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Stand: 09.03.2006

Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 09. März 2006 in Brüssel

Der Rat (Umwelt) trat am 9. März 2006 zu seiner ersten Sitzung unter österreichischer Präsidentschaft zusammen. Die deutsche Delegation wurde von Bundesumweltminister Gabriel geleitet.

Die Umweltminister behandelten eine umfangreiche Tagesordnung und zogen Schlussfolgerungen zu verschiedenen Themen, unter anderem zur Thematischen Strategie Luftreinhaltung, zu Folgemaßnahmen zur 11. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) zur Klimarahmenkonvention / 1. VSK des Kyoto-Protokolls und zur Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates. Orientierungsdebatten führten sie zu gentechnisch veränderten Organismen, zur Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung und zur Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling.

 

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:


Strategie zur Luftreinhaltung

Rat forderte die Kommission auf, Abgasanforderungen und nationale Emissionshöchstgrenzen fortzuschreiben

Die Thematische Strategie zur Luftreinhaltung ist von der Kommission im September 2005 zusammen mit zwei weiteren Unterlagen (Folgenabschätzung und Vorschlag für eine Richtlinie über Luftqualität) vorgelegt worden. Die Schlussfolgerungen beziehen sich auf die Mitteilung der Kommission; den Rechtsetzungsvorschlag wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt behandeln.

Der Rat begrüßte die Mitteilung der Kommission als eine wichtige und auf wissenschaftlicher Vorarbeit basierende Analyse und bezeichnete die Vorschläge der Kommission als gute Basis für die weitere Diskussion. Die Kommission wird aufgefordert, baldmöglichst die endgültigen Grenzwerte zur Fortschreibung der Abgasanforderungen an Kraftfahrzeuge und Emissionen kleiner und mittlerer stationärer Feuerungsanlagen sowie einen Rechtsetzungsvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung zu nationalen Emissionshöchstwerten vorzulegen.

 

Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge

Verordnungsvorschlag für Euro 5 -Grenzwerte wurde diskutiert

Die Orientierungsaussprache zu Euro 5 befasste sich mit der Frage, ob die Euro-5-Verordnung eine langfristigere Perspektive bieten und bereits eine zweite Stufe deutlich niedrigerer Emissionsgrenzwerte einbeziehen solle. Eine breite Mehrheit der Delegationen sprach sich für eine solche Stufe aus.Bundesumweltminister Gabriel begrüßte, dass der Verordnungsvorschlag der Kommission den Einstieg in die Partikelfiltertechnik bedeute und verlangte nachdrücklich eine zweite Stufe mit strengeren Stickoxid-Grenzwerten. Er wies auch auf den Nachholbedarf im Kommissions-Vorschlag bei der Stickoxidminderung (NOx) hin. Statt einer Absenkung des Grenzwertes für NOx bei Benzin-Pkw von 80 auf 60 mg/km solle der Dieselgrenzwert für NOx von 200 auf 180 mg/km abgesenkt werden. Dies führt zu einer höheren Effizienz bei der NOx-Minderung.

 

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Verbesserungen beim Bewertungsverfahren wurden diskutiert

Die Minister diskutierten Probleme im Hinblick auf die Sicherheitsbewertung von GVO durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Zulassung von GVO. Außerdem erörterten sie, wie die Zulassungsentscheidungen für GVO transparenter und verständlicher gestaltet werden können.

Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten äußerte ihre Unzufriedenheit mit dem bisherigen Bewertungsverfahren zur Zulassung von GVOs durch die EFSA und sah Verbesserungsmöglichkeiten vor allem in der Zusammenarbeit und Kommunikation. Viele Mitgliedstaaten äußerten zudem die Befürchtung, dass das geltende Beschlussverfahren und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten zu einem Glaubwürdigkeitsverlust der EU führen könnten.

Bundesminister Gabriel sprach sich für mehr Transparenz bei den EFSA-Entscheidungen aus. Die EFSA sei grundsätzlich als Prüfungsbehörde geeignet, wichtig sei aber vor allem die Verbesserung der Datengrundlage. Sie solle einvernehmlich festgelegt werden und unterschiedliche Umweltbedingungen der Mitgliedstaaten berücksichtigen (Naturschutzgebiete, Natura 2000). Auch die möglichen Chancen der Grünen Gentechnik als Zukunftstechnologie, z. B. bei der Produktion von Energiepflanzen, sollten im Blick behalten werden.

