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Stand: 01.10.2011

Basler Übereinkommen - Ergebnisse der 10. Vertragsstaatenkonferenz

Weiterentwicklung der weltweiten Regeln für die Abfallentsorgung und Abfallexporte

Die 10. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fand vom 17. bis zum 21. Oktober 2011 in Cartagena (Kolumbien) statt. Es nahmen rund 700 Teilnehmer an der Konferenz teil. Es waren 120 Staaten bei inzwischen 178 Vertragsstaaten vertreten. Die 10. VSK wurde von der kolumbianischen VSK-Präsidentin Paula Caballero effizient geleitet. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer globalen umweltgerechten Kreislaufwirtschaft. Wesentliche Ergebnisse sind:

1. Verbesserung der Effektivität des Übereinkommens

Es wurde ein Beschlusspaket zur Verbesserung der Effektivität des Übereinkommens angenommen, das von Indonesien und der Schweiz vorbereitet worden war – dies ist als besonderer Erfolg zu werten. Es enthält folgende Elemente:

  • Die Vereinbarung, dass der unklar gefasste Artikel 17 Absatz 5 des Übereinkommens, in dem das Verfahren zum Inkrafttreten von Änderungen des Übereinkommens geregelt ist, nach dem Verfahren des festen Zeitpunkts ausgelegt wird (d. h. dass eine Dreiviertelmehrheit der Vertragsparteien, die zum Zeitpunkt der Annahme der Änderung Vertragsparteien waren, erforderlich ist). Damit wurden jahrelange kontroverse Verhandlungen zu diesem Thema zu einem guten Ende gebracht. Die Auslegung bedeutet für das 1995 beschlossene Ausfuhrverbot, dass diese Vertragsänderung in Kraft tritt, wenn weitere 17 Staaten ratifiziert haben;
  • die Entwicklung eines Rahmens für den umweltgerechten Umgang mit Abfällen. Hierzu wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die 30 Mitglieder hat;
  • Arbeiten zur Verbesserung der rechtlichen Klarheit. Das Sekretariat wurde gebeten, eine Studie zur Interpretation von Begriffen wie z. B. Abfall/Nicht-Abfall, Gefährlicher/Nicht gefährlicher Abfall sowie Vorschläge zur Interpretation vorzulegen; hierzu können die Vertragsparteien Stellung nehmen. Auf dieser Basis sollen Leitlinien zur Interpretation der Begriffe entworfen werden;
  • die Stärkung der Regionalen Zentren unter dem Übereinkommen;
  • die Bitte an das Sekretariat, die Zusammenarbeit bestehender Netzwerke zur Bekämpfung illegaler Verbringungen sowie die Bildung neuer Netzwerke zu stimulieren; und
  • die Bitte an das Sekretariat, Entwicklungsländer zu unterstützen.

2. Strategischer Rahmen für 2012-2021

Es wurde ein Strategischen Rahmen für 2012-2021 verabschiedet, an dem die weiteren Arbeiten für die nächsten zehn Jahre ausgerichtet werden sollen. Dieser enthält folgende Elemente:

  • Eine Vision (Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen und durch Stärkung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung als Beitrag zur Förderung nachhaltiger Lebensgrundlagen und zur Erreichung der Millenium Development Goals);
  • Leitprinzipien;
  • Strategische Ziele (Effektive Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens zur Abfallverbringung und Stärkung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung) sowie Unterziele;
  • Mittel zur Umsetzung der Ziele (es wurden mögliche Optionen genannt, z. B. die Mobilisierung von Ressourcen, der private Sektor, Partnerschaften und ein Finanzmechanismus; zudem wurde Bezug genommen auf die Initiative des UNEP-Exekutivdirektors über Finanzierungsoptionen für Chemikalien und Abfall);
  • Indikatoren; und
  • einen Überprüfungsprozess zum Strategischen Rahmen (bei den VSKs in den Jahren 2017 und 2021 soll der Rahmen überprüft werden. Die Vertragsparteien wurden gebeten, bis Ende 2012 für das Jahr 2011 Informationen anhand der Indikatoren an das Sekretariat zu senden, um eine Basis für die Überprüfungen zu schaffen).

3. Technische Leitlinien

Es wurden Technische Leitlinien für quecksilberhaltige Abfälle, die Abfallverbrennung in Zementwerken und Altreifen verabschiedet. Die Technischen Leitlinien für quecksilberhaltige Abfälle sind für die laufenden Verhandlungen über ein internationales Quecksilberübereinkommen von Bedeutung.

