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Stand: 30.10.2005

Ausschuss für Rohrfernleitungsanlagen (AfR) beim BMU eingerichtet

Am 25. Oktober 2005 wurde ein Ausschuss für Rohrfernleitungsanlagen (AfR) eingerichtet, der die Aufgabe hat, das BMU bei anstehenden technischen Fragen, die den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen betreffen, zu beraten. Dazu wurden 15 ehrenamtliche Mitglieder benannt aus Bundes- und Landesbehörden, Sachverständige nach § 6 der Rohrfernleitungsanlagenverordnung, Hersteller und Betreiber von Rohrfernleitungsanlagen sowie aus der Wissenschaft.

Der Ausschuss hat seine Arbeit mit der konstituierenden Sitzung am 25. Oktober 2005 in Berlin aufgenommen. Zum Vorsitzenden wurde Rudolf Schulze, Nord-West Oelleitung GmbH (NWO), zu seinem Stellvertreter Prof. Dr. Jörg Ludwig, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), gewählt. Die Geschäftsstelle des AfR befindet sich in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Für die prioritär zu bearbeitenden Aufgabengebiete wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben:

  • AG "Sachverständige"
    Vom Ausschuss für Rohrfernleitungsanlagen sind Vorschläge für bundeseinheitliche Anforderungen an Sachverständige für Rohrfernleitungsanlagen zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen in eine Verordnung über Sachverständige für Rohrfernleitungsanlagen münden (§ 6 RohrfernLV), die bis spätestens 31. Dezember 2007 erlassen werden soll.

  • AG "Technische Regeln für Rohrfernleitungsanlagen"
    Da es keine Hinweise gibt , wie mit Änderungen an Rohrfernleitungsanlagen (Plangenehmigung, Planfeststellung/UVP) zu verfahren ist, sollen Vorschläge für den praktischen, insbesondere den harmonisierten bundeseinheitlichen Vollzug erarbeitet werden.

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