch Aktionspläne, die verbindlichen EU-Regelungen vorgezogen würden.Von einigen Mitgliedstaaten wurde auch eine "einfachere Richtlinie" ins Gespräch gebracht. Die Befürworter einer Richtlinie schlossen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Wesentlichen den Argumenten der Kommission an. Die spanische und die folgende belgische Präsidentschaft ließen allerdings offen, ob sie weiter an einer Einigung im Rat arbeiten werden.
Eckpunkte für das weitere Vorgehen der EU in Hinblick auf Cancun, Ende 2010, festgelegt
Der Rat nahm, nach längerer Diskussion insbesondere zum Punkt der Kontinuität des Kyoto-Protokolls, Ratsschlussfolgerungen (PDF-Dokument, 103 KByte, extern)> an. Der jetzige Text spricht sich für einen umfassenden globalen rechtlichen Rahmen aus, der alle wesentlichen Elemente des Kyoto-Protokolls erhält. Deutschland hätte den ursprünglichen Präsidentschaftstext vorgezogen, der ein noch klareres Bekenntnis zum Offenhalten der Option einer Fortführung des Kyoto-Protokolls enthielt, um Missverständnissen insbesondere seitens der Entwicklungsländer vorzubeugen. Der jetzige Text konnte jedoch im Rahmen eines Gesamtkompromisses mitgetragen werden. Ein französischer Vorschlag zur Ergänzung eines Hinweises auf Fortschritte bei den Verhandlungen über finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Waldschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern aus Gründen des Klimaschutzes wurde von allen Mitgliedstaaten akzeptiert. Eine die Gründung einer Weltumweltorganisation befürwortende Passage wurde mit dem Hinweis, die Klimaschlussfolgerungen seien dafür nicht der richtige Ort, vom Vorsitz nicht übernommen.
Vor der Diskussion über die Ratsschlussfolgerungen hatte der mexikanische Umweltminister Juan Rafael Elvira Quesada für die Unterstützung der EU für ein ambitioniertes Ergebnis der kommenden Klimakonferenz in Cancun Ende des Jahres geworben. Die EU sei ein natürlicher Bündnispartner für ehrgeizige Ziele. Mexiko wolle auf dem Copenhagen Accord aufbauen. Man hoffe auf konkrete Fortschritte in allen wichtigen Bereichen. Er betonte, dass man auf ein neues globales Abkommen ziele, ggf. aber bis zu diesem das Kyoto-Protokoll fortbestehen müsse. Mexiko werde sich bemühen, dass alle Staaten sich als Teil der Lösung empfinden könnten. Dazu habe Mexiko bereits mit zahlreichen Staaten, insbesondere auch Entwicklungsländern, gesprochen und werde dies intensiv fortsetzen.
Für die Initiative von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf der Klimakonferenz in Kopenhagen vorgeschlagen hatte, mit dem Petersberger Klimadialog Anfang Mai 2010 die UN-Verhandlungen voranzubringen, dankte der mexikanische Minister ausdrücklich.
Zielsetzung der EU-Biodiversitätspolitik für die Zeit nach 2010 festgelegt
Der Rat nahm die Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt für die Zeit nach 2010 (PDF-Dokument, 119 KByte, extern) einstimmig an. Darin werden Ziele für die biologische Vielfalt in der EU für die Jahre 2020 und 2050 festgelegt; daneben wurden auch die wichtigsten Linien der EU zur Weiterentwicklung der globalen Biodiversitätspolitik und zum Thema "Zugang und gerechte Verteilung genetischer Ressourcen (Access and Benefit Sharing (ABS))" beschlossen. Im Unterschied zum bisherigen Ziel für 2010 berücksichtigt die neue EU-interne Zielsetzung neben dem Schutz der biologischen Vielfalt auch explizit die Bedeutung der Ökosystemdienstleistungen (im Sinne des Erhalts des natürlichen Kapitals) und den Aspekt der Wiederherstellung. Für 2020 gibt es zudem das Ziel eines wachsenden EU-Beitrags zur Abwendung des weltweiten Verlustes an biologischer Vielfalt.
Kommissar Potocnik bezeichnete die Schlussfolgerungen als eine gute Grundlage für die EU, eine "intensive Biodiversitätspolitik" für die Zeit nach 2010 zu entwickeln. Die Glaubwürdigkeit der EU hinge jedoch von der Messbarkeit der Umsetzung der Ziele ab. Die Kommission habe deshalb die Europäische Umweltagentur damit beauftragt, bis Mitte 2010 Daten vorzulegen, auf deren Basis bis Jahresende eine EU-Biodiversitätsstrategie mit konkreten Einzel- und Unterzielen entwickelt werden könne. Diese Strategie beinhalte auch die Integration von Biodiversitätsanliegen in andere Politikbereiche. Der Kommissar verwies abschließend auf die Notwendigkeit, dass die biologische Vielfalt Eingang in die 2020-Strategie der EU finden müsse.
Für Deutschland begrüßte Parlamentarische Staatssekretärin Reiche die Schlussfolgerungen. Sie erklärte, dass gerade im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ein neues Biodiversitätsziel für die EU-Politik von hoher politischer Bedeutung sei. Sie begrüßte ausdrücklich die Aufnahme von Aussagen zu Ökosystemleistungen, womit den Erkenntnissen aus der Studie "Die Ökonomie von Ökosystemen und der Biodiversität" ("The Economics of Ecosystems and Biodiversity" (TEEB)) Rechnung getragen wird.
Die Aussagen in den Schlussfolgerungen zu einem globalen ABS-System eröffneten der EU die Chance, aber auch die Verpflichtung, bis zur 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity (CBD)) im Oktober 2010 in Nagoya/Japan die Verhandlungen zu einem internationalen ABS-Regime abzuschließen.
Auch eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten brachte in der Aussprache erneut ihre allgemeine Unterstützung für den europäischen und internationalen Prozess zum Schutz der biologischen Vielfalt zum Ausdruck. In Bezug auf die neuen EU-Biodiversitätsziele für die Zeit nach 2010 betonten alle Delegationen die Notwendigkeit, dass die Ziele durch die Formulierung konkreter Kriterien und Unterziele messbar und realistisch ausgestaltet werden müssten. Hiervon hinge die Glaubwürdigkeit der EU ab, die in Nagoya eine Vorreiterrolle in den internationalen Verhandlungen einnehmen sollte. Zahlreiche Delegationen hoben den TEEB-Bericht hervor, einzelne Delegationen sprachen ihm ein vergleichbares Potential für den Biodiversitätsbereich zu, wie dem Stern-Report für den Klimabereich. Allgemeine Zustimmung wurde auch den Bemühungen zu Teil, durch die ein internationaler "Beratungsmechanismus" als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik geschaffen werden soll. Schließlich hoben einige Delegationen die ungleiche Verteilung der biologischen Vielfalt innerhalb der EU hervor und betonten die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung.
Minister diskutieren umweltpolitische Ziele
Kommissar Potocnik betonte zu Beginn der Aussprache über die Kommissionsmitteilung 'Europa 2020' (PDF-Dokument, 388 KByte, extern), dass Umweltbelange stärker in Wirtschaftsbelange einbezogen werden müssten. Die Bürgerinnen und Bürger wollten eine "nachhaltige" Wirtschaftspolitik. Mit der EU 2020-Strategie reagiere die EU nicht nur auf die aktuelle Wirtschaftskrise, sondern beschreibe auch das Langfristziel 2050 ("Kluges, nachhaltiges und umfassendes Wachstum"). In die repräsentativen Ziele der Strategie seien in der Kommissionsmitteilung die Klima- und Energieziele der EU aufgenommen. In einer der Flagschiffinitiativen werde der Weg zu einem ressourcenschonenden Europa beschrieben. Die Kommission würde Indikatoren zur Überwachung der Ressourceneffizienz nach dem Europäischen Rat im Frühjahr vorschlagen. Kommissarin Hedegaard ergänzte, dass die Strategie auch Ziele für die Jahre 2030 und 2050 berücksichtigen müsse ("über das EU-Energiepaket hinaus gehen"). Besonders der Verkehr müsse vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden. Die EU müsse die umweltfreundlichste Region weltweit werden.
Alle Delegationen betonten in der Aussprache ihr positives Interesse an der EU 2020-Strategie. Die Forderungen nach stärkerer Ressourcen- und Energieeffizienz fanden breite Unterstützung bei den Mitgliedstaaten. Verschiedene Delegationen verwiesen darauf, dass die Klima-Ziele der EU noch stärker in die Strategie eingebunden werden müssten. Auch wurde in der Strategie eine Chance für neue Beschäftigung gesehen. Weiterhin wurde das Interesse an Investitionen in Öko-Technologie deutlich betont. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Beiträge lag in den Themen Internalisierung der externen Kosten, Besteuerung von Ressourcen statt von Arbeit, Betrachtung der Umweltpolitik als Teil der Lösung der Krise bei Wirtschaft und Finanzen sowie die Integration der Umweltziele in andere EU-Politiken (Verkehr u.a.). Betont wurde von allen, dass dem Umweltrat eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung und Implementierung der EU 2020-Strategie zukommen müsse.
Für Deutschland betonte Parlamentarische Staatssekretärin Reiche insbesondere die Vorbildfunktion der EU für Energie- und Ressourceneffizienz und den Top-Runner-Ansatz (produktbezogener umweltpolitischer Ansatz, der auf die Durchdringung des Marktes mit der umweltverträglichsten bzw. ressourcen- und/oder energieeffizientesten Technologie abzielt) als ein wichtiges Element zur Erreichung dieses Ziels. Sie verwies auf die Notwendigkeit der Steigerung der Energieeffizienz und signalisierte die Zustimmung zu einem EU-Energieeffizienzziel - allerdings nur dann, wenn dieses klar definiert sei und durch die Kommission nachgewiesen werde, dass es zu erreichen sei und jeder Mitgliedstaat die Anstrengungen bewältigen könne. Als weiteren Schwerpunkt benannte sie den Ausbau und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für Stromnetze sowie die Steigerung der Ressourcenproduktivität.
Am 1. Januar 2010 hat Spanien den Ratsvorsitz übernommen.Im Internet sind aktuelle Informationen zur spanischen EU-Ratspräsidentschaft unter www.eu2010.es verfügbar.