Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Länder den deutschen Bericht im Rahmen der EU-Stresstests der Kernkraftwerke fristgerecht zum 31. Dezember 2011 an die Europäische Kommission übermittelt.
Der EU-Stresstest in Deutschland ist zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) im Mai 2011 durchgeführt worden. Er bestätigt die Ergebnisse der RSK, die festgestellt hat, dass die deutschen Anlagen einen hohen Robustheitsgrad aufweisen. Der Bericht zeigt aber auch Möglichkeiten für kontinuierliche sicherheitstechnische Verbesserungen der Kraftwerke, insbesondere im Bereich des Notfallschutzes auf, denen die Aufsichtsbehörden weiter nachgehen werden. Das Bundesumweltministerium hat die RSK gebeten, die Ergebnisse des EU-Stresstests bei ihren weiteren Bratungen zum nationalen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheit zu berücksichtigen.
Die Atomaufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben seit dem 1. Juni 2011 die kerntechnischen Anlagen zu den drei Schwerpunktthemen externe Ereignisse (Erdbeben, Hochwasser und Starkregen), Stromausfall sowie Notfallmaßnahmen geprüft und bewertet. In Deutschland wurden im Rahmen dieses Berichts auch menschlich beeinflusste Ereignisse wie Flugzeugabsturz, Gasexplosionen außerhalb der Anlage, terroristische Angriffe und der Einfluss von Unfällen in benachbarten Anlagen untersucht. Die Überprüfung ging damit über den in der EU festgelegten Rahmen hinaus.
Abgeschlossen ist der Prozess noch nicht. Vielmehr werden im Februar und März 2012 Überprüfungsmissionen (Peer Reviews) in den Mitgliedsstaaten durchgeführt. Auch die Untersuchungen zur Sicherung, insbesondere im Bereich des Terrorschutzes, sind noch nicht abgeschlossen.
Begonnen hat der Prozess der Überprüfung der europäischen Kernkraftwerke unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe in Japan. Auf Einladung des Energiekommissars Oettinger beschlossen Vertreter der zuständigen Energieminister, der nationalen Atomaufsichtsbehörden und der Industrie am 15. März 2011 in Brüssel die Durchführung von umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen, die europäischen Stresstests. Der Europäische Rat hat hierzu in seiner Resolution am 24./25. März 2011 festgelegt, dass die Nationalberichte bis Ende Dezember 2011 zu übermitteln sind.
Die Leiter der atomrechtlichen Behörden in Europa (European Nuclear Safety Regulators Group - ENSREG) und die Europäische Kommission einigten sich im Mai 2011 auf Modalitäten zu Umfang und Verfahren der europäischen Stresstests. Zusätzlich wurden für das Jahr 2012 wechselseitige Überprüfungsmissionen durch Expertengruppen (Peer Reviews) vereinbart.
Der deutsche Nationalbericht zum EU-Stresstest ist auch - wie auch die Berichte der weiteren EU-Mitgliedsstaaten - unter www.ensreg.eu eingestellt. Zudem haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber ihre Berichte zu den EU-Stresstests auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht.