Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung
10-Punkte-Sofortprogramm (PDF, barrierefrei, 63 KB)
Mit dem Energiekonzept beschließt die Bundesregierung als ersten Schritt der Umsetzung das nachfolgend dargestellte Sofortprogramm. Das Sofortprogramm soll bis zum 31.12.2011umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 31.03.2012 darüber berichten. Alle drei Jahre, erstmals 2013, wird die Bundesregierung mitder Vorlage des Monitoringberichts dem Deutschen Bundestag zugleich über den Stand der Umsetzung des Energiekonzepts berichten. Wir werden prüfen, wie dieser Monitoringprozessmit dem des IEKP in Übereinstimmung gebracht werden kann. Das Sofortprogramm umfasst:
Die Seeanlagenverordnung wird zügig mit dem Ziel angepasst, Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu "bündeln".Künftig werden Genehmigungen nur verlängert, wenn die Investoren konkrete Realisierungsschritte (Bau-, Finanzierungs-, Zeitpläne o.ä.) nachweisen. Ansonsten werdendie Flächen an andere Marktakteure mit konkreten Auflagen für die Umsetzung vergeben. Die Bundesregierung will die Letztentscheidung über die Genehmigungen bündeln,damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung).
Damit die Akteure die notwendigen Erfahrungen sammeln können, um die technischen Risiken der Offshore-Technologie besser beherrschen zu können, muss die zügige Realisierungder ersten 10 Offshore-Windparks gefördert werden. Dazu wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm "Offshore Windenergie" mit einem Kreditvolumenvon insgesamt 5 Mrd. € auf den Weg bringen.
Die Bundesregierung wird mit Blick auf leistungsfähige Stromnetze den Dialog mit den wichtigsten Akteuren (insbes. den Netzbetreibern und Ländern) suchen und die beimBMWi zum Thema Netze eingerichtete Plattform als ein permanentes Forum weiterentwickeln, auf dem sich die wichtigsten Interessenträger austauschen und Konzepte zurBewältigung der Herausforderungen für den Netzausbau entwickelt werden.
Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im EnWG ändern (§§ 17 und 118), um eine Sammelanbindung von Windparks in der Nord- und Ostsee zu ermöglichen(so genannte Cluster). Die Errichtung von Clustern ist notwendig, um den Anschluss mehrerer Windparks auf See an eine Anschlussleitung zu ermöglichen und damiteffizienter und auch verträglicher für die Natur zu realisieren. Darüber hinaus unterstützen Cluster das Ziel, ein modulares Offshore-Netz im europäischen Verbund schrittweisezu errichten.
Die Bundesregierung wird die entsprechenden Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz ändern, um neue Stromspeicherkraftwerke, insbesondere Pumpspeicherkraftwerke undandere Stromspeicher, für einen längeren Zeitraum als bisher von den Netzentgelten zu befreien. Damit werden wichtige Anreize zur Errichtung neuer Speicherkapazitäten inDeutschland gesetzt.
Um Akzeptanz und Unterstützung bei der Bevölkerung für den dringend erforderlichen Netzausbau zu fördern, wird die Bundesregierung eine Informationsoffensive starten.Davon umfasst sind eine Reihe von Maßnahmen, die auf eine bessere Kommunikation der Erforderlichkeit des Netzausbaus und seiner Bedeutung für den Aufbau einer regenerativenEnergieversorgung abzielen.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets 2011 die entsprechenden Vorschriften für eine kohärente und deutschlandweite Netzausbauplanungschaffen. Zukünftig soll ein zwischen allen Netzbetreibern abgestimmter zehnjähriger Netzausbauplan eine verbindliche Grundlage für die Planung des Netzausbauslegen.
Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können.Die Bundesregierung wird deshalb einen Gesetzentwurf für einen einheitlichen Rahmen für das Wärmeliefer-Contracting vorlegen.
Die Bundesregierung wird kurzfristig einen Gesetzentwurf beschließen und damit die rechtliche Grundlage schaffen, um die sichere Speicherung von Kohlendioxid zu erproben.Mit dem Demonstrationsvorhaben sollen die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden. Auf dieser Grundlage wird dann der Gesetzgeber über die weitergehende Realisierungvon CCS entscheiden. Im Gesetz wird für die sichere Speicherung ein hoher Vorsorgemaßstab nach Stand von Wissenschaft und Technik verankert.
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf einbringen zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Die zentrale Sammelstelle sollbeim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltensbei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.