Bezüglich Technischer Leitlinien zu Verbringungen von Elektroaltgeräten, insbesondere zur Abgrenzung Abfall/Nicht-Abfall, wurden weitere Arbeiten vereinbart, um diese bei der nächsten VSK im Jahr 2013 verabschieden zu können. Diese Leitlinien stehen im Zusammenhang mit der Neufassung der WEEE-Richtlinie.

Zu zehn neuen Stoffen, die nach Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants - POPs) gemäß Stockholmer Übereinkommen sind, sollen geänderte allgemeine technische Leitlinien zu POP-haltigen Abfällen sowie neue oder ergänzte spezifische technische Leitlinien erarbeitet werden.

4. Partnerschaftsprogramm

Es wurden Leitlinien zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Computergeräten verabschiedet, die im Rahmen der Partnerschaft für Computergeräte (Partnership for Action on Computing Equipment - PACE) vorbereitet worden waren. Das in den Leitlinien enthaltene Kapitel zur Abfallverbringung wurde nicht beschlossen, es soll bei den weiteren Arbeiten zu Technischen Leitlinien zur Verbringung von Elektroaltgeräten berücksichtigt werden. Die Arbeitsgruppe zu PACE wurde gebeten, die Leitlinien auf Grund von Erfahrungen in deren Anwendung zu überarbeiten.

Die im Rahmen einer Partnerschaft zu Mobiltelefonen erarbeiteten Leitlinien zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Mobiltelefonen wurden in geringfügig aktualisierter Form und einschließlich des Abschnitts zur Verbringung verabschiedet.

5. Synergien zwischen Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen

Zum Thema Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Basler, dem Rotterdamer und dem Stockholmer Übereinkommen wurde ein inhaltsgleicher Beschluss wie bei den letzten Vertragsstaatenkonferenzen unter dem Rotterdamer und dem Stockholmer Übereinkommen verabschiedet. Damit wurde der Weg freigemacht für eine verbesserte Umsetzung der drei Übereinkommen. Da der Exekutivsekretär derzeit aus freiwilligen Mitteln bezahlt wird, soll der UNEP-Exekutivdirektor 2013 einen kostenneutralen Vorschlag für die Organisation der drei Sekretariate vorlegen. Im Anschluss an die letzte VSK der drei Konventionen im Jahr 2013 (dies dürfte die Basel-VSK sein) sollen außerordentliche Sitzungen der drei Vertragsstaatenkonferenzen stattfinden, bei denen u. a. die Organisation der drei Sekretariate, gemeinsame Aktivitäten und die Überprüfung der Synergienbeschlüsse behandelt werden sollen.

6. Cartagena-Erklärung zu Abfallvermeidung und -verwertung

Es wurde eine Cartagena-Erklärung zu Abfallvermeidung und -verwertung angenommen, mit der Abfallvermeidung u. a. durch effiziente Strategien, Programme, Maßnahmen und Pilotprojekte vorangetrieben werden soll. Die Bedeutung der Abfallverwertung wurde ebenfalls hervorgehoben.

7. Bekämpfung illegaler Verbringungen

Es wurde ein Handbuch zur Strafverfolgung bezüglich illegaler Abfallverbringungen verabschiedet, mit dem die Leitlinien zur Vorbeugung vor und zum Umgang mit illegalen Abfallverbringungen ergänzt wurden.Das Komitee zur Umsetzung und Erfüllungskontrolle wurde gebeten, einen Entwurf für die Aufgaben einer Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen vorzubereiten, an der internationale Organisationen, Vertragsparteien, Netzwerke und die Regionalen Zentren des Übereinkommens mitwirken sollen.

8. Erfüllungskontrolle

Das Komitee zur Umsetzung und Erfüllungskontrolle hat in den letzten drei Jahren umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens zu verbessern, u. a. zum Berichtswesen. Es wurde ein Programm zur Überprüfung und Bewertung der nationalen Gesetzgebung von Vertragsparteien beschlossen, an dem Vertragsparteien freiwillig teilnehmen können.

9. Schiffsabwrackung

Zur Frage, ob das Hongkonger Übereinkommen für das Schiffsrecycling ein vergleichbares Kontrollniveau wie im Basler Übereinkommens sicherstellen kann, wurde keine Einigung erzielt.

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