Die österreichische Präsidentschaft beabsichtigt, die Debatte im Juni-Umweltrat im Lichte der Ergebnisse der im April 2006 in Wien stattfindenden Konferenzen fortzusetzen.

 

Biologische Sicherheit

Position zur 3. Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls von Cartagena wurde abgestimmt

In den Schlussfolgerungen ist die Position der EU zu den wichtigen Punkten der 3. Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien, 13. bis 17. März 2006) (in englischer Sprache) festgelegt. Die EU fordert u. a. die Annahme einer Entscheidung zu Dokumentationspflichten für die Verbringung veränderter lebender Organismen zur Verwendung als Lebensmittel oder Futter und die notwendigen Schritte, um eine effektive internationale Rahmenregelung zur biologischen Sicherheit zu erreichen.Der Ratsbeschluss enthält das Mandat für die Kommission, die Verhandlungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu führen, und legt die Vorgaben hierfür fest.

 

Biologische Vielfalt

8. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wurde vorbereitet

Die Schlussfolgerungen enthalten Positionen der EU zu allen Punkten der 8. Vertragsstaatenkonferenz (Curitiba, Brasilien, 20. bis 31. März 2006)(in englischer Sprache), die wichtig im Zusammenhang mit der Erreichung des Zieles für 2010 (signifikante Reduktion der derzeitigen Verlustrate an Biodiversität) sind. Dazu gehört der Schritt von der Politikentwicklung bis hin zur Implementierung der bestehenden Arbeitsprogramme und in diesem Zusammenhang die Bedeutung konkreter Initiativen und die Notwendigkeit einer höheren Effizienz der Prozesse unter der Konvention. Von besonderer Bedeutung sind die Umsetzung des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten sowie die Bedeutung internationaler Anstrengungen im Meeresschutz.

 

Hochwasserschutz

Diskussion über den Inhalt des Richtlinienvorschlags

Die Kommission hat am 18. Januar 2006 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Ziel der Richtlinie ist ein gemeinschaftlicher Rahmen für die Bewertung und das Management von hochwasserbedingten Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum im Binnenland und an der Küste.Zurzeit wird dieser Vorschlag in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt behandelt. Der Umweltrat nahm den Fortschrittsbericht der Präsidentschaft zur Kenntnis. EU-Kommissar Dimas unterstrich, dass der Richtlinienvorschlag angesichts der geographischen Unterschiede innerhalb der EU sowie im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz den Mitgliedstaaten große Flexibilität bezüglich der Festlegung des Schutzniveaus und der Prioritäten lasse. Außerdem sei der Bestandsschutz gewährleistet.

Deutschland trat in den Beratungen insbesondere dafür ein, dass der Richtlinienentwurf die Unterschiede zwischen dem Hochwassermanagement in den Flusseinzugsgebieten im Binnenland und dem Küstenschutz berücksichtigt, dass Vorleistungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden und dass übermäßige Berichtspflichten reduziert werden.

 

Klimaschutz

Eckpunkte für weitere Verhandlungen wurden festgelegt

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Vorbereitung der Verhandlungen zur Zukunft des Klimaregimes, die im Mai 2006 in Bonn beginnen werden. In diesen werden die bisherigen Anstrengungen der EU im Klimaschutz betont. Es wird zudem die Bedeutung des Emissionshandels hervorgehoben, auf das positive Signal von Montreal verwiesen und der Hoffnung auf einen erfolgreichen Beginn der Verhandlungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Dialogs unter der Konvention Ausdruck verliehen. Beide Verhandlungsprozesse sollen beitragen zu dem Ziel der Klimarahmenkonvention - Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird - und zum Zielwert der EU eines globalen Temperaturanstiegs um höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Ohne neuen Konzepten zur Differenzierung im internationalen Klimaschutz vorzugreifen, sollen für Industrieländer Emissionsminderungen von 15-30% bis 2020 und perspektivisch 60-80% bis 2050 in Aussicht genommen werden.

