Stand: November 2008
Was hat es mit der Steuerbefreiung für neu zugelassene Pkw auf sich?
Ab wann und für wen gilt die Befreiung?
- Die Bundesregierung hat im Rahmen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" die steuerliche Förderung von Personenkraftwagen beschlossen. Alle vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 neu zugelassenen Personenkraftwagen sollen für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit werden. Neu zugelassene Personenkraftwagen der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sollen für ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010, von der Kfz-Steuer befreit werden. Fachlich zuständig hierfür ist das Bundesministerium für die Finanzen (BMF):
www.bundesfinanzministerium.de
Was soll diese befristete Steuerfreiung bewirken?
- Die befristete Aussetzung der Kraftfahrzeugsteuer für neue, erstmals zugelassene Personenkraftwagen dient insbesondere der Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes und der Stabilisierung der Konjunktur und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Welche umweltpolitischen Ziele sind mit dieser Maßnahme verbunden?
- Umweltpolitischen Zielen dient insbesondere die auf maximal zwei Jahre ausgelegte Entlastung für besonders schadstoffarme Pkw, die vorzeitig die ab 1. Januar 2011 bzw. 1. September 2015 verbindlichen Euro-5- bzw. Euro-6-Abgasvorschriften erfüllen. Hierdurch wird ein Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung (insbesondere durch Feinstaub und Stickoxide) geleistet.
Wird die Kfz-Steuer in Zukunft CO2- statt hubraumbasiert sein?
- Unabhängig von der steuerlichen Förderung aller Neufahrzeuge wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die Umstellung der hubraum- und schadstoffbasierten Kfz-Steuer auf eine kohlendioxid- und schadstoffbasierte Kfz-Steuer zügig vorantreiben. Festgelegt wurde, dass diejenigen, die in den nächsten Monaten einen Neuwagen kaufen, sicher sein können, dass sie dann höchstens eine Steuerbelastung wie nach geltendem Recht trifft. Für besonders verbrauchs- und damit CO2-arme Pkw wird bei der Festsetzung der Kfz-Steuer die für die Halterinnen und Halter günstigere Regelung angewendet.
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