Als Bergversatz wird die Verwendung von Abfällen unter Tage als Füllmaterial bezeichnet. Zu solchen Abfällen gehören z. B. Schlacken oder Ofenausbruch aus Verbrennungsprozessen, Filterstäube, REA-Gips oder Gießerei-Altsande.
Sie werden in Bergwerken eingesetzt, um Brände oder Explosionen zu verhindern, die Bewetterung (Belüftung) zu verbessern, die Standsicherheit des Gebirges zu erhöhen und Setzungen an der Oberfläche zu verringern. Versatz erfolgt sowohl betriebsbegleitend als auch als angeordneter Versatz in stillgelegten Bergwerken.
Das Versatzmaterial wird größtenteils nach bestimmten, zu genehmigenden Rezepturen oberirdisch hergestellt und durch verschiedene Verfahren unter Tage eingebaut. Meist erfolgt der Versatz in Kali- oder Steinsalzbergwerken, vereinzelt auch in Steinkohle- oder Erzbergwerken.
Bergversatzmaterialien müssen - so ist es in der Versatz-Verordnung festgelegt - vor ihrer Verwendung bestimmte Vorgaben erfüllen, damit keine Umweltbelastungen von ihnen ausgehen können.
Als Bergversatzmaterial wurden 2005 ca. 2,2 Mio. t Abfälle verwendet. Davon sind ca. 59 % (ca. 1,3 Mio t) gefährliche Abfälle. Das entspricht ca. 7 % des Gesamtaufkommens gefährlicher Abfälle (18,5 Mio t) in Deutschland.
Zum Vergleich: Das Abfallaufkommen in Deutschland beträgt insgesamt ca. 332 Mio. t (2005) zur Verwertung und Beseitigung.
Der Einsatz von Abfällen als Versatzmaterial ist eine zugelassene Form der Verwertung von Abfall nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (§ 4 Abs. 3), wenn es sich um bauphysikalisch geeignete Abfälle (vor allem Druckfestigkeit) handelt, die nachweislich zu bergbautechnischen oder -sicherheitlichen Zwecken eingesetzt werden. Da es sich um Bergwerke handelt, richtet sich die Anlagengenehmigung nach dem Bergrecht (Betriebsplan nach §§ 51, 52 BBergG).
Am 30. Oktober 2002 trat die Versatz-Verordnung in Kraft. Mit ihr werden erstmals bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Anforderungen an den umweltgerechten Einsatz von Abfällen als Versatzmaterial unter Tage festgelegt. Missbrauch und Öko-Dumping in diesem Bereich wird so ein Riegel vorgeschoben und Altlasten von morgen werden vermieden.
Mit dieser Regelung zum Bergversatz wird der dauerhafte Abschluss der Abfälle und ihrer Schadstoffe von der Biosphäre in den Bergwerken gewährleistet. Schadstoffhaltige Abfälle können danach nur noch in trockene Salzgesteinsformationen eingebracht werden, die über einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügen. Damit werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für die Beseitigung von Abfällen in Untertagedeponien. In anderen Standorten, wie z. B. Kohle- und Erzbergwerken, dürfen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität nur noch schadstoffarme Abfälle versetzt werden.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass metallhaltige Abfälle, wie beispielsweise zinkhaltige Filterstäube, die über Tage recycelt und in den Produktionsprozess zurückgeführt werden können, nicht mehr zur Verfüllung genutzt werden. Damit werden klare gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt und der Vollzug des Abfallrechts deutlich erleichtert.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aus dem Jahr 1998 eingestellt. Mehr dazu finden Sie hier.
In Deutschland werden neben Bergematerial und bergbaueigenen Abfällen in rund 20 Bergwerken auch bestimmte bergbaufremde Abfälle als Versatzmaterial genutzt. Dazu gehören u.a. Ofenausbruch, Schlacken, REA-Gips, Giesserei-Altsande, Filterstäube, belastete Böden und Schlämme. Die Einbringung ist vielfach notwendig, um Brände und Explosionen zu verhüten, die Wetterführung zu verbessern und vor allem, um die Standsicherheit des Gebirges zu gewährleisten sowie Absenkungen an der Oberfläche zu vermindern. Soweit die Nutzung der bauphysikalischen Eigenschaften des Abfalls zu bergbaulichen Zwecken das Hauptziel des Versatzes ist, handelt es sich um Abfallverwertung - im Gegensatz zur Untertagedeponierung, deren vorrangiges Ziel die Nutzung der vorhandenen Hohlräume zur Beseitigung der Abfälle ist.