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Stand: 01.06.2008

Basler Übereinkommen Weiterentwicklung der weltweiten Regeln für die Abfallentsorgung und -exporte

- Ergebnisse der 9. Vertragsstaatenkonferenz -

Die 9. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fand vom 23. bis zum 27. Juni 2008 auf Bali statt.

Wesentliche Ergebnisse:

  1. Exportverbot

    Bisher haben 62 Staaten und die EG die bei der 3. VSK im Jahr 1995 beschlossene Änderung des BÜ über ein Exportverbot von gefährlichen Abfällen von Annex VII-Ländern (OECD, EU, Liechtenstein) in Nicht-Annex VII-Länder ratifiziert. Es ist noch nicht in Kraft getreten. Die EU hat das Exportverbot 1997 umgesetzt. Während die EU und viele Entwicklungsländer das Exportverbot unterstützen, lehnen einige andere Länder dieses Exportverbot ab. Der VSK-Vorsitzende gab nach informellen Diskussionen ein Statement zum weiteren Vorgehen zum Exportverbot ab. Darin fordert der VSK-Vorsitzende die Vertragsparteien auf, das Exportverbot zu ratifizieren, damit es in Kraft treten kann und damit das Ziel des Exportverbots, nämlich der Schutz gefährdeter Länder, die keine ausreichende Kapazität zur Behandlung gefährlicher Abfälle haben, erreicht werden kann. Zudem forderte er die Staaten dazu auf, Initiativen zur Erreichung des Ziels des Exportverbots zu ergreifen, z.B. Initiativen zur Bekämpfung illegaler Verbringungen. Schließlich bat der VSK-Vorsitzende alle Länder, an dieser Initiative mitzuwirken und Erfahrungen zu Schritten zur Erreichung des Ziels des Exportverbots auszutauschen. Die Schweiz und Indonesien reagierten auf das Statement mit der Ankündigung, zu einem kleinen informellen Treffen einzuladen. Artikel 17 Absatz 5 des Übereinkommens ist unklar hinsichtlich der notwendigen Anzahl von Ratifizierungen für das Inkrafttreten einer Änderung des Übereinkommens. Diese Frage ist wichtig für das Inkrafttreten des Exportverbots. Die unterschiedlichen Auffassungen blieben weitgehend bestehen; bei der nächsten Sitzung des Nebenorgans OEWG im Jahr 2010 soll weiter über diese Rechtsfrage diskutiert werden. Die EU befürwortet, dass eine Vertragsänderung nach der Ratifizierung von drei Vierteln der bei der 3. VSK vertretenen Vertragsparteien in Kraft tritt. Bei der 3. VSK waren 79 Vertragsparteien vertreten (ohne EG), so dass 60 dieser 79 Staaten ratifizieren müssten; von diesen 79 haben bisher 42 ratifiziert, es fehlen also 18 Ratifizierungen. Einige andere Staaten befürworten, dass eine Vertragsänderung nach der Ratifizierung von drei Vierteln der jetzigen Vertragsparteien (127 von 169 - ohne EG, es fehlen also 65 Ratifizierungen) in Kraft treten soll; dieser Ansatz wird auch von den Vereinten Nationen als Verwahrer des Übereinkommens angewandt, solange es keine anders lautende Einigung aller Vertragsparteien gibt.
  2. Bali-Erklärung und Forum zu Abfall und Gesundheit

    Besonderes Thema der 9. VSK war die Beziehung zwischen Abfallwirtschaft und Gesundheit. Zum einen wurde eine "Bali-Erklärung über Abfallwirtschaft für die menschliche Gesundheit und die Lebensgrundlagen" verabschiedet. Damit soll die Bedeutung einer umweltgerechten Abfallwirtschaft für die Gesundheit betont werden, da es insbesondere in Entwicklungsländern zu Gesundheitsschäden durch unsachgemäße Abfallbehandlung kommt. In der Erklärung werden weitere Aktivitäten wie Bewusstseinbildung, Kapazitätsaufbau und verbesserte Kontrollen von Abfallverbringungen angeregt. Zudem wurde die Weltgesundheitsversammlung aufgefordert, eine Resolution zur Verbesserung der Gesundheit durch umweltgerechte Abfallwirtschaft zu behandeln. Im Rahmen des hochrangigen Segments fand zudem ein "Welt-Forum" zu diesem Thema statt, das von UNEP-Exekutivdirektor Achim Steiner moderiert wurde. In seiner Zusammenfassung der Diskussion betonte er, dass die Beziehungen zwischen Abfall, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz und den Millenium-Entwicklungszielen (z.B. Armutsbekämpfung, Gesundheitsschutz) evident seien, es jedoch weiterer großer Anstrengungen bedürfe, wirksame Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zu ergreifen.
  3. Elektroschrott