 

Stockholmer Übereinkommen

2. Vertragsstaatenkonferenz über persistente organische Schadstoffe (POPs) wurde vorbereitet

Die vom Rat verabschiedeten Schlussfolgerungen legen die Haltung der EU bei der 2. Vertragsstaatenkonferenz des POP-Übereinkommens (in englischer Sprache) im Mai 2006 fest. Im Vordergrund stehen u. a. der erste Bericht des Überprüfungsausschusses zur Neuaufnahme von Stoffen sowie die Weiterbearbeitung von Leitlinien für die besten verfügbaren Techniken und die beste Umweltschutzpraxis.

 

Europäischer Rat

Umweltpolitische Prioritäten für die Frühjahrstagung wurden benannt

Der Rat betonte im Hinblick auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates die Bedeutung konkreter Maßnahmen im Bereich der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien. Maßnahmenprioritäten aus Sicht des Umweltrates sind hier u. a. die Förderung von ökologischen Innovationen, von Energieeffizienz und von erneuerbaren Energien, die konstruktive Beteiligung an einem umfassenden Dialog über langfristige Maßnahmen in der Klimapolitik sowie die weitere Prüfung der stärkeren Nutzung von marktwirtschaftlichen Instrumenten.

Die Schlussfolgerungen sind aus deutscher Sicht zu begrüßen. Wichtig sind insbesondere die Behandlung eines Zielwertes für den Anteil erneuerbarer Energien für das Jahr 2020 und die Ausführungen zur Klimapolitik, die sich an den ebenfalls verabschiedeten Schlussfolgerungen zum Klimaschutz orientieren.

 

EU-Nachhaltigkeitsstrategie

Mitgliedstaaten fordern Zielvorgaben, Indikatoren und Überprüfungsverfahren

Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie soll im Juni durch den Europäischen Rat überprüft werden. Zuvor wird sie in allen Ratsformationen diskutiert. Die Orientierungsaussprache im Umweltrat war die erste Befassung des Rates mit dem Thema. Die Fragen der Präsidentschaft zielten darauf, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele, Vorgaben und Maßnahmen geeignet und ausreichend sind, wie die jeweilige Ratsformation am besten zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie beitragen und wie die Kohärenz zwischen den internen Politikbereichen der EU und ihren internationalen Verpflichtungen sichergestellt werden kann.

Deutschland und zahlreiche andere Mitgliedstaaten sprachen sich für einen ehrgeizigeren Ansatz mit konkreten Zielvorgaben, Indikatoren und einem wirksamen Beobachtungsverfahren aus. Aus deutscher Sicht müssen von einer revidierten Nachhaltigkeitsstrategie neue Impulse ausgehen, insbesondere Vorschläge zur Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch. Beim vorgeschlagenen Rhythmus der Überprüfung ist die Herstellung einer maximalen Synergie mit der Lissabon-Strategie und deren Zyklus zu bedenken. Bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Außenbeziehungen der Union fehlen aus Umweltsicht insbesondere konkrete Vorschläge zur Realisierung von Chancen durch die Nutzung erneuerbarer Energien und konkrete Vorschläge zur Integration von Umweltbelangen in die Handelspolitik.

 

Thematische Strategie für Abfallvermeidung und Recycling

Mitgliedstaaten betonen die Bedeutung einheitlicher Standards

Die Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für eine Thematische Strategie für Abfallvermeidung und Recycling sowie einen Vorschlag für eine Abfall-Richtlinie vorgelegt. Die Strategie sieht verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen von Abfall und negativer Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung vor, die teilweise durch den Richtlinien-Vorschlag umgesetzt werden sollen.

Die Minister diskutierten, ob Ziele und Maßnahmen angemessen sind. Deutschland hob als wichtige Maßnahme für die Zukunft die Vereinfachung und die Modernisierung der Rechtsvorschriften hervor, was mit einer Klarstellung von Begriffen und einer eindeutigen Abgrenzung der Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen einhergehen müsse. Ziel müsse es sein, überflüssige Bürokratie zu vermeiden. Ferner fordert Deutschland gemeinschaftsweite hohe Verwertungsstandards sowie eine Sicherung der Qualität von Recyclingprodukten. Auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten hoben die Bedeutung einheitlicher Standards sowie die Stärkung der Abfallhierarchie hervor.

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