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Stand: 01.07.2009

Bericht über die dritte Überprüfungskonferenz zum Übereinkommenüber die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente undüber die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Wien, 11. bis 20. Mai 2009

1. Allgemeine Informationen

Bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien hat vom 11. bis20. Mai 2009 die dritte Überprüfungskonferenz des Gemeinsamen Übereinkommensüber die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheitder Behandlung radioaktiver Abfälle stattgefunden. Die erste Überprüfungskonferenzhatte November 2003, die zweite Überprüfungskonferenz hat im Mai 2006stattfinden.
Etwa 500 Delegierte aus 45 Vertragsstaaten des Übereinkommens diskutierten dieBerichte der einzelnen Vertragsstaaten in einem Frage- und Antwortprozess. Es gingdabei um die Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente, dieStilllegung von kerntechnischen Einrichtungen und den Umgang mit verbrauchtenumschlossenen radioaktiven Quellen. Dieser so genannte "peer review"-Prozess dauertedie erste Woche.

2. Ablauf der Überprüfungskonferenz

Auf Grundlage des von jeder Vertragspartei vorzulegenden nationalen Berichts hattendie Vertragsstaaten die Möglichkeit in Form schriftlich vorgelegter und mündlicherFragen die jeweilige nationale Entsorgungspolitik (gesetzliche und administrativeGrundlagen, technischer Stand und Umsetzung der Entsorgungspolitik in einzelnenProjekten) der Vertragspartei kritisch zu hinterfragen und - wo nötig - Verbesserungenanzuregen.
Die Beratungen sind gemäß Artikel 36 des Übereinkommens vertraulich und wurdenin Tagesberichten des Rapporteurs sowie in einem zusammenfassenden mündlichenBericht allen anderen Vertragsparteien während der Überprüfungskonferenz bekanntgegeben. Die Ergebnisse der Konferenz sind zusammengefasst in Form eines schriftlichenAbschlussberichts (Summary Report) veröffentlicht.

3. Vorstellung und Diskussion des deutschen Berichtes

Die deutsche Präsentation fußte auf dem nationalen Bericht vom Oktober 2008 (BRDrucksache 771/08 vom 16. Oktober 2008) sowie auf wesentliche Entwicklungen seitseiner Abgabe, auf den Fragen der anderen Vertragsparteien und auf offene Fragenaus der Diskussion der ersten und zweiten Überprüfungskonferenz; wesentlichePunkte der Präsentation waren

  • wesentliche Entwicklungen bei der Entsorgung bestrahlter Brennelemente undradioaktiver Abfälle seit der zweiten Überprüfungskonferenz,
  • die Endlagerung radioaktiver Abfälle, insbesondere die Einrichtung des EndlagersKonrad, und die Fragen im Zusammenhang mit der Stilllegung der EndlagerMorsleben und Asse,
  • die Sicherheitskriterien für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiverAbfälle (bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle),
  • die Sanierung der Altlasten der WISMUT und
  • die Freigabepraxis in Deutschland.

 

Im Ergebnis der Diskussion des deutschen Berichts durch die Vertragsparteien wurdenim Bericht des Rapporteurs folgende Punkte als Herausforderungen für die zukünftigeArbeit zur dauerhaften Gewährleistung einer sicheren und umweltgerechtenEntsorgung der radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente genannt:

     

  • Im Hinblick auf die Zielsetzung für die Inbetriebnahme eines Endlagers fürWärme entwickelnder radioaktiver Abfälle im Jahr 2030 wurden bislang keineEntscheidungen getroffen. Die Standortauswahl für ein solches Endlager mussdefiniert und implementiert werden.
  • Die Regelungen für die Rückstellungen für die sichere Entsorgung von radioaktivenAbfällen und bestrahlten Brennelemente müssen Transparenz gewährleisten.
  • Für den Verschluss des Endlagers Morsleben sind die Endlagerhohlräume zuverschließen. Im Hinblick auf den Verschluss der Schachtanlage Asse ist dielangfristige radiologische Sicherheit zu gewährleisten; die entsprechendenNachweise sind zu entwickeln.

Der vollständige Rapporteursbericht ist als Anhang beigefügt.
Über die nächsten Schritte zur Klärung dieser offenen Punkte muss Deutschland inder vierten Überprüfungskonferenz im Mai 2012 den Vertragsparteien des Übereinkommensberichten.
Durch die Vertragsparteien wurde im Rahmen der Überprüfung die ausreichende Lagerkapazitätfür bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken bis zu deren Stilllegunghervorgehoben. Darüber hinaus wurde die Einrichtung der Entsorgungskommission(ESK) begrüßt sowie die Anstrengungen für die langfristige Gewährleistungvon Kompetenz auf dem Gebiet der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die enge Einbindungder (möglicherweise) betroffenen Bevölkerung bei der Entwicklung der Sicherheitskriterienfür die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällewurde begrüßt.

4. Ergebnisse der Überprüfungskonferenz

Übereinstimmend stellten die Vertragsparteien fest, dass seit der zweiten ÜberprüfungskonferenzFortschritte erreicht wurden, gleichwohl bestand auch Übereinstimmung,dass insbesondere auf den Feldern

  • der Entwicklung von langfristigen nationalen Strategien für die Entsorgung vonradioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen, insbesondere aber beiStandortauswahl und der Errichtung der hierfür notwendigen Einrichtungen
  • der Behandlung von radioaktiven Abfällen aus Altlasten,
  • der Zusammenarbeit mit den Verursachern radioaktiver Abfälle und der Öffentlichkeit,
  • der Kontrolle ausgedienter umschlossener radioaktiver Quellen einschließlichdes Umgangs mit vagabundierenden Quellen,
  • des Wissensmanagements und der Gewinnung von qualifiziertem Personalweiterer erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Die Vertragsparteien des Übereinkommens waren übereinstimmend davon überzeugt,dass nur durch eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Entsorgungsstrategie und bei der der Planungen der zur Umsetzung der einzelnenSchritte erforderlichen Einrichtungen eine Akzeptanz erreichbar ist. Bei derEndlagerung von radioaktiven Abfällen oder bestrahlten Brennelementen in tiefengeologischen Formationen besteht immer noch offenen Fragen, allerdings berichteteneinige Vertragsstaaten von Fortschritten bei der Durchführung von Auswahlverfahrenfür mögliche Standorte sowie bei der Errichtung solche Anlagen.
Im Hinblick auf die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Einrichtungenund der Sicherstellung der finanziellen Voraussetzung für die spätere Entsorgung derradioaktiven Abfälle wurde festgestellt, dass viele Vertragsparteien Regelungen zurFinanzierung dieser Aufgaben getroffen haben. Insbesondere bei der Finanzierungdes Rückbaus von Forschungseinrichtungen bestehen Probleme bei der Finanzierung.Die Vertragsparteien stimmten darin überein, dass es im Rahmen der dritten Überprüfungskonferenzzu einem intensiveren Gedankenaustausch als bei den vergangenenKonferenzen gegeben hat. Die Transparenz und Offenheit der Berichterstattungder Vertragsparteien hat zugenommen.

5. Ausblick

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