    Bei der 8. VSK war eine Ministererklärung zum Thema Elektroschrott verabschiedet worden. Zu deren Umsetzung wurde ein Arbeitsplan für 2009-2011 verabschiedet, der eine neue Partnerschaft für Computergeräte, weitere Aktivitäten der Mobiltelefon-Partnerschaft, die Vorbereitung von Technischen Leitlinien zu Verbringungen von Elektroschrott (insbesondere zur Abgrenzung Abfall/Nicht-Abfall) sowie regionale Aktivitäten in Afrika, Asien und Südamerika beinhaltet. Die Leitlinien gehen auf einen EU-Vorschlag zurück; als Basis sollen die europäischen Anlaufstellen-Leitlinien zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten dienen. Im Rahmen der Partnerschaft für Computergeräte (Partnership for Action on Computing Equipment - PACE) wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die insbesondere Leitlinien für Elektroschrott erarbeiten soll.
  4. Zusammenarbeit zwischen Basler, Rotterdamer und Stockholmer Konvention

    Die Empfehlung für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Basler, Rotterdamer und Stockholmer Konvention, die von einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe (AHJWG) erarbeitet worden war, wurde ohne Änderung verabschiedet. Damit wurde ein positives Signal für die Verabschiedung bei den VSKs Rotterdam (Oktober 2008) und Stockholm (Mai 2009) und die Diskussionen zur Umstrukturierung im Umweltbereich auf UN-Ebene gegeben. Die Empfehlung soll der effektiveren Umsetzung der drei Konventionen dienen. Sie sieht neben der Zusammenarbeit in inhaltlichen Bereichen auch die Schaffung gemeinsamer Sekretariatsdienste auf vorläufiger Basis für die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben vor. Bei einer außerordentlichen Konferenz aller drei VSKs im Februar 2010 sollen eine endgültige Beschlussfassung über die gemeinsamen Dienste und Beschlüsse zu einigen inhaltlichen Themen sowie zur Ausgestaltung einer Überprüfungsklausel erfolgen.
  5. Strategischer Rahmen bis 2020

    In der Folge einer Ministererklärung bei der 5. VSK war bei der 6. VSK im Jahr 2002 ein Strategischer Plan bis 2010 beschlossen worden, der eine Vielzahl von Aktivitäten enthält. Die 9. VSK beschloss, dass ein neuer strategischer Rahmen bis 2020 erstellt und bei der 10. VSK im Jahr 2011 verabschiedet werden soll. Das Sekretariat wurde gebeten, bis 30. März 2009 einen Bericht zu erstellen, der Informationen und Schlussfolgerungen zur Überprüfung des Strategischen Plans sowie einen Vergleich zwischen den Inhalten des Plans und den Ergebnissen seiner Umsetzung enthalten soll. Bis 30. Juni 2009 können unter Berücksichtigung dieses Berichts Stellungnahmen bezüglich Informationen zur Bewertung der Wirksamkeit der Umsetzung des Übereinkommens (als Basis für den neuen strategischen Rahmen) sowie Positionen zu den Inhalten des neuen strategischen Rahmens eingereicht werden. Das Sekretariat soll einen ersten Entwurf eines neuen strategischen Rahmens unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen bis 31. Januar 2010 erstellen.
  6. Technische Leitlinien

    In dem Verhandlungsprozess zu Quecksilber unter UNEP stellen quecksilberhaltige Abfälle einen Schwerpunkt dar. Im Auftrag des Sekretariats war 2007 ein erster Entwurf für Technische Leitlinien für quecksilberhaltige Abfälle erstellt worden. Es wurde beschlossen, die Erarbeitung solcher Leitlinien in das Arbeitsprogramm des Nebenorgans OEWG aufzunehmen. Bezüglich der evtl. Weiterentwicklung der Technischen Leitlinien zu POP-haltigen Abfällen zu Vorgaben für Entsorgungsmethoden, wenn der POP-Gehalt unterhalb des niedrigen POP-Gehalts liegt, wurden Kommentare bis 31. März 2009 erbeten. Zur evtl. Änderung der Abfalleinträge für POPs im Basler Übereinkommen - um zusätzlich zu dem Grenzwert für PCB (50 mg/kg) ggf. auch Grenzwerte für weitere POPs zur Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfällen einzuführen - wurde ebenfalls um weitere Kommentare bis 31. März 2009 gebeten. Für den von Brasilien (federführendes Land) erstellten Entwurf für überarbeitete Technische Leitlinien für Altreifen (Abfälle) wurde ein Inhaltsverzeichnis festgelegt. Brasilien wurde gebeten, bis 31. März 2009 einen neuen Entwurf zu erstellen. Es wurde um Stellungnahmen dazu bis 30. September 2009 gebeten. Die Arbeiten hierzu sind vor dem Hintergrund eines Handelsstreits zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien bezüglich eines Importverbots Brasiliens für runderneuerte Reifen (Produkt) zu sehen.
  7. Schiffsabwrackung

    Die Abwrackung von Schiffen wird überwiegend in einigen asiatischen Ländern in häufig unsachgemäßer Weise durchgeführt. Dabei entstehen große Umwelt- und Arbeitsschutzprobleme, da diese Schiffe gefährliche Materialien wie Asbest, PCB und Schwermetalle enthalten können. Bei der 8. VSK war die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) gebeten worden, bei der in der Entwicklung befindlichen Konvention für das Schiffsrecycling (soll Anfang 2009 verabschiedet werden) ein vergleichbares Kontrollniveau wie im Basler Übereinkommens sicherzustellen. Das Nebenorgan OEWG wurde gebeten, eine vorläufige Bewertung des Kontrollniveaus der IMO-Konvention (wie verabschiedet) vorzunehmen.
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