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Stand: 01.09.2006

Entsorgung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen

Am 1. Juni 2005 wurde in Deutschland in Umsetzung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi)/Abfallablagerungsverordnung fristgerecht und flächendeckend die Ablagerung unbehandelter biologisch abbaubarer sowie organikhaltiger Siedlungsabfälle auf Deponien beendet. Nicht mehr verwertbare Restabfälle müssen thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden, bevor sie deponiert werden dürfen. Gleichzeitig wurden ca. 200 Deponien stillgelegt, die den Anforderungen nicht mehr entsprachen.

Damit ging eine Jahrhunderte währende Ära der Abfallentsorgung zu Ende, die vom "Vergraben und Vergessen" von Abfällen gekennzeichnet war. Eine Ära, in der zahllose Altstandorte und Altlasten angelegt wurden, die später nachfolgende Generationen teuer und aufwendig sanieren müssen.